Energieabkommen mit Drittstaaten (Beschluss)

Mit „Ex-ante-Prüfungen“ bei Energieabkommen zwischen EU-Mitgliedern und Drittstaaten will die Europäische Kommission künftig die Vereinbarkeit dieser zwischenstaatlichen Abkommen (ZSA) mit EU-Recht sicherstellen. Aus Sicht des cep wäre dies allerdings ein schwerwiegender Eingriff in die Souveränität der Mitgliedstaaten.
cepAnalyse

Die obligatorische Ex-ante-Prüfung von ZSA durch die Kommission ist grundsätzlich geeignet, Verstöße gegen EU-Recht frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Dadurch könnte die Rechtssicherheit erhöht und das Ausfallrisiko – z.B. bei der Planung grenzüberschreitender Gasinfrastrukturprojekte – vermindert werden. Dies wäre aber eine unverhältnismäßige Intervention der Kommission in die Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten.