Emissionen von mobilen Maschinen und Geräten (Verordnung)

Für „nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte“ („non-road mobile machinery“ – NRMM) gelten derzeit Emissionsgrenzwerte, die zuletzt 2004 geändert wurden. Nach Ansicht der Europäischen Kommission entsprechen sie nicht mehr dem Stand der Technik. Daher sollen nun strengere Emissionsgrenzwerte erlassen werden, um insbesondere die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen und um die EU-Anforderungen an denen der USA anzugleichen.

cepAnalyse

Um Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu verhindern und um Luftverschmutzung zu begrenzen, ist eine EU-einheitliche Regelung unerlässlich. Der Zeitraum zwischen der Festlegung der Prüfverfahren – Ende 2016 – und dem Inkrafttreten der neuen Grenzwerte – 2019 – ist zu gering: Die Hersteller von NRMM benötigen ebenfalls Zeit für die Entwicklung, welche im Detail erst abgeschlossen werden kann, wenn die neuen NRMM-Motoren verfügbar sind.

cepMonitor

Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor