Elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (Verordnung)

Die Kommission will das Vertrauen in elektronische Transaktionen im Binnenmarkt stärken. Sie schlägt eine Verordnung vor, die die Vorschriften der bisherigen Richtlinie zum Vertrauensdienst elektronische Signatur (1999/93/EG) erweitert und um die elektronische Identifizierung und zusätzliche Vertrauensdienste ergänzt.
cepAnalyse

Das cep stellt in seiner Analyse fest, dass die grenzüberschreitende Anerkennung und Akzeptierung elektronischer Identifizierungsmittel Bürokratie- und Transaktionskosten senken kann. Der Verzicht auf eine Prüfung, ob die Identifizierungssysteme den Vorschriften entsprechen, erleichtert jedoch den Missbrauch und gefährdet die Sicherheit von Personendaten. Die Aufsichtsregeln für Anbieter der besonders sensiblen „qualifizierten Vertrauensdienste“ sind unpräzise und inkonsistent. Die Vorschriften zur Sicherheit elektronischer Signaturen verbessern die Interoperabilität, was grenzüberschreitende Aktivitäten erleichtert.