Einlagensicherung (Richtlinie)

Am 7. Oktober 2008 forderte der Rat, die Deckungssumme der Einlagensicherungssysteme anzuheben. Mit dieser Maßnahme sollte das im Zuge der Finanzmarktkrise erschütterte Vertrauen der Sparer in die Sicherheit ihrer Einlagen wiederhergestellt werden. Kern des daraufhin von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlages ist die Anhebung der Deckungssumme von 20.000 € auf vorerst 50.000 € rückwirkend zum 15. Oktober 2008 sowie auf 100.000 € zum 1. Januar 2010.

cepAnalyse

Der Grundgedanke, das Einlegervertrauen durch eine bessere Einlagensicherung zu erhöhen, ist zu begrüßen und wird mit der vorgeschlagenen Richtlinie auch zielführend verfolgt. Allerdings ist die Rückwirkung der Erhöhung des Einlagenschutzes auf 50.000 € ebenso wenig erforderlich wie die ab dem 1. Januar 2010 vorgesehene Anhebung der Deckungssumme auf 100.000 €. Darüber hinaus stößt die vorgesehene Rückwirkung zumindest in Deutschland auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.