Einheitlicher Europäischer Luftraum (SES II+) (Verordnung)

Der europäische Luftverkehrsraum ist derzeit nach Staatsgrenzen statt nach optimierten Verkehrsflüssen aufgeteilt. Zur Errichtung eines „einheitlichen europäischen Luftraums“ (Single European Sky – SES) hat die EU 2004 vier Verordnungen erlassen (SES I) und diese 2009 geändert (SES II). Da es bei der Umsetzung von SES I und SES II zu erheblichen Verzögerungen kam, soll die vorgeschlagene Verordnung (SES II+) die Verwirklichung des SES beschleunigen.
cepAnalyse

Die Schaffung des einheitlichen europäischen Luftraums SES senkt die Preise für Flugverkehrsleistungen. Die Ausweitung der Aufgaben des Netzmanagers ist für die Schaffung des SES unverzichtbar. Mit Blick auf das Bestimmtheitsgebot muss präzisiert werden, was unter einer „integrierten“ Bereitstellung von Flugverkehrsdiensten zu verstehen ist.