Eigenkapitalvorschriften (Basel III) (Verordnung)

Die Kommission will durch höhere quantitative und qualitative Eigenkapitalanforderungen die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors stärken. Die Einführung einer verbindlichen Verschuldungsquote und strengere Liquiditätsanforderungen sollen geprüft werden. Verstöße gegen die Vorschriften sollen EU-weit einheitlichen Sanktionen unterliegen.

 

 

cepAnalyse

Die strengeren Eigenkapitalanforderungen reduzieren die Wahrscheinlichkeit staatlicher Rekapitalisierungen der Banken. Sie müssen aber durch eine glaubwürdige Insolvenzordnung ergänzt werden. Der antizyklische Kapitalpuffer ist mit vielerlei Problemen behaftet. Investitionen in Staatsanleihen sollten mit Eigenkapital unterlegen werden müssen. Werden die Baseler Eigenkapitalvorschriften allein in der EU umgesetzt, schwächt dies die Standortqualität Europas.