Discriminatory national restrictions in the internal market

53 Einzel- und Großhandelsunternehmen in 22 EU-Mitgliedstaaten wurden befragt, ob und durch welche Maßnahmen sie beim Handel von Waren im EU-Binnenmarkt behindert werden. Unternehmen aus dem EU-Ausland wurden zudem gefragt, ob sie durch nationale Gesetze oder nationale Behörden gegenüber heimischen Unternehmen diskriminiert werden.

cepStudie

Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass sich die Mehrheit der teilgenommenen Handelsunternehmen in der EU durch nationale Handelshemmnisse behindert sieht und dass sich dies negativ auf den Warenverkehr im EU-Binnenmarkt auswirkt. Dies gilt besonders für Unternehmen, die in den Visgrád-Staaten sowie in Bulgarien oder Rumänien tätig sind. Von den Unternehmen, die im EU-Ausland tätig sind, gaben über die Hälfte an, dass sie beim Betrieb ihrer Niederlassungen in bestimmten Mitgliedstaaten gegenüber heimischen Wettbewerbern diskriminiert werden. Grund hierfür scheint vor allem eine diskriminierende Verwaltungspraxis nationaler Behörden zu sein. Welche Arten von Diskriminierungen und Handelshemmnissen häufig auftreten und sich besonders stark auswirken, kann in der Ergebnisübersicht nachgelesen werden.