Digital Markets Act - Teil II: Durchsetzung und Verfahren (cepAnalyse zu COM2020_842)

shutterstock

Der zweite Teil der cepAnalyse zum Digital Markets Act untersucht Durchsetzung und Verfahren des geplanten Gesetzes. Die Durchsetzung auf EU-Ebene vermeidet eine abweichende Anwendung des DMA in den einzelnen Mitgliedstaaten. Um zügige Verfahren zu gewährleisten, sollten die nationalen Behörden bei der Anwendung des DMA aber mit einbezogen werden. 

cepAnalyse

Das Centrum für Europäische Politik (cep) hat das Brüsseler Gesetz in zwei eingehenden Analysen untersucht. Hauptkritikpunkt: „Das geplante Recht der Kommission, durch delegierte Rechtsakte neue Verhaltenspflichten für Gatekeeper zu schaffen, verstößt gegen EU-Primärrecht“, sagt cep-Jurist Lukas Harta, der die Analyse mit den cep-Ökonomen Matthias Kullas und Alessandro Gasparotti verfasst hat.

„Das pauschale Recht der Kommission, ohne Angabe von Bedingungen Nachprüfungen vor Ort vornehmen zu dürfen, verstößt auch gegen Artikel 52 (1) der Grundrechtecharta“, warnt Harta. Zudem kläre der DMA sein Verhältnis zum nationalen Recht nicht hinreichend. Dass die Durchsetzung des DMA bei der Kommission liegen soll, vermeidet laut Harta zwar Wettbewerbsverzerrungen, die durch unterschiedliche Auslegungen des DMA entstehen könnten. Die erfahrenen nationalen Behörden sollten jedoch eingebunden werden, um eine zügige Durchsetzung zu gewährleisten, falls nur ein Mitgliedstaat betroffen sein sollte.

Die großen Internetkonzerne wehren sich bereits jetzt gegen die Pläne der Kommission für neue Regeln im Digitalgeschäft. So moniert etwa Apple, der DMA gefährde in seiner aktuellen Form Sicherheit und Datenschutz von iPhone-Nutzern. Facebook warnt vor zu strengen Vorgaben, die Innovationen abzuwürgen drohten.