Die neuen EU-Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit (cepAdhoc)

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Bei vielen Unternehmen schrillen derzeit die Alarmglocken. Denn im Januar 2023 ist eine neue EU-Richtlinie in Kraft getreten, die zahlreiche Unternehmen erstmals einer Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung unterwirft und sie vor enorme Herausforderungen stellt. Derzeit werden die genauen Berichtsstandards von der EU-Kommission erarbeitet. Das Centrum für Europäische Politik (cep) gibt einen Überblick über den aktuellen Sachstand und liefert Leitplanken für die laufende Diskussion.

cepAdhoc

Seit dem 5. Januar 2023 ist die neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) in Kraft. Die CSRD ersetzt die Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung, die bestimmte große Unternehmen seit 2018 verpflichtet, Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu veröffentlichen. Die Reform war von der Kommission bereits im Frühjahr 2021 angestoßen worden und wurde im November 2022 vom Europäischen Parlament und vom Rat abgesegnet.

 

„Bereits seit der Vorlage des Kommissionsvorschlags zur CSRD wird über die neue Richtlinie kontrovers diskutiert. Einige Beobachter sehen sie als notwendiges und richtungsweisendes Instrument zur Transformation der EU in eine klimafreundliche und soziale Zukunft, andere fürchten die hohen Bürokratielasten und beklagen, dass die Berichtspflichten letztlich nur zu einer reinen Compliance-Übung verkommen könnten“, konstatiert cep-Finanzmarktexperte Philipp Eckhardt den aktuellen Stand. Die umfangreichen Berichterstattungspflichten haben zur Folge, dass sowohl auf Seiten der Unternehmen, aber auch bei Wirtschaftsprüfern und den europäischen und nationalen Aufsichtsbehörden enorme Ressourcen in den Aufbau der nötigen Strukturen zu deren Bewältigung fließen.

 

Daher setzt Eckhardt in einem cepAdhoc einige Leitplanken für den derzeit laufenden Prozess der Ausgestaltung der Berichtsstandards. Erstens sollten die Berichtspflichten auf das absolut notwendige Ausmaß beschränkt werden. Zweitens sollten sie immer nur als flankierendes Politikinstrument gesehen werden. Drittens sollten übermäßige Wettbewerbsverzerrungen und regulatorisch bedingte Fehlanreize vermieden werden, wie sie durch die in der Richtlinie verankerten Schwellenwerte für die Unternehmensgröße entstehen. Und viertens sollten sich die europäischen Gesetzgeber noch vehementer darauf fokussieren, dass knappe Ressourcen der Unternehmen dorthin fließen, wo sie zur nachhaltigen Transformation der europäischen Wirtschaft beitragen können. Mit ihrer übermäßigen Bindung in die Erfüllung von Berichtspflichten kommt man diesem Ziel jedenfalls nur wenig näher.