Datenschutz (Verordnung)

Mit der Datenschutz-Grundverordnung will die Kommission das EU-Datenschutzrecht grundlegend  reformieren. Die Grundverordnung zielt im Wesentlichen auf eine EU-weite Vollharmonisierung der Datenschutzstandards und sucht dabei den technischen Herausforderungen des Internet-Zeitalters gerecht zu werden. Sie soll die bisherige Datenschutzrichtlinie (RL 95/45/EG) ersetzen.

cepAnalyse

Die Vereinheitlichung des Datenschutzrechts und die EU-weite Zuständigkeit einer nationalen Behörde verringern die Kosten für die betroffenen Unternehmen und schaffen gleiche Wettbewerbsbedingungen. Zuschnitt und Zahl der der Kommission übertragenen Rechtsetzungsbefugnisse sind unter Gewaltenteilungsgesichtspunkten nicht hinnehmbar. Die Regelungen zur Einwilligung und zum Beschäftigtendatenschutz sind der Rechtssicherheit nicht dienlich. Den Notwendigkeiten der Verarbeitung von Gesundheitsdaten sollte Rechnung getragen werden.