CO2-Ausstoß neuer PKW ab 2020 (Verordnung)

Um die CO2-Emissionen im Verkehrssektor zu verringern, gelten in der EU seit 2012 CO2-Grenzwerte für neue Pkw. Diese werden ab 2020 auf 95 Gramm CO2 pro Kilometer verschärft. Die Kommission schlägt nun Maßnahmen vor, um die ab 2020 geltende CO2-Zielvorgabe für die Pkw-Flotte eines Herstellers so wettbewerbsneutral wie möglich zu erreichen. Hierfür sollen die Formel zur Ermittlung der spezifischen CO2-Zielvorgabe eines Herstellers geändert werden und die Begünstigungen für Pkw mit besonders geringem CO2-Ausstoß verringert werden.

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Die Emissionsvorgaben pro gefahrenem Kilometer können die angestrebte Verringerung der CO2-Emissionen nicht gewährleisten. Daher wäre es besser gewesen, den Straßenverkehr stattdessen in das europäische Handelssystem für Emissionsrechte (EU-ETS) einzubeziehen, mit dem eine politisch vorgegebene CO2-Reduktion zielgenau erreicht werden kann. Die Verordnung belastet ohne sachlichen Grund die Hersteller schwerer Pkw ab 2020 doppelt. Außerdem fallen die Zusatzanreize zur Entwicklung von Pkw mit besonders geringem CO2-Austoß zu gering aus, um effektiv zu wirken.

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Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor