CBAM: Schädlich für Klimaschutz und EU-Exportindustrie (cepStudie)

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Importe aus Drittstaaten mit niedrigen Klimaschutzstandards gefährden die Konkurrenzfähigkeit von Unternehmen in der EU. Die Kommission will daher einen CO2-Grenzausgleich (CBAM) einführen, der Importe aus Staaten mit laxen Standards wie Russland verteuern soll. Die Höhe der Abgabe soll dem Preis des EU-Emissionshandels entsprechen ("fiktives ETS").

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"Die Kommission sollte den CBAM überdenken", fordert cep-Experte Götz Reichert. Der Jurist hat mit seinem Freiburger Kollegen, Volkswirt Martin Menner, und der Pariser Juristin Marion Jousseaume eine 60-seitige Studie verfasst. "Eine WTO-konforme Ausgestaltung des fiktiven ETS ist grundsätzlich denkbar. Letztlich würde jedoch nur eine WTO-Entscheidung Gewissheit bringen", erklärt Jousseaume. "Die EU betritt damit WTO-rechtliches Neuland, in dem Fallstricke lauern. Der Teufel steckt im Detail", ergänzt Reichert. "Zudem zeichnen sich internationale Handelskonflikte ab."

Die Verfasser kritisieren, dass die Kommission zugunsten von EU-Exporteuren keinen CO2-Grenzausgleich als Kompensation für die bislang angewandte Gratiszuteilung plant. Die Folge: Europäische Unternehmen würden nur im EU-Binnenmarkt, nicht jedoch auf dem Weltmarkt vor billiger Konkurrenz geschützt. "Sie erleiden dadurch erhebliche Wettbewerbsnachteile", sagt Menner. Bei Abwandern aus der EU in Länder mit laxeren Klimaschutzauflagen drohe sowohl ein Verlust an Wertschöpfung und Arbeitsplätzen als auch ein Anstieg der globalen CO2-Emissionen.

Laut Menner sollte die EU, solange ein globaler Emissionshandel nicht durchsetzbar ist, darauf hinwirken, dass sich zumindest die wichtigsten Industrie- und Schwellenländer auf ein Emissionshandelssystem verständigen. "Nur dann können die Gratiszuteilungen auslaufen, da verbleibende Wettbewerbsnachteile europäischer Unternehmen verkraftbar sind."

 

Deutsche Zusammenfassung, die Studie erscheint auf Englisch.