Besitzstand im Verbraucherschutz (Grünbuch)

In ihrem Grünbuch zur „Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz“ zielt die Kommission auf eine Voll-Harmonisierung der europäischen Verbraucherschutzvorschriften. So spricht sie sich für EU-weit einheitliche Widerrufsfristen und EU-weite Regelungen beim Rücktritt von Verträgen aus. Zugleich möchte sie die EU-Vorschriften zum Verbraucherschutz ausdehnen: Die Bestimmungen zum Verbrauchsgüterkauf sollen auch für andere Arten von Verträgen gelten und die Gewährleistungsfrist soll in bestimmten Fällen verlängert werden. Überdies spricht sich die Kommission für mehr Verbraucherschutz bei „kommerziellen Garantien“ aus. Betroffen von den Plänen der Kommission sind alle Verbraucher sowie Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen.

cepAnalyse

Das cep stellt in seiner Analyse des Grünbuchs fest, dass allein die Voll-Harmonisierung der europäischen Verbraucherschutzvorschriften den Binnenmarkt im Einzelhandel verwirklichen kann. Insofern ist sie zu begrüßen. Zugleich warnt das cep jedoch vor einem Verbraucherschutzniveau, das in seiner Höhe nicht mehr sachgerecht ist, da es unter anderem einen massiven Eingriff in die Vertragsfreiheit und eine Abkehr vom Leitbild des mündigen Verbrauchers bedeutet. Die cepWissenschaftler sprechen sich daher für eine Voll-Harmonisierung auf dem Niveau der heutigen Mindestharmonisierung aus.