Berichtspflichten zu Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz (Richtlinie)

Mit der Richtlinie 2007/30/EG werden die Berichtspflichten zur praktischen Durchführung der unterschiedlichen Bestimmungen zu Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz zu einem einheitlichen Gesamtbericht zusammengefasst. Gleichzeitig hat die EU festgelegt, dass der Gesamtbericht erstmals im Jahr 2012 von den Mitgliedstaaten vorgelegt werden muss, für den Zeitraum 2007-2012.

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„Die EU leistet damit einen begrüßenswerten Beitrag zum Bürokratieabbau“, kommentiert Klaus-Dieter Sohn vom Centrum für Europäische Politik. „Nun bleibt zu hoffen, dass der deutsche Gesetzgeber diesem Beispiel folgt und seinerseits auch bis zum Jahr 2012 auf die Vorlage weiterer Berichte verzichtet.“ Einziger Wermutstropfen: Die Berichtspflicht wird auf drei Richtlinien ausgeweitet.