Beihilfeleitlinien Umwelt und Energie 2014–2020

Die Europäische Kommission hat einen Entwurf für Beihilfeleitlinien mit detaillierten Kriterien veröffentlicht, nach denen sie ab Sommer 2014 u.a. die mitgliedstaatliche Förderung erneuerbarer Energien (EE) sowie die partielle Entlastung stromintensiver Unternehmen von den Förderkosten beihilferechtlich beurteilen will. Die Kommission billigt darin grundsätzlich die EE-Förderung, sofern diese auf ein „Mindestmaß“ beschränkt ist. Die EE-Förderung soll wettbewerblich in Form von Einspeiseprämien- oder Quotenmodellen erfolgen. Die Mitgliedstaaten dürfen stromintensive Unternehmen, deren Wettbewerbsfähigkeit nachweislich gegenüber Unternehmen in Nicht-EU-Staaten durch hohe Strompreise gefährdet ist, weiterhin von den Kosten der EE-Förderung partiell entlasten.

cepStudie

Die Beihilfeleitlinien enthalten ökonomisch sinnvolle Ansätze für die Ausgestaltung der EE-Förderung, verstoßen aber gegen geltendes EU-Recht. Die Kommission darf nicht durch Beihilfeleitlinien verbindliche Vorgaben des EU-Energierechts umgehen und über den Umweg des Beihilferechts eine eigenständige Energiepolitik betreiben. Einspeiseprämien- oder Quotenmodelle können Überförderungen vermeiden und die Förderkosten senken. Die partielle Entlastung der im internationalen Wettbewerb stehenden, stromintensiven Unternehmen von den Förderkosten kann die durch steigende Stromkosten entstehenden Wettbewerbsnachteile gegenüber Unternehmen in Nicht-EU-Staaten reduzieren.