Anlageprodukte für Kleinanleger (Mitteilung)

Die Kommission kritisiert, dass gleichartige Anlageprodukte für Kleinanleger je nach Rechtsform oder Vertriebskanal unterschiedlichen Vorschriften unterliegen. Sie will, dass für alle „Standardanlageprodukte“ – unabhängig von der rechtlichen Einordnung des Produkts und vom gewählten Vertriebskanal – dieselben Grundsätze für die Anlegerinformationen und für den Vertrieb gelten.

cepAnalyse

Die Maßnahmen der Kommission können Wettbewerbsverzerrungen beseitigen. Standardisierte „grundlegende Anlegerinformationen“ verbessern die Vergleichbarkeit verschiedener Finanzprodukte und damit auch den Wettbewerb. Die Kommission sollte aber keine einheitlichen Informationspflichten und Vertriebsvorschriften einführen für Produkte, die im Regelfall von institutionellen Anlegern gekauft werden. Diese sind nicht besonders schutzbedürftig.