Aktionsplan: Gesellschaftsrecht und Corporate Governance (Mitteilung)

Die Kommission erläutert, wie sie das europäische Gesellschaftsrecht und den Rechtsrahmen für „Corporate Governance“ reformieren will.

cepAnalyse

Einmal mehr spricht sich die Kommission für verbindliche staatliche Vorgaben für die Governance-Erklärungen und deren behördliche Überwachung aus. Damit untergräbt sie den auf Entscheidungsfreiheit beruhenden Grundsatz „comply or explain“ der Corporate-Governance-Kodizes. Auch die Forderung der Kommission nach „Vielfalt“ in den Aufsichtsorganen, etwa des Geschlechts oder der Herkunft, ist verfehlt. Wichtig ist allein die fachliche Qualifikation.