4. Eisenbahnpaket: Europäische Eisenbahnagentur (Richtlinie)
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Verkehr

4. Eisenbahnpaket: Europäische Eisenbahnagentur (Richtlinie)

Dr. Götz Reichert, LL.M.
Dr. Götz Reichert, LL.M.

Eisenbahnunternehmen benötigen eine Sicherheitsbescheinigung, um die Eisenbahninfrastruktur zu nutzen. Schienenfahrzeuge benötigen für ihren Einsatz eine Genehmigung. Die Verfahren zum Erlangen der Sicherheitsbescheinigung und der Genehmigung sind derzeit teuer und langwierig. Die Europäische Kommission will Dauer und Kosten der Verfahren senken, indem nationale Vorschriften abgebaut und kohärenter gestaltet werden, eine EU-weit einheitliche Bescheinigung eingeführt wird und die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) mehr Befugnisse erhält.

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Status

Die Erteilung von Bescheinigungen und Genehmigungen auf EU-Ebene stärkt den Binnenmarkt und den Wettbewerb. Die nationalen Eisenbahnbehörden sollten in die Genehmigungsverfahren einbezogen und deren Rolle dabei klar definiert werden.

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4. Eisenbahnpaket: Europäische Eisenbahnagentur COM(2013) 27 (veröff. 10.06.2013) PDF 94 KB Download
4. Eisenbahnpaket: Europäische Eisenbahnagentur COM(2013) 27
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Verordnungsvorschlag COM(2013) 27 (veröff. 30.01.2013) PDF 414 KB Download
EP: 1. Lesung (veröff. 26.02.2014)
Rat: Politische Einigung (veröff. 05.06.2014)
EP und Rat: Annahme der Verordnung (veröff. 11.05.2016)