4. Eisenbahnpaket: Eisenbahnbinnenmarkt (Richtlinie)

Zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnsektor schlägt die Europäische Kommission die Öffnung der inländischen Schienenpersonenverkehrsmärkte und eine schärfere Trennung der Infrastrukturbetreiber von Eisenbahnunternehmen vor. Hierzu müssen Infrastrukturbetreiber und Eisenbahnunternehmen grundsätzlich rechtlich getrennt sein. Von dieser institutionellen Trennung können Infrastrukturbetreiber, die bei Inkrafttreten der vorgeschlagenen Änderungen Teil eines vertikal integrierten Unternehmens (VIU) sind, unter strengen Auflagen ausgenommen werden.

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Möglichkeit für einen Mitgliedstaat, ausländischen VIU in dessen Heimatmarkt den Marktzutritt zu verwehren, widerspricht dem Ziel der Richtlinie, den EU-Eisenbahnbinnenmarkt zu verwirklichen. Die Regelung, dass bei „nicht auszuschließenden“ Wettbewerbsverzerrungen der Marktzugang selbst dann verwehrt werden kann, wenn ein Eisenbahnunternehmen alle in der Richtlinie festgelegten Rechtspflichten erfüllt, verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot und den Grundsatz der Rechtssicherheit.

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Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor