4. Eisenbahnpaket: Auftragsvergabe im öffentlichen Personenverkehr (Verordnung)

Dienstleistungsaufträge im öffentlichen Personenverkehr sind grundsätzlich in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren auszuschreiben. Hiervon ist derzeit der Schienenpersonenverkehr ausgenommen, so dass Aufträge direkt an einen bestimmten Eisenbahnbetreiber vergeben werden können. Diese Ausnahme soll nun gestrichen werden, damit der Wettbewerbsdruck erhöht und die Qualität im Schienenverkehrsmarkt verbessert wird.
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Die grundsätzliche Ausschreibungspflicht im öffentlichen Personenverkehr führt zu geringeren öffentlichen Ausgaben. Die Ausweitung des Vergabeverfahrens auf den Schienenverkehr ist daher sachgerecht. Die bedingungslose Möglichkeit für die Verkehrsbehörden, Personenverkehrsdienste selbst zu erbringen, kann jedoch dieses Einsparpotenzial zunichtemachen. Die vorgesehenen Obergrenzen für das Auftragsvolumen verringern die Marktzutrittsbarrieren gerade für kleine Wettbewerber.