Verkehrsnotrufsystem „eCall“ (Verordnung)
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Verkehr

Verkehrsnotrufsystem „eCall“ (Verordnung)

Dr. Götz Reichert, LL.M.
Dr. Götz Reichert, LL.M.

Um bei einem Unfall die Zeit bis zum Eintreffen von Rettungskräften um 40–50% zu verkürzen, will die Europäische Kommission ein EU-weit einheitliches Notrufsystem für den Straßenverkehr einführen („eCall-Dienst“). Durch ein eCall-Gerät im Fahrzeug soll entweder automatisch bei einem „schweren Unfall“ oder manuell durch die Fahrzeuginsassen ein Notruf über das Mobilfunknetz an eine Notrufzentrale gesendet werden. Ziel ist die Verringerung der Zahl der Verkehrstoten und der Schwere der durch Verkehrsunfälle  verursachten Verletzungen.

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Status

Der eCall-Dienst kann dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Es gibt jedoch keinen sachlichen Grund, warum Busse von der Verordnung ausgenommen werden sollten. Die datenschutzrechtlichen Vorkehrungen sind geeignet, die Anforderungen des EU-Datenschutzrechts zu erfüllen.

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Verkehrsnotrufsystem „eCall“ COM(2013) 316 (veröff. 04.03.2014) PDF 93 KB Download
Verkehrsnotrufsystem „eCall“ COM(2013) 316
Verordnungsvorschlag COM(2013) 316 (veröff. 13.06.2013) PDF 162 KB Download
EP: 1. Lesung (veröff. 26.02.2014)
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 26.05.2014)
Rat: Politische Einigung (veröff. 17.12.2014)