Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)
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EU-Verträge & -Institutionen

Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)

Mit dem ESM sollen die Hilfen zur „Euro-Rettung“ verstetigt und auf eine dauerhafte vertragliche Grundlage gestellt werden. Die EU-Staaten schlagen dafür eine Öffnungsklausel in den EU-Verträgen vor. Die Euro-Staaten wollen auf dieser Grundlage den ESM mittels völkerrechtlichen Vertrags errichten. Das Stammkapital des ESM beträgt 700 Milliarden Euro; Deutschland trägt davon 190 Milliarden Euro.

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Status

Dem Bail-Out-Verbot wird kein relevanter Anwendungsbereich mehr verbleiben. Die Auszahlung von Finanzhilfen setzt nicht die Einhaltung vereinbarter Reformen voraus. Der ESM-Vertrag bedarf der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheiten. Alle wesentlichen haushaltsrelevanten Entscheidungen des ESM setzen die Zustimmung des Plenums des Deutschen Bundestages voraus.

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European Stability Mechanism (ESM) (in German only) (veröff. 19.03.2012) PDF 815 KB Download
European Stability Mechanism (ESM) (in German only)
cepOverview: ESM (in German only) (veröff. 19.03.2012) PDF 84 KB Download
cepStandpoint: ESM (in German only) (veröff. 19.03.2012) PDF 2 MB Download
cepAnmerkung: ESM (in German only) (veröff. 19.03.2012) PDF 55 KB Download
Arbeitspapier zum Inkrafttreten des ESM (veröff. 19.03.2012) PDF 62 KB Download
Kommentar zum Inkrafttreten des ESM (veröff. 19.03.2012) PDF 62 KB Download