Erdgasbinnenmarkt (Richtlinie)

Mit ihrem Richtlinienvorschlag KOM(2007) 529 möchte die Europäische Kommission verhindern, dass Unternehmen gleichzeitig Gas erzeugen oder verkaufen und Fernleitungsnetze kontrollieren. Auch die Kontrolle von Fernleitungsnetzen durch Nicht-EU-Staaten soll ausgeschlossen werden. Ferner stärkt die Richtlinie die nationalen Regulierungsbehörden. Von den Kommissionsplänen betroffen sind unmittelbar alle Unternehmen der Gaswirtschaft, insbesondere integrierte Erdgaskonzerne. Mittelbar betroffen sind aber auch die privaten und gewerblichen Endverbraucher.

cepPolicyBrief

In seiner Analyse des Vorschlags der Kommission begrüßt das Centrum für Europäische Politik, dass die Regulierungsbehörden gestärkt werden und damit ihren Aufgaben besser gerecht werden können. Zugleich wird der EU-Binnenmarkt vor wettbewerbsverzerrenden Marktzutritten aus dem Ausland geschützt. Gegen den Richtlinienvorschlag spricht allerdings, dass die geplanten Entflechtungsmaßnahmen die Eigentumsrechte der betroffenen Unternehmen verletzen. Beide vorgeschlagenen Entflechtungsvarianten, so die cepWissenschaftler, sind unverhältnismäßig und lösen zudem die Probleme möglichen Marktmissbrauchs und mangelnder Investitionen nicht. Zudem gibt es für die vorgesehene Regulierung des Zugangs zu Gasspeichern keine tragfähige ökonomische Begründung. Das cep kommt daher zu dem Schluss, dass auf Entflechtungsmaßnahmen über das gegenwärtige Maß hinaus verzichtet und die Richtlinie nicht verabschiedet werden sollte.