Bewirtschaftungsplan für Scholle und Seezunge (Verordnung)

Die EU Kommission will mit einem langfristigen Bewirtschaftungsplan für die Nordsee den Bestand der beiden Fischarten sichern. Dabei setzt sie vor allem auf die Festlegung von Fangquoten, versäumt es aber, zusätzlich die Mindestmaschengröße der Netze zu erhöhen.

Der Bewirtschaftungsplan will die nachhaltige Nutzung der Schollen- und Seezungenbestände in der Nordsee unter wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Aspekten sicherstellen. Von dieser geplanten Maßnahme sind Unternehmen und Beschäftigte im Fischereisektor sowie Verbraucher betroffen. 

cepPolicyBrief

Laut einer Analyse des Centrums für Europäische Politik ist die vorgeschlagene Verordnung zwar dazu geeignet, der drohenden Abfischung von Scholle und Seezunge in der Nordsee zu begegnen. Allerdings wird das Ziel der Nachhaltigkeit durch die vorgesehene Reduzierung von Fangmenge und Fangtagen allein nicht erreicht. Der für die Reproduktion erforderliche Jungfisch wäre so ohne weitere Maßnahmen nicht ausreichend geschützt.

Zweckmäßiger wäre es, zusätzlich zu der vorgesehenen Reduzierung der Fangmenge die Mindestmaschengröße für alle Fischereifahrzeuge verbindlich zu erhöhen. Auch erforderlich zur ausreichenden Erhaltung der Jungfische ist ein Verbot, den Beifang, der überwiegend aus Jungfischen besteht, auf See zu entsorgen; statt dessen sollten sich Fischereifahrzeuge den Beifang zwingend auf die Fangmenge anrechnen lassen müssen. Die Fangtage müßten dann nicht begrenzt werden.