Arbeit & Soziales

Die Beschäftigungs- und Sozialpolitik ist auch nach dem Lissabon-Vertrag weitgehend Sache der Mitgliedstaaten. Dessen unbeschadet will auch die EU durch EU-weite Vorhaben und durch Koordinierung der nationalen Politiken Vollbeschäftigung und gesellschaftlichen Fortschritt erreichen. Sie fordert Solidarität zwischen den Generationen und die Unterlassung von Diskriminierung. Das cep begleitet mit seinen Analysen die Politik der EU in diesem sensiblen Bereich.

Aktionsplan Digitale Bildung (cepAnalyse)

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Mit einem Maßnahmenpaket will die EU-Kommission die digitale Bildung in den Mitgliedstaaten neu aufstellen, und digitale Kompetenzen bei Lernenden fördern. Eine cepAnalyse beleuchtet die zentralen Elemente des Aktionsplans.

EU-Strategie zur Förderung der legalen Einwanderung (cepInput)

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Die Europäische Union ist nach Ansicht von Arbeitsmarktexperten zunehmend auf legale Zuwanderung angewiesen. Aufgrund von Überalterung fehlen demnach Millionen qualifizierter Arbeitskräfte. Zwar sind weltweit mehr als 60 Millionen Menschen auf der Flucht. Doch lösen diese oft nur unzureichend Qualifizierten nicht den Fachkräftemangel innerhalb der EU. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission eine neue Migrationsinitiative gestartet. Das Centro Politiche Europee in Rom (cep) hält die von Brüssel vorgelegten Pläne für sinnvoll und zweckmäßig, warnt jedoch vor nationalstaatlichen Egoismen.

Berufliche Bildung (cepAnalyse)

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Mithilfe einer Empfehlung des Rates will die EU-Kommission die Vergleichbarkeit der in den Mitgliedstaaten erworbenen beruflichen Qualifikationen verbessern und moderne Kompetenzanforderungen in das Curriculum integrieren. Eine cepAnalyse untersucht den Vorschlag.

Das "SURE-Instrument" der EU (cepInput)

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Um die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie finanziell zu unterstützen, hat die EU das „SURE-Instrument“ geschaffen. Konkret dient SURE der vorübergehenden Unterstützung zur Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken. Was von der Subventionierung der coronabedingten nationalen Kurzarbeiterprogramme zu halten ist, untersucht ein cepInput.

Fachkräftemangel in den Gesundheitsberufen (cepInput)

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Die EU-Kommission hat Leitlinien zur Anwendung der Berufsanerkennungsrichtlinie veröffentlicht, um den Ärzte- und Pflegemangel infolge der COVID-19-Krise zu bewältigen. Ein cepInput bewertet, inwieweit die Leitlinien zur Bekämpfung des Fachkräftemangels beitragen können.

Europäischer Mindestlohn (cepInput)

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Die EU-Kommission hat im Januar 2020 ein Konsultationspapier zum Thema „gerechte Mindestlöhne“ veröffentlicht. Ziel ist eine gesetzliche Regelung für einen Mindestlohn auf EU-Ebene. Das cepInput untersucht die rechtlichen Spielräume, die der Kommission dabei zur Verfügung stehen.

Einschränkungen für Grenzgänger im Binnenmarkt wegen COVID-19 (cepInput)

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Nach der unabgestimmten und teilweise willkürlichen Schließung von Landesgrenzen infolge der Corona-Krise hat die EU-Kommission Leitlinien veröffentlicht, die Einreisebeschränkungen an den Binnenmarktgrenzen besser koordinieren sollen. Dabei ist sie auf die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten angewiesen. Das cep hat die Leitlinien bewertet.

Koordinierung der Sozialsysteme (cepInput)

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In der EU herrscht Streit über die Reform der Vorschriften über die Koordinierung der nationalen Sozialsysteme. Gegenstand der Reform sind u.a. die Vorschriften über Leistungen bei Arbeitslosigkeit, die das cep in einem Input bewertet.

Entsendung von Kraftfahrern

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Die EU-Kommission hat 2017 eine Richtlinie über die Entsendung von Kraftfahrern vorgeschlagen. Der Rat und das EU-Parlament haben inzwischen ihre Positionen festgelegt.

"Eine Wirtschaft im Dienst der Menschen": Arbeitsaufträge von der Leyens an die neue EU-Kommission – Teil 1 (cepAdhoc)

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Das cep bewertet in fünf cepAdhocs die zentralen Arbeitsaufträge von der Leyens an die neuen EU-Kommissare. Der erste cepAdhoc befasst sich mit dem Themenbereich "Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen", für den Valdis Dombrovskis als exekutiver Vizepräsident verantwortlich sein soll.

Reformland Frankreich (cepInput)

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In Frankreich hat die Regierung von Präsident Emmanuel Macron wichtige Arbeitsmarktreformen trotz starker Widerstände durchgesetzt. cepFrance hat diese strukturellen Reformen der Jahre 2015 bis 2019 in einem cepInput bewertet.

Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung (Empfehlung)

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Die Angebote an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) in der EU sollen ausgeweitet und deren Qualität verbessert werden. Der entsprechende Vorschlag der EU-Kommission für eine Empfehlung des Rates betrifft Kinder bis zum schulpflichtigen Alter, deren Eltern sowie das Personal in den FBBE-Einrichtungen.

Zugang zum Sozialschutz (Empfehlung)

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Der Schutz von Arbeitnehmern und Selbständigen durch die Sozialsysteme soll EU-weit verbessert und angeglichen werden. Dafür hat sich die EU-Kommission in einem Vorschlag für eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten ausgesprochen.

Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde (Verordnung)

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Die EU-Kommission will die Anwendung des EU-Rechts im Bereich der Arbeitskräftemobilität verbessern. Dazu schlägt sie die Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde vor. Die Behörde soll Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Informationen und Diensten zur Arbeitskräftemobilität erleichtern und die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden fördern.

Transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen (Richtlinie)

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Mit einer neuen Richtlinie will die EU-Kommission transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern fördern. Zugleich soll damit die Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarktes gewährleistet werden. Betroffene davon sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer, insbesondere solche in atypischen Beschäftigungsverhältnissen.

Kontrolle der Arbeitszeit von Kraftfahrern (Richtlinie)

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Die EU-Kommission will mit einer neuen Richtlinie die Arbeitsbedingungen von Kraftfahrern im Personen- und Güterverkehr verbessern. Sie schlägt daher vor, die derzeit geltenden Kontrollpflichten der Mitgliedstaaten auf die Arbeitszeitrichtlinie für Kraftfahrer auszudehnen.

Entsendung von Kraftfahrern (Richtlinie)

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Mit einer neuen Richtlinie sollen die Arbeitsbedingungen entsandter Kraftfahrer verbessert und fairer Wettbewerb zwischen Verkehrsunternehmen sichergestellt werden. Aus Sicht des cep schränkt die Richtlinie den Preiswettbewerb und die Dienstleistungsfreiheit allerdings unverhältnismäßig ein.

Frankreich: Reform der Arbeitslosenversicherung

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Die französische Regierung will die Arbeitslosenversicherung umfassend reformieren und so die Arbeitsmarktreform vom September 2017 ergänzen. Ein cepAdhoc vergleicht den französischen Reformentwurf mit den deutschen Hartz-Reformen und zeigt Parallelen und Unterschiede.

Die Europapolitik der GroKo

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Das cep hat den Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD aus ordnungspolitischer Sicht bewertet. In einem cepAdhoc wurden die Vereinbarungen zur Stabilisierung der Eurozone, zum EU-Haushalt, zur Gesundheitspolitik, zum Klima und zu Europas Wettbewerbsfähigkeit unter die Lupe genommen und als weder stringent noch mutig empfunden.

Die französische Berufsausbildung

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Die französische Regierung möchte das Berufsausbildungssystem attraktiver gestalten. Im Frühjahr 2018 soll ein Gesetzesentwurf im Parlament eingereicht werden.

Die europäische Säule sozialer Rechte

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Ende 2017 haben Europäisches Parlament, Rat und EU-Kommission auf dem Sozialgipfel in Göteborg die europäische Säule sozialer Rechte feierlich proklamiert. Allerdings begründet die Säule entgegen ihrer Bezeichnung keine verbindlichen Rechte der Bürger, sondern ist nur eine politische Selbstverpflichtung der Organe der EU.

Europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP) (Verordnung)

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Die EU-Kommission will ein Rahmenwerk für ein europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP) schaffen. Ein Binnenmarkt für die private Altersvorsorge soll den Wettbewerb fördern, Ersparnisse hin zu den Kapitalmärkten und weg von klassischen Spareinlagen bei Banken lenken und die Verbreitung privater Altersvorsorgeprodukte in der EU steigern.

Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (Richtlinie)

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Die EU-Kommission will die Erwerbsbeteiligung von Frauen erhöhen. Dazu sollen die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben verbessert sowie Anreize für Männer zur Inanspruchnahme von Elternurlaub geschaffen werden. Aus Sicht des cep kann die vorgeschlagene Richtlinie zur Erreichung des Ziels der EU-Kommission bestenfalls einen geringen Beitrag leisten.

Französische Arbeitsmarktreform

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Am 22. September wird die vom französischen Präsidenten Emmanuel Macron bereits im Wahlkampf angekündigte Arbeitsmarktreform verabschiedet und kurz darauf in Kraft treten. Ziel der Reform ist dabei mehr Flexibilität für die Unternehmen über flexiblere Arbeitsverhältnisse sowie eine Stärkung des sozialen Dialogs in den Betrieben.

Berufsregulierung (Richtlinie)

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Die EU-Kommission will dafür sorgen, dass künftig vor der Einführung oder Änderung von nationalen Vorschriften zur Berufsregulierung diese auf ihre Verhältnismäßigkeit sorgfältiger geprüft werden. Ihr Vorschlag für eine Richtlinie setzt aus Sicht des cep dem wettbewerbsbeschränkenden Missbrauch von Berufsregulierung engere Grenzen als bisher.

Koordinierung sozialer Sicherheit (Verordnung)

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Die EU-Kommission will die Leistungspflichten der Sozialversicherungssysteme für EU-Bürger bei Auslandsaufenthalten ändern. Demnach sollen Ansprüche, die in verschiedenen Mitgliedstaaten erworben wurden, exportiert werden können. Das cep begrüßt, dass durch die sechsmonatige Zahlung von Arbeitslosenleistungen Jobsuchende länger im EU-Ausland eine Beschäftigung suchen können.

Migration hochqualifizierter weiblicher Arbeitskräfte zwischen Polen und Deutschland

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Die weltweite Migration von Frauen ist ein häufig untersuchtes Forschungsobjekt der Wissenschaft. Die Abwanderung hochqualifizierter weiblicher Arbeitskräfte wurde von der Forschung aber lange vernachlässigt.

Das Zusammentragen aller verfügbaren Informationen zur Wanderung hochqualifizierter Frauen zwischen Polen und Deutschland und deren Auswirkung auf Arbeitsmärkte, Geschlechtergleichstellung, Migration von Frauen im Allgemeinen und Humankapital – unter Hinweis auf Versäumnisse bei der Datenerhebung und der Politikgestaltung – ist Ziel dieser Studie.

Entsendung von Arbeitnehmern (Richtlinie)

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Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Änderung der Entsenderichtline vorgelegt. Für entsandte und nicht-entsandte Arbeitnehmer soll der Grundsatz „gleiche Entlohnung für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ gelten. Aus Sicht des cep verstößt dieser Vorschlag gegen die Dienstleistungsfreiheit in der EU.

Säule sozialer Rechte (Mitteilung)

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Die EU-Kommission schlägt die Einführung einer „Säule sozialer Rechte“ vor, die Grundsätze für die Angleichung der Sozialpolitik der Mitgliedstaaten enthalten soll. Aus Sicht des cep ist die Angleichung sozialer Standards nicht sinnvoll, da die Leistungsfähigkeit der nationalen Sozialsysteme zu verschieden ist.

Barrierefreiheit (Richtlinie)

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Mit einer Richtlinie zur Barrierefreiheit sollen die Vorgaben der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen EU-einheitlich umgesetzt und der Binnenmarkt gestärkt werden. Dies ist notwendig, da einige Mitgliedstaaten bereits divergierende nationale Vorschriften erlassen haben, wodurch der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr eingeschränkt wurde.

Die europäische Flüchtlingskrise Teil 2

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Die mit der Flüchtlingskrise verbundenen Probleme in einigen EU-Mitgliedstaaten haben Zweifel an der Funktionsfähigkeit der EU insgesamt entstehen lassen. Obwohl umfassende Einigkeit darüber besteht, dass EU-Handeln notwendig ist, sind die Hürden für eine politische Einigung auf tatsächliche inhaltliche Lösungen immer noch sehr hoch.

Die europäische Flüchtlingskrise Teil 1

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Eine zunehmende Zahl von Menschen macht sich derzeit auf den Weg Richtung Europa, um vor Krieg, Folter, Ausgrenzung und Vertreibung in ihren jeweiligen Heimatländern zu fliehen oder um ihrer wirtschaftlichen Not zu entkommen. Laut jüngsten Schätzungen des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) kamen in diesem Jahr bereits knapp 780.000 Flüchtlinge über das Mittelmeer nach Europa.

Alkoholstrategie 2016–2022

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Das Europäische Parlament hat die EU-Kommission aufgefordert, „unverzüglich“ eine neue Strategie zu entwickeln, um den missbräuchlichen Alkoholkonsum in der EU einzudämmen. Die Entschließung des Parlaments enthält schon einige Vorschläge, die vom cep im Einzelnen bewertet werden.

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit (Empfehlung)

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Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Empfehlung zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit vorgelegt. Darin werden die Mitgliedstaaten angehalten, eine zentrale Anlaufstelle einzurichten, um den bürokratischen Aufwand für Langzeitarbeitslose zu verringern. Diese Stelle soll zudem Wiedereinstiegsvereinbarungen mit den Langzeitarbeitslosen schließen, in der die Rechte und Pflichten beider Parteien festgelegt werden. Schließlich sollen die Arbeitgeber bei der Wiedereingliederung eingebunden werden, um die bedarfsorientierte Qualifizierung Langzeitarbeitsloser zu verbessern.

Was tun mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie?

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Die EU-Kommission versucht sich zum wiederholten Mal an einer Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie. Seit Jahren muss die Wirtschaft mit Regelungen zum Bereitschaftsdienst leben, die der Europäische Gerichtshof in seiner Rechtsprechung vorgegeben hat. Diese pauschalen Regelungen werden den Belangen der wenigsten Unternehmen gerecht. Das cep hat sich nun mit der Arbeitszeitrichtlinie auseinandergesetzt.

Europäische Arbeitslosenversicherung

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In Brüssel wird seit geraumer Zeit die Idee einer gemeinsamen europäischen Arbeitslosenversicherung diskutiert. Das cep untersucht in einer neuen Studie, inwieweit die Versicherung tatsächlich ein wirkungsvolles Instrument zur Abfederung wirtschaftlicher Krisen sein kann.

Potential der Blue Card besser nutzen

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Der Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker möchte die Regelungen zur Zuwanderung von Hochqualifizierten aus Drittstaaten überarbeiten, um im globalen Wettbewerb um die klügsten Köpfe zu bestehen. Die Blue-Card-Richtlinie ist der zentrale Baustein im EU-Recht zur Zuwanderung von Hochqualifizierten. Das cep untersucht daher, ob die Blue-Card-Richtlinie überarbeitet werden sollte und zeigt vier konkrete Handlungsempfehlungen auf.

Betriebliche Altersversorgung (EbAV-II) (Richtlinie)

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Die EU-Kommission macht Vorschläge zur Stärkung des Binnenmarktes für die betriebliche Altersversorgung. Sie will die die grenzüberschreitende Tätigkeit von EbAV vereinfachen, eine wirksame Aufsicht über EbAV sicherstellen und die Governance stärken. Zudem dehnt sie die Auskunftspflichten  gegenüber Versorgungsanwärtern und Leistungsempfängern aus und ändert die Anlagevorschriften.

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (Mitteilung)

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Die Kommission skizziert ihre Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020. Aufgrund von Arbeitsunfällen sterben EU-weit jährlich mehr als 4.000 Arbeitnehmer und fallen EU-weit jährlich mehr als drei Millionen Arbeitnehmer länger als drei Tage bei der Arbeit aus.

Mobile Gesundheitsdienste (mHealth) (Grünbuch)

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Die Kommission will eine öffentliche Debatte über die Möglichkeiten mobiler Gesundheitsdienste führen und insbesondere feststellen, ob und welche Probleme beim Ausbau der Branche bestehen. Dazu hat sie einen umfangreichen Fragenkatalog vorgelegt.

EURES: Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen (Verordnung)

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Die Kommission will das bestehende Netz der Arbeitsverwaltungen „EURES“ ausbauen, um die Arbeitnehmermobilität zu verbessern. Die Kommission will insbesondere, dass mehr Stellenangebote EU-weit verfügbar sind.

Soziale Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion (Mitteilung)

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Die Kommission will im Rahmen des Europäischen Semesters die sozial- und beschäftigungspolitischen Entwicklungen besser überwachen und koordinieren. Zudem will sie EU-Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit bereitstellen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Arbeitsverwaltung verbessern. Außerdem fordert sie einen autonomen Haushalt für die Absorption asymmetrischer Schocks und die Übertragung der sozialpolitischen Gesetzgebungskompetenz auf die EU.

Qualitätsrahmen für Praktika (Empfehlung)

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Um die Qualität und die Arbeitsbedingungen von Praktika zu verbessern und die Zahl grenzüberschreitender Praktika zu erhöhen, schlägt die Kommission einen Qualitätsrahmen für Praktika (QRP) vor.

Jugendarbeitslosigkeit (Mitteilung)

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Die Jugendarbeitslosigkeit in der EU ist in Folge der Wirtschafts-, Finanz- und Schuldenkrise stark gestiegen. Die Kommission zeigt den Mitgliedstaaten verschiedene Maßnahmen auf, mit denen die hohe Jugendarbeitslosigkeit unverzüglich bekämpft werden kann. Dabei betont sie, dass die Mitgliedstaaten nur durch „tiefgreifende Strukturreformen“ zu mehr Wettbewerbsfähigkeit und damit zu mehr Wachstum und Beschäftigung gelangen können.

Zusammenarbeit der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (Beschluss)

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Die Kommission will die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) der Mitgliedstaaten auf europäischer Ebene zu einem förmlichen Netzwerk zusammenschließen und mit einem Benchmarking-System ihre Effizienz verbessern.

Berichtspflichten zu „Diversität“ und „nichtfinanziellen Risiken“ (Richtlinie)

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Die EU-Kommission möchte die soziale Verantwortung der Unternehmen stärken und die Unternehmen gleichzeitig zu mehr Transparenz verpflichten. Dafür sollen mittlere und große Unternehmen zum einen weitreichenden Berichtspflichten über nichtfinanzielle Risiken unterliegen. Zum anderen sollen Unternehmen verpflichtet werden, über ihre Diversitätspolitik bei der Besetzung von Leitungs- und Aufsichtsorganen zu berichten.

Durchsetzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit (Richtlinie)

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Das Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit wird zwar allen EU-Bürgern durch Artikel 45 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und die Freizügigkeitsverordnung [VO (EU) Nr. 492/2011] gewährt. Trotzdem sehen sich viele EU-Bürger Hindernissen bei der Ausübung dieses Rechts ausgesetzt. Die Kommission will deshalb die Durchsetzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit stärken.

Nachweis sicherheitsrelevanter Kompetenzen von Zugbegleitern (Bericht)

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Für Zugbegleiter, die mit sicherheitsrelevanten Aufgaben betraut sind, gibt es, im Gegensatz zu Zugführern, derzeit keine EU-weit einheitlichen Nachweise über sicherheitsrelevante Kompetenzen. Die Kommission sieht darin ein Hindernis für die Arbeitnehmermobilität und will deshalb für Zugbegleiter EU-weit einheitliche Schulungen einführen.

Sozialinvestitionen (Mitteilung)

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Die Kommission formuliert Vorschläge für eine „Modernisierung“ der nationalen Sozialsysteme. Insbesondere fordert sie eine Stärkung von „Sozialinvestitionen“.

Aktionsplan Unternehmertum 2020 (Mitteilung)

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Die Kommission formuliert Empfehlungen an die Mitgliedstaaten und erläutert eigene Maßnahmen, mit denen das Unternehmertum in der EU gestärkt werden soll.

Aktionsplan: Gesellschaftsrecht und Corporate Governance (Mitteilung)

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Die Kommission erläutert, wie sie das europäische Gesellschaftsrecht und den Rechtsrahmen für „Corporate Governance“ reformieren will.

EU-weite Jugendgarantie für Beschäftigung (Empfehlung)

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Die Kommission will, dass die Mitgliedstaaten allen Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren garantieren, dass sie binnen vier Monaten nach Schulabgang oder Arbeitsplatzverlust eine Beschäftigung oder Ausbildung erhalten.

Frauenquote (Richtlinie)

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Der Vorschlag der Kommission ist keine große Überraschung: Bis 2020 sollen 40% der Aufsichtsratsposten in den börsennotierten Unternehmen mit Frauen besetzt werden. Um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu entsprechen, sind diverse Ausnahmen zulässig. So soll die Richtlinie nur für Unternehmen mit mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz und mehr als 250 Mitarbeitern gelten. Für die Besetzung der Vorstände sieht der Vorschlag die Einführung einer Flexi-Quote vor, bei der sich die Unternehmen selbst Ziele setzen müssen.

Arbeitsplatzschaffender Aufschwung (Mitteilung)

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Die Kommission schlägt den Mitgliedstaaten in ihrer Mitteilung Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU vor. 

Altersversorgungssysteme (Weißbuch)

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Die Kommission stellt ihre Erwägungen vor, die angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten in den Mitgliedstaaten gewährleisten sollen. Bei den umlagefinanzierten – in der Regel staatlichen – Systemen sieht die Kommission dringenden Handlungsbedarf, um dem demografischen Wandel Rechnung zu tragen. Bei den kapitalgedeckten Systemen fordert die Kommission im Wesentlichen eine EU-weit einheitliche Regulierung und Aufsicht.

Umstrukturierungen von Unternehmen (Grünbuch)

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Im Grünbuch Umstrukturierungen fordert die Kommission die Mitgliedstaaten dazu auf, in zukünftigen Wirtschaftskrisen vermehrt auf die erfolgreichen Instrumente Kurzarbeit, Arbeitszeitkonten und betriebliche Bündnisse für Arbeit zu setzen. Daneben sollen die Steuer- und Leistungssysteme derart reformiert werden, dass sie Krisenfolgen auf dem Arbeitsmarkt mildern können. Bei Unternehmensumstrukturierungen aufgrund von wirtschaftlichem Wandel fordert die Kommission eine frühzeitige Einbeziehung „aller relevanten Stakeholder“ und eine Vereinheitlichung von Teilen des Insolvenzrechts. Dadurch sollen die Erfolgsaussichten der Anpassungsmaßnahmen von Umstrukturierungen verbessert werden. Ferner soll durch „Änderungen“ der Bestimmungen zum Kündigungsschutz ein hohes Beschäftigungs- und Sozialschutzniveau gesichert werden.

Anerkennung von Berufsqualifikationen (Richtlinie)

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Die Änderungen konzentrieren sich auf zwei Bereiche. Erstens soll ein Europäischer Berufsausweis eingeführt werden, in dem einem Arbeitnehmer bescheinigt wird, welchem ausländischen Niveau seine Berufsqualifikation entspricht. Zweitens sollen die gemeinsamen Plattformen durch „gemeinsame Ausbildungsgrundsätze“ ersetzt werden für Berufe, die in mindestens einem Drittel der Mitgliedstaaten reglementiert sind und für die es keine Mindestausbildungsanforderungen gibt. Für diese Berufe sollen gemeinsame Ausbildungsgrundsätze und eine gemeinsame Abschlussprüfung eingeführt werden. Absolventen einer solchen Ausbildung sollen diesen Beruf ohne weitere Auflagen in jedem Mitgliedstaat ausüben dürfen.

Corporate Social Responsibility Strategie 2011-2014 (Mitteilung)

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Die Kommission kündigt an, in diesem Jahr mit Unternehmen und Stakeholdern einen Verhaltenskodex zu erarbeiten. Alle Unternehmen sollen sich freiwillig auf die Einhaltung von CSR-Konzepten verpflichten. Unternehmen ab 1000 Mitarbeitern sollen sich zudem auf die Einhaltung internationaler Standards wie der ISO-Norm 26000 verpflichten. Damit die Selbstverpflichtung kommt, will die Kommission den Rechtsrahmen, insbesondere im Vergabewesen, überarbeiten und so Druck auf die Unternehmen ausüben.

Überarbeitung der Richtlinie über Berufsqualifikationen (Grünbuch)

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Die Kommission möchte die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen überarbeiten. Ihre Vorstellungen erläutert sie im vorliegenden Grünbuch. Im Mittelpunkt steht die Einführung eines Europäischen Berufsausweises, in dem das Herkunftsland dem Arbeitnehmer bescheinigt, alle Voraussetzungen zur Berufsausübung im Aufnahmeland zu erfüllen. Das Verfahren soll elektronisch abgewickelt werden.

Frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung (Mitteilung)

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Die Kommission versteht die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) als zentralen Bestandteil der Bemühungen, Kinder auf ein erfolgreiches lebenslanges Lernen vorzubereiten und ihnen ein Höchstmaß an sozialer Integration sowie eine starke persönliche Entwicklung zu ermöglichen. Kinder, die eine gute FBBE durchlaufen haben, eröffnen sich bessere spätere Beschäftigungsmöglichkeiten.

Gleichbehandlung durch Diskriminierung

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Die „Unisex-Richtlinie“ (RL 2004/113/EG) erlaubte bislang nach dem Geschlecht differenzierte Versicherungsbeiträge und -leistungen, wenn das Geschlecht „bei einer auf […] versicherungsmathematischen und statistischen Daten beruhenden Risikobewertung ein bestimmender Faktor ist“. Der Europäische Gerichtshof urteilte am 1. März 2011, dass dies mit der Grundrechtecharta der EU unvereinbar sei.

Arbeitszeitrichtlinie (Mitteilung)

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Nach dem Scheitern ihres letzten Änderungsvorschlags strebt die Kommission erneut die Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie an. Anhand eines Fragenkatalogs, zu dem die europäischen Sozialpartner (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände) Stellung beziehen sollen, möchte die Kommission klären, ob eine Überarbeitung aus Sicht der Sozialpartner erforderlich ist und wie diese gegebenenfalls ausgestaltet sein könnte.

Die zentralen Themenbereiche umfassen die Bestimmungen zur Höchstarbeitszeit, die Behandlung von Bereitschaftsdienst, die Festlegung der Ruhezeiten und die Berechnung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit.

Europas Beitrag zur Vollbeschäftigung (Mitteilung)

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Die Kommission schlägt in ihrer Mitteilung Maßnahmen vor, die zu flexibleren Arbeitsmärkten, zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Arbeitnehmerqualifizierung sowie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen beitragen sollen.

Ausgangspunkt der Überlegungen zur Beschäftigungspolitik bildet das in der Strategie Europa 2020 [KOM(2010) 2020] von der EU beschlossene Kernziel, eine Beschäftigungsquote von 75 % bis zum Jahr 2020 zu erreichen. Um dieses Ziel zu erreichen, strebt die Kommission einen Wandel der bisherigen eher reaktiven Politik hin zu einer antizipativen Politik an, wie sie es bereits in der Binnenmarktakte [KOM(2010) 608] und den Leitinitiative zur Innovationsunion [KOM(2010) 546] und zur „Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung“ [KOM(2010) 614] bekräftigt hat.

Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015 (Mitteilung)

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Die Kommission hatte bereits in der „Frauen-Charta“ vom März 2010 angekündigt, die Gleichbehandlung von Männern und Frauen in allen Politikbereichen besser berücksichtigen zu wollen. Diese Ankündigung konkretisiert die Kommission mit der vorliegenden Mitteilung, in der sie klarstellt, in welchen Bereichen besonderer Handlungsbedarf besteht und welche Maßnahmen die Kommission ergreifen möchte. Zwar geht die Kommission in der Mitteilung eher oberflächlich auf einzelne Maßnahmen ein. Allerdings hat sie neben der Mitteilung auch ein Arbeitsdokument [SEC(2010) 1079] vorgelegt, in dem sie über 130 konkrete nicht-legislative Maßnahmen bezeichnet.

Arbeitnehmerentsendung aus Drittstaaten in die EU (Richtlinie)

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Die Kommission schlägt vor, dass in Drittstaaten niedergelassene Konzerne ihre Fach- und Führungskräfte auch in die europäischen Niederlassungen entsenden können sollen. In allen Mitgliedstaaten sollen dazu die gleichen Bedingungen für die Erteilung der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis gelten. Die Erlaubnis wird für die Dauer der Entsendung erteilt und kann um bis zu drei Jahren verlängert werden. Sie gilt auch für eine auf zwölf Monate beschränkte Entsendung in eine Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat. Den Familienangehörigen des Arbeitnehmers soll es erlaubt werden, mit ihm in die EU einzureisen, ohne vorher Integrationsmaßnahmen zu durchlaufen.

Altersversorgungssysteme (Grünbuch)

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In dem am 7. Juli 2010 vorgelegten Grünbuch „Angemessene, nachhaltige und sichere europäische Pensions- und Rentensysteme“ geht die Kommission ausführlich auf die Herausforderungen ein, vor denen die umlagefinanzierten und die kapitalgedeckten Altersversorgungssysteme stehen. Bei den umlagefinanzierten – in der Regel staatlichen – Systemen sieht die Kommission dringenden Handlungsbedarf, um dem demografischen Wandel Rechnung zu tragen. Bei den kapitalgedeckten Systemen fordert die Kommission hauptsächlich eine EU-weit einheitliche Regulierung und Aufsicht. Ziel der Kommission ist es, die Nachhaltigkeit und Sicherheit von Altersversorgungssystemen zu verbessern. Zudem stellt die Kommission die Frage, ob sie es sein sollte, die bestimmt, wann die Altersversorgung angemessen ist.

Berufliche Bildung (Mitteilung)

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Nach Ansicht der Kommission ist eine gute Berufsausbildung die wichtigste Voraussetzung für einen nahtlosen Übergang in das Arbeitsleben. Und auch dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel kann durch konsequente Weiterbildung, ausgehend von einer guten Berufsausbildung, am wirksamsten begegnet werden. Zudem lässt sich die grenzüberschreitende Mobilität der Arbeitnehmer verbessern, indem die Vergleichbarkeit der nationalen Abschlüsse gewährleistet wird und im Ausland erworbene Fähigkeiten im Inland anerkannt werden.

In ihrer Mitteilung macht die Kommission deutlich, dass der Kopenhagen-Prozess, mit dem die Mitgliedstaaten bei der Modernisierung der beruflichen Bildungssysteme unterstützt werden sollten, „neuen Schwung“ erhalten muss, damit sie ihre Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung  zukunftsfähig machen können.

Beschäftigungspolitische Leitlinien zu Europa 2020 (Beschluss)

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Im Rahmen der Strategie Europa 2020 haben die Mitgliedstaaten unter anderem eine stärkere Koordinierung ihrer Beschäftigungspolitik vereinbart. Darauf aufbauend legt die Kommission dem Rat beschäftigungspolitische Leitlinien vor, in denen sie darlegt, woran sich die Bildungs-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik der Mitgliedstaaten orientieren sollte. Dabei hält die Kommission an den Kernzielen fest, die sie dem Europäischen Rat bereits im Rahmen der Strategie Europa 2020 vorgeschlagen hatte.

Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie - 2. Phase der Anhörung der Sozialpartner (Mitteilung)

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Die Kommission schlägt zwei Optionen zur Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie vor und fordert die Sozialpartner auf mitzuteilen, ob und zu welchen Fragestellungen die Sozialpartner in Verhandlungen treten wollen. Die Kommission will zumindest die Bestimmungen zum Bereitschaftsdienst und zu den Ausgleichsruhezeiten für Bereitschaftsdienste überarbeiten (Option 1). Die zweite Option sieht eine umfassende Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie vor.

Die Europäische Dimension des Sports

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Die Erwartungen an die neue EU-Kompetenz im Bereich des Sports sind hoch. Gleichzeitig steht diesen eine Unsicherheit darüber gegenüber, was unter der „europäischen Dimension des Sports“ zu verstehen ist und welche Maßnahmen der EU zu erwarten sind. Angesichts der Tatsache, dass die „europäische Dimension des Sports“ noch nicht klar definiert ist, untersucht die Studie des cep, worin diese Dimension aus ordnungspolitischer Sicht bestehen könnte. Als mögliche Handlungsfelder einer europäischen Sportpolitik lassen sich zwei Interventionsformen unterscheiden: Zum einen kann die EU den Sport finanziell fördern. Zum anderen kann die EU die Entwicklung des Sports durch Vorgabe eines Rechtsrahmens regulativ beeinflussen.

Gesundheitliche Ungleichheit (Mitteilung)

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Die Kommission strebt den Abbau „gesundheitlicher Ungleichheit“ zwischen den Mitgliedstaaten, verschiedenen Bevölkerungsgruppen sowie Männern und Frauen an. Hierzu sollen die Datenbasis über gesundheitliche Ungleichheit erweitert, der Austausch bewährter Verfahren verbessert und Finanzmittel im Rahmen der Kohäsionspolitik eingesetzt werden.

Online-Kulturdatenbank "Europeana" (Mitteilung)

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Nach den Vorstellungen der Kommission soll der Bestand der Europeana bis 2010 auf 10 Millionen Objekte steigen. Sie fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang zu einer „nachhaltigen Digitalisierung“ auf.

Elternurlaub (Richtlinie)

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Im Rahmen des Fahrplans für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006-2010) [KOM(2006) 92] verpflichtete sich die Kommission, die Vorschriften über die Gleichstellung der Geschlechter und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu überprüfen. Da die Bestimmungen zur Elternzeit auf einer Rahmenvereinbarung der Sozialpartner basieren, bat die Kommission die Sozialpartner, sich mit einer Überarbeitung der Rahmenvereinbarung zu befassen. Die von den Sozialpartnern überarbeitete Vereinbarung soll nun für allgemeinverbindlich erklärt werden.

Die Riester-Rente: Vereinbar mit EU-Recht?

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Die Kommission ist der Ansicht, dass einige Regelungen der Riester-Rente gegen EU-Recht verstoßen. Deshalb hat sie gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage vor dem EuGH erhoben. Dieser wird voraussichtlich noch in diesem Sommer sein Urteil verkünden.

Vergütung der Mitglieder der Unternehmensleitung (Empfehlung)

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Mit der vorgelegten Empfehlung K(2009) 3177 vom 30. April 2009 überarbeitet die Kommission die bereits bestehenden Empfehlungen 2004/913/EG und 2005/162/EG zur Regelung der Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung börsennotierter Gesellschaften. Während bisher vor allem die Verfahren und Verantwortlichkeiten für die Festlegung der Managervergütung Gegenstand der Empfehlungen waren, greift die Kommission nun unmittelbar in die inhaltliche Ausgestaltung der Vergütungsvereinbarungen ein. Im Mittelpunkt steht dabei der Wunsch der Kommission, dass die Vergütung künftig stärker an der Leistung orientiert ist und Anreize schafft, die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Unternehmens mittel- und langfristig zu sichern. Insbesondere sind Detailregelungen enthalten zu variablen Vergütungsanteilen und zu Abfindungszahlungen.

Demografischer Wandel (Mitteilung)

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Die EU-Kommission geht bis 2060 von einem deutlichen, alterungsbedingten Anstieg der öffentlichen Renten-, Gesundheits- und Pflegeausgaben in den Mitgliedstaaten aus. Sie mahnt daher grundlegende Strukturreformen der Sozialversicherungssyteme an. Zudem spricht sie sich für höhere Bildungsausgaben sowie gezielte Aktivierungsmaßnahmen auf dem Arbeitsmarkt aus.

Gleichbehandlung selbständiger Frauen und mitarbeitender Lebenspartner (Richtlinie)

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Mit dem Richtlinienvorschlag möchte die EU-Kommission hauptsächlich den sozialen Schutz der selbständig erwerbstätigen Frauen sowie der im Unternehmen mitarbeitenden Lebenspartner verbessern. So sollen etwa mitarbeitende Lebenspartner den gleichen Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen erhalten, wie er Selbständigen zusteht, und selbständige Frauen sollen einen Anspruch auf Mutterschutz erhalten. Zudem soll der Zugang zur Selbständigkeit unabhängig von Geschlecht oder Familienstand sein.

Überarbeitung der Mutterschutzrichtlinie (Richtlinie)

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Die EU-Kommission schlägt Änderungen der Mutterschutzrichtlinie vor, die den Gesundheitsschutz und die Chancengleichheit der schwangeren und stillenden Arbeitnehmerinnen verbessern sollen. Kernpunkte des Vorschlags sind die Verlängerung des bezahlten Mutterschaftsurlaubs, der erweiterte Kündigungsschutz und verstärkte Rechtsschutzmöglichkeiten für die Arbeitnehmerinnen.

Europäische Betriebsräte (Richtlinie)

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Die EU-Kommission hat Änderungsvorschläge zur bestehenden Betriebsräte-Richtlinie vorgelegt, die das Recht der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung stärken sollen. Betroffen sind - wie bisher - nur gemeinschaftsweit operierende Unternehmen, deren Arbeitnehmer und die Sozialpartner.

Im Mittelpunkt der Vorschläge stehen neue Bestimmungen über die Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums und des Europäischen Betriebsrats.

Gleichbehandlung außerhalb des Berufs (Richtlinie)

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Mit dem Richtlinienvorschlag sollen Diskriminierungen aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung außerhalb von Beschäftigung und Beruf bekämpft werden. Nicht betroffen von dem Vorschlag sind insbesondere kirchliche Einrichtungen. Weiter enthält der Vorschlag einige Sonderregelungen bei Ungleichbehandlungen aufgrund des Alters oder einer Behinderung.

Europäische Zusammenarbeit im Schulwesen (Mitteilung)

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Seit Jahren bemüht sich die EU um eine engere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Schulwesen. Europas Schulen sollen zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen beitragen, indem sie ihren Schülern Schlüsselkompetenzen für das 21. Jahrhundert beibringen. Dabei sollen alle Schüler eine optimale Förderung erhalten. Qualitätsunterschiede zwischen Schulen sollen im Namen der Gerechtigkeit der Bildungssysteme verringert werden. Die Fortschritte der Mitgliedstaaten will die Europäische Kommission mit Hilfe von Zielvorgaben messen und koordinieren.

Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit (Mitteilung)

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Die EU-Kommission hat eine Mitteilung "Die Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit verstärken" vorgelegt. Darin zeigt sie das Ausmaß der Schwarzarbeit in der EU auf und schlägt den Mitgliedstaaten Ansätze zu deren Bekämpfung vor.

Die Mitteilung folgt dem Grünbuch "Ein moderneres Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts“, KOM(2006) 708 vom 22. November 2006.

Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers (Verordnung)

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Die EU-Kommission hat am 6. Juli 2007 einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Zulassung als Kraftverkehrsunternehmer  EU-weit einheitlichen Anforderungen unterworfen werden soll. Die Verordnung soll die bisherigen Regelungen der Richtlinie 96/26/EG ersetzen, deren unterschiedliche Umsetzung in den Mitgliedstaaten zu Wettbewerbsverzerrungen geführt hat.

Ziel des Vorschlags ist die Beseitigung dieser Wettbewerbsverzerrungen und die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit. Vorgesehen sind detaillierte Anforderungen an die Niederlassung des Unternehmens, die finanzielle Leistungsfähigkeit, die Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung. Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, sieht der Vorschlag desweiteren verschiedene Sanktionsmöglichkeiten vor, die bis zum Entzug der Zulassung reichen.

Einwanderung Hochqualifizierter Arbeitnehmer: "EU Blue Card" (Richtlinie)

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Die EU-Kommission hat am 23. Oktober 2007 ihren Vorschlag für eine Richtlinie über die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen hochqualifizierter Zuwanderer aus Drittstaaten und deren Familienangehörigen vorgelegt.

Der Vorschlag der Kommission ist zweigliedrig aufgebaut. Erstens soll ein einheitliches Verwaltungsverfahren sowohl für den erstmaligen Zuzug in die EU als auch für den Wechsel zwischen den Mitgliedstaaten eingeführt werden. Zweitens soll die Zuwanderung durch ordnungspolitisch bedenkliche Instrumente wie Lohnuntergrenzen, Zuwanderungsquoten und Bildungsanforderungen auf Hochqualifizierte begrenzt werden.

Erwerb und Erhalt von Betriebsrentenansprüchen (Richtlinie)

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Die EU-Kommission hat einen geänderten Richtlinien-Vorschlag zum Erwerb und Erhalt von Zusatzrentenansprüchen vorgelegt. Der erste Vorschlag KOM(2005) 507 war vom Rat abgelehnt und vom Europäischen Parlament mit zahlreichen Änderungsanträgen versehen worden.

Gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag wurden sämtliche Bestimmungen zur Übertragbarkeit der Betriebsrentenansprüche gestrichen und der Erwerb und Erhalt von Betriebsrentenansprüchen erleichtert.

Anhörung zum Grünbuch modernes Arbeitsrecht (Mitteilung)

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In der Mitteilung KOM(2007) 627 hat die EU-Kommission die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zum Grünbuch "Ein moderneres Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts" vorgelegt. 

Flexicurity - Gemeinsame Grundsätze (Mitteilung)

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In ihrer Mitteilung über gemeinsame Grundsätze für einen Flexicurity-Ansatz stellt die Kommission verschiedene Maßnahmen vor, mit deren Hilfe in den Mitgliedstaaten mehr und bessere Arbeitsplätze geschaffen werden sollen. Die von der Kommission vorgestellten Ansätze sollen in den Mitgliedstaaten in unterschiedlicher Ausprägung zur Anwendung kommen, abhängig von der jeweiligen Struktur des nationalen Arbeitsmarktes. Die Kommission betont, dass es sich bei ihrem Flexicurity-Ansatz um kein allgemeinverbindliches Modell handelt. Vielmehr müssen die Probleme der nationalen Arbeitsmärkte auch in unterschiedliche arbeitsmarktpolitische Maßnahmen münden.

Arbeitszeiten im Straßengüterverkehr (Bericht)

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In ihrem Bericht zum Straßenverkehr gibt die Kommission einen Überblick über die Umsetzung der Richtlinie zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben (2002/15/EG). Dabei soll außerdem untersucht werden, wie sich der Ausschluss selbständiger Kraftfahrer vom Geltungsbereich dieser Richtlinie auswirkt und welche Folgen die Vorschriften dieser Richtlinie zur Nachtarbeit haben.

Gemeinschaftsstrategie für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz (Mitteilung)

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In ihrer Mitteilung KOM(2007) 62 fordert die Kommission die pauschale Reduzierung der Arbeitsunfälle um 25% durch die Einhaltung bestehender Vorschriften und Investitionen in die Sicherheit am Arbeitsplatz. Als Beispiele nennt die Kommission betriebsinterne Weiterbildungen ebenso wie technische Ausrüstungen.

Gleichzeitig schließt die Kommission neue legislative Maßnahmen in dem Bereich aus. Es sollten allerdings Anreize für Unternehmen geschaffen werden, damit die notwendigen Investitionen getätigt werden. Dazu zählt sie beispielsweise die Senkung der Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen.

Berichtspflichten zu Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz (Richtlinie)

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Mit der Richtlinie 2007/30/EG werden die Berichtspflichten zur praktischen Durchführung der unterschiedlichen Bestimmungen zu Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz zu einem einheitlichen Gesamtbericht zusammengefasst. Gleichzeitig hat die EU festgelegt, dass der Gesamtbericht erstmals im Jahr 2012 von den Mitgliedstaaten vorgelegt werden muss, für den Zeitraum 2007-2012.

Vierter Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (Bericht)

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Die EU-Kommission stellt in ihrem „Vierten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt“ fest, dass die Kohäsionspolitik eine Angleichung der Pro-Kopf-Wirtschaftsleistungen der Staaten und Regionen der EU bewirkt habe. Bei den Beschäftigungsquoten und dem Ausbildungsniveau habe es jedoch keine Annäherung zwischen entwickelten und unterentwickelten Regionen gegeben. Zugleich betont die Kommission, dass die Kohäsionspolitik 2007-2013 sowohl die ärmsten Regionen fördern als auch auf die Prioritäten der Lissabon-Agenda ausgerichtet sein soll. Betroffen vom Bericht der Kommission sind die Mitgliedstaaten und Regionen der EU, insbesondere regionalpolitische Entscheidungsträger, aber auch die breite Öffentlichkeit.

Leiharbeit (Richtlinie)

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Mit der geplanten Richtlinie will die EU-Kommission Leiharbeitnehmer mit den im entleihenden Unternehmen direkt Beschäftigten rechtlich gleich stellen.

 

 

 

 

 

Arbeitsrecht: Zusätzliche Regulierung für den Arbeitsmarkt (Grünbuch)

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Die EU hat erkannt, dass die ehrgeizigen Ziele der Lissabon-Strategie – nachhaltiges Wachstum, mehr und bessere Arbeitsplätze – mit den bisherigen Instrumenten nicht zu erreichen sind. Wie sich eine Belebung des Arbeitsmarktes verwirklichen lässt, haben einige Mitgliedstaaten mit der Einführung flexibler Beschäftigungsverhältnisse, u.a. der Leiharbeit, gezeigt.

Anstatt sich diese Länder als Beispiel zu nehmen und flexible Beschäftigungsformen zu fördern, stellt die Kommission in ihrem Grünbuch zum Arbeitsrecht Maßnahmen vor, die den Arbeitsmarkt massiv belasten.

Gleichstellung sowie Bekämpfung von Diskriminierung (Grünbuch)

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In ihrem Grünbuch diskutiert die Kommission die Frage, in welchen Bereichen und auf welche Weise die Antidiskriminierungspolitik verstärkt werden sollte. Im Mittelpunkt der Überlegungen stehen dabei die Einbeziehung weiterer, nicht in Art. 13 EG-Vertrag genannter Diskriminierungsgründe, wie sie sich aus der Charta der Grundrechte ergeben sowie die Forderung des Übergangs vom Einstimmigkeitserfordernisses im Rat beim Erlass entsprechender legislativer Maßnahmen zu Mehrheitsbeschlüssen in der Antidiskriminierungspolitik.

Verbesserung der Übertragbarkeit von Betriebsrentenansprüchen (Richtlinie)

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Wird der Richtlinien-Vorschlag der Europäischen Kommission zur Portabilität von Zusatzrentenansprüchen abgesegnet, könnte es sich für Unternehmen bald nicht mehr lohnen, ihren Arbeitnehmern ein Betriebsrentensystem anzubieten:

Mit der Richtlinie sollen einheitliche Regelungen zum Erwerb und zur Übertragbarkeit von Zusatzrenten (Betriebsrenten) festgelegt werden, um die Mobilität der Arbeitnehmer zu erleichtern. Dies betrifft Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Anbieter entsprechender Verträge. Arbeitnehmer können flexibler für Arbeitsplatzwechsel werden, wenn diese nicht mehr vom möglichen Verlust betrieblicher Rentenansprüche abhängen.

Einsatzbedingungen des fahrenden Personals (Richtlinie)

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Mit der Richtlinie über Einsatzbedingungen des fahrenden Personals soll ein Mindeststandard für den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und die Sicherheit des Schienenverkehrs festgelegt werden. Dies betrifft vor allem Eisenbahnunternehmen und im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetztes fahrendes Personal.

Arbeitszeitgestaltung (Richtlinie)

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Die Richtlinie soll die derzeit geltende Arbeitszeit-Richtlinie teilweise verschärfen und teilweise lockern. Dabei wird die jüngere Rechtsprechung des EuGH teilweise korrigiert. Von der Richtlinie sind alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer betroffen.

 

 

 

Verbesserung des Mutterschutzes (Richtlinie)

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Die EU-Kommission schlägt Änderungen der Mutterschutzrichtlinie vor, die den Gesundheitsschutz und die Chancengleichheit der schwangeren und stillenden Arbeitnehmerinnen verbessern sollen. Kernpunkte des Vorschlags sind die Verlängerung des bezahlten Mutterschaftsurlaubs, der erweiterte Kündigungsschutz und verstärkte Rechtsschutzmöglichkeiten für die Arbeitnehmerinnen.

Unisex-Richtlinie

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Die Richtlinie will die Diskriminierung wegen des Geschlechts durch private und öffentliche Anbieter von Gütern und Dienstleistungen bekämpfen. Sie betrifft alle Unternehmen und Verbraucher.

 

 

 

  

Tabakprodukte (Richtlinie)

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Die Kommission will den Tabakkonsum, namentlich bei Jugendlichen, bekämpfen und zu diesem Zweck die Vorschriften für Tabakprodukte neu harmonisieren.

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