2006/49/EG;“ b) Nummer 45 Buchstabe b erhält folgende Fassung: „b) zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen, zwischen denen kein Kontrollverhältnis gemäß Buchstabe a besteht, die aber im Hinblick
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Liberalisierte Energiemärkte mit niedrigen Preisen erhöhen die Standortqualität Europas. Juristische Bewertung Kompetenz Die EU ist nach Art. 95 EGV berechtigt, nationale Regelungen der Mitgl
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Organisation gehörende Person oder Gruppe von Personen oder eine organisationsfremde natürliche oder juristische Person, die im Namen der Organisation handelt und insbesondere die bestehenden Managementsysteme [...] Einhaltung ihrer umweltrechtlichen Verpflichtungen; (18) „Umweltgutachter“: jede natürliche oder juristische Person oder jede Vereinigung oder Gruppe solcher Personen, die die Funktion einer Konformität [...] öffentliche Beratungsgremien auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene, ii) natürliche oder juristische Personen, die nach staatlichem Recht Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, einschließlich bestimmter
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dustrien in der EU aus, solange andere Wirtschaftsräume keine vergleichbaren Systeme einführen. Juristische Bewertung Kompetenz Die EU-Kompetenz ergibt sich aus Art. 175 EGV, der zu Maßnahmen im Bereich
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den technischen Betrieb einer Anlage übertragen worden ist; g) „Person“ jede natürliche oder juristische Person; 25.10.2003L 275/34 Amtsblatt der Europäischen UnionDE (1) ABl. L 184 vom 17.7.1999, S
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den technischen Betrieb einer Anlage übertragen worden ist; g) "Person" jede natürliche oder juristische Person; h) "neuer Marktteilnehmer" eine Anlage, die eine oder mehrere der in Anhang I aufgeführten
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stung infolge der Richtlinienänderung erhöhen, sinkt die Standortat- traktivität Europas. Juristische Bewertung Kompetenz Unproblematisch. Die EU kann die mitgliedstaatlichen Verbrauchssteuervorschriften
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auf Wachstum und Beschäftigung. Folgen für die Standortqualität Europas Unproblematisch. Juristische Bewertung Kompetenz Die Kompetenz für umweltpolitische EU-Maßnahmen, durch die der Energieverbrauch
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eine Betriebseinheit keine kleinere Einrichtung ist als ein Teil eines Unternehmens oder eine juristische Person, die in organisatorischer Hinsicht einen selbstständigen Betrieb, d. h. eine aus eigenen [...] Eigentümer oder der durch Anmietung oder aus sonstigen Gründen nutzungsberechtigten natürlichen oder juristischen Person für andere als kommerzielle Zwecke und insbesondere nicht für die entgeltliche Beförderung [...] Eigentümer oder der durch Anmietung oder aus sonstigen Gründen nutzungsberechtigten natürlichen oder juristischen Person für andere als kommerzielle Zwecke und insbesondere nicht für die entgeltliche Beförderung
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Aufsichtsbehörde zu gewährleisten (Art. 21 Abs. 5). ► Beschwerdeausschuss – Natürliche und juristische Personen können innerhalb von zwei Monaten gegen Maßnahmen der EBA zur einheitlichen Anwendung [...] Finanzmarktes auch von der Qualität der Aufsicht in anderen Teilen der Welt abhängig ist. Juristische Bewertung Kompetenz Die Kompetenz zur Errichtung der Behörden folgt aus Art. 114 AEUV (ex-Art
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