anderen Wirtschaftsräumen zurückfallen und dadurch als Standort weniger attraktiv werden lassen. Juristische Bewertung Kompetenz Da ein Gemeinschaftspatent ein neues Schutzrecht und nicht nur eine Ha
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Arbeitgeber (Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen) im Sinne dieses Abschnitts sind natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Personen nach Absatz 1 beschäftigen. Werden
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führen kann, muss sie — darauf macht der EWSA hiermit ausdrücklich auf- merksam — nicht nur den Juristen, sondern auch den Bürgern zur Kenntnis gebracht werden, indem sie systematisch über die Vorzüge, [...] besteht, dass die Frage der Sprachenvielfalt wirksam gelöst wird und alle Beteiligten — Gerichte, Juristen, Verfah- rensparteien — das Verfahren genau verstehen; daher ist eine große Anstrengung erforderlich [...] aufmerksam, dass die erwähnten „praktischen“ Aspekte Bereiche umfassen können, die eine entsprechende juristische Ausbildung und die Bereitschaft zur unentgeltlichen Tätigkeit erfordern, was an den Gerichten vieler
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präzise und detail- liert definiert sein. So kann insbesondere eine Zustel- lungsform, die auf einer juristischen Fiktion beruht, im Hinblick auf die Einhaltung der Mindestvorschriften nicht als ausreichend für [...] finden, in denen der Schuldner sich nicht selbst vor Gericht vertre- ten kann, etwa weil er eine juristische Person ist, und in denen er durch eine gesetzlich bestimmte Person vertre- ten wird, sowie auf [...] Person oder an eine dort beschäftigte Person; b) wenn der Schuldner Selbstständiger oder eine juristische Person ist, persönliche Zustellung in den Geschäftsräumen des Schuldners an eine Person, die vom
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Dr. Götz Reichert, LL.M. und Jan S. Voßwinkel | Telefon 0761 38693-105 | reichert@cep.eu 4 Juristische Bewertung Kompetenz Wie die Kommission selbst zutreffend feststellt (S. 6), sind grundsätzlich
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möglicher In- teressenkonflikte, erleichtern eine wirksame Kontrolle ihrer Stimmrechtsausübung. Juristische Bewertung Kompetenz Für die Forderung der Kommission, dass die Mitgliedstaaten die Vergütung
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erverträge i) Definition von Handelsvertreterverträgen (12) Ein Handelsvertreter ist eine juristische oder natürliche Person, die mit der Vollmacht ausgestattet ist, im Auftrag einer anderen Person
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Gesamtwirkung ist somit unbestimmt. Folgen für die Standortqualität Europas Vernachlässigbar. Juristische Bewertung Kompetenz Die EU kann vom Verbot wettbewerbswidriger Vereinbarungen (Art. 101 Abs.
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