Gerichten sichern (Art. 1). – „Mitglieder der Öffentlichkeit“ sind Einzelpersonen, Personengruppen, juristische Personen und aus diesen gebildete Vereinigungen, Organisationen oder Gruppen (Art. 2 I). – [...] gerichtlich verfolgt werden können. Betroffene: Alle Einzelpersonen, Personenvereinigungen, juristischen Personen, Unternehmen, Behörden. Aarhus-Richtlinie Ansprechpartner für Hinte
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Mitglied der Öffentlichkeit „Mitglied der Öffentlichkeit“ bedeutet eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen und ihre Vereinigungen, Organisationen oder Gruppen. Qualifizierte Einrichtung „Qua [...] Eigenschaft handeln; (b) "Mitglied der Öffentlichkeit" bedeutet eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen sowie nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts die von diesen Personen gebildeten Ver
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mitgliedstaatlichen Gerichten sowie aus Befragungen, Wirtschafts- und Hochschuldatenbanken und juristischen Veröffentlichungen Daten zu gewinnen. Bei der Anwendung der Verordnung muss zwischen den Z
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und Privatpersonen. Pro: Die erwogenen Maßnahmen sind sowohl aus ökonomischer als auch aus juristischer Sicht überwiegend zu begrüßen. Contra: (1) „Sammelklagen“ sollten in der EU nicht zugelassen [...] Ansprechpartner: Dr. Götz Reichert, LL.M. | Telefon 0761 38693-235 | reichert@cep.eu 4 Juristische Bewertung Kompetenz Die EU darf im Bereich der „justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen“
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ihre Wirkung unmittelbar und in jedem Mitgliedstaat, unabhängig von nationalen Regelungen. Juristische Bewertung Rechtmäßigkeit der Verordnung, Kompatibilität mit EU-Recht Die Verordnung ist formell
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4 Verhältnismäßigkeit Unproblematisch bzgl. grenzüberschreitender Forderungen. Juristische Bewertung Rechtmäßigkeit der Verordnung, Kompatibilität mit EU-Recht Unproblematisch bzgl.
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aaten produzierte Güter in die EU importiert und hier an die Kunden ausgeliefert werden. Juristische Bewertung Kompetenz Der Richtlinienvorschlag reicht in seinen Auswirkungen über einzelne Mit
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Gemeinschaften, erbrechtliche Ansprüche, – Ansprüche aus Konkursverfahren gegen zahlungsunfähige juristische Personen, Ansprüche aus Ver- gleichs- oder ähnlichen Verfahren, – Ansprüche aus außervertraglichen [...] schreitender Forderungen geschaffen wird, sinnvoll. Verhältnismäßigkeit Unproblematisch. Juristische Bewertung Rechtmäßigkeit der Verordnung, Kompatibilität mit EU-Recht Die Verordnung über das
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Aktualisierung der Vorschriften nur durch die EU möglich. Verhältnismäßigkeit Unproblematisch. Juristische Bewertung Rechtmäßigkeit der Richtlinie, Kompatibilität mit EU-Recht Unproblematisch. Ko
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Amtsblatt und Inkrafttreten Politische Einflußmöglichkeiten Federführende Generaldirektion: GD Juristischer Dienst Ausschüsse des Europäischen Parlaments: Rechtsausschuß (federführend), Berichterstatter [...] werden nur bestehende EU-Regelungen neu kodifiziert. Verhältnismäßigkeit Unproblematisch. Juristische Bewertung Rechtmäßigkeit der Richtlinie, Kompatibilität mit EU-Recht Unproblematisch. Insbesondere
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