di pubblica utilità“, im Vereinigten Königreich von „public utility“, in Deutschland von der „Daseinsvorsorge“ und in Frankreich von „service public“ (1). 1.2. Begriff und Merkmale der Dienstleistungen [...] Kommission dem Europäischen Rat von Laeken im Dezember 2001 einen Bericht über die Leistun- gen der Daseinsvorsorge (2) vor, in dem sie ihre Absicht erklärte, einen gemeinschaftlichen Unterstützungsrahmen für [...] (2) Stellungnahme des EWSA zum Thema „Private Sozialdienste ohne Erwerbszweck im Kontext der Daseinsvorsorge in Europa“, ABl. C 311 vom 7.11.2001. (3) Mitteilung der Kommission „Europäisches Regieren:
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verpflichtet (vgl. BVerfG, Urt. v. 3.4.2001, 1 BvR 2014/95, NJW 2001, 1709). Im Bereich der Daseinsvorsorge, hier dem Energiesektor, besteht zwar bereits ein gesetzlich ausdrück- lich festgelegter Abs
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Grenzen, SEK(2002) 1417 vom 7.1.2003 2 „Leistungen der Daseinsvorsorge in Europa“, ABl. C 281 vom 26.9.1996, S. 3 3 „Leistungen der Daseinsvorsorge in Europa“, ABl. C 17 vom 19.1.2001, S. 4 5 mit dem [...] Mitteilung über Leistungen der Daseinsvorsorge in Europa aus dem Jahr 2000 wurde bereits festgestellt: „Die Auseinandersetzung der Gemeinschaft mit Leistungen der Daseinsvorsorge geht über die reine Vollendung [...] 12 In ihrer Mitteilung über Leistungen der Daseinsvorsorge in Europa aus dem Jahr 2000 hat die Kommission die drei Grundsätze erläutert, die der Anwendung
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kritisierte das ursprünglich von der Kommission geplante Herkunftslandprinzip und forderte, daß Daseinsvorsorge, Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen von der Richtlinie ausgenommen werden. Europäischer
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kritisierte das ursprünglich von der Kommission geplante Herkunftslandprinzip und forderte, daß Daseinsvorsorge, Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen von der Richtlinie ausgenommen werden. Europäischer
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undifferenzierte Fernhaltung ausländischen Wettbewerbs in Deutschland unter dem Deckman- tel der „Daseinsvorsorge“. Zum anderen setzt die Europäische Kommission die Belange des Binnenmarktes oft nicht mit
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[Im Einzel- nen siehe Rechtsgutachten des CEP auf der Webseite www.cep.eu.] Im Bereich der Daseinsvorsorge ist zwar ein Kontrahierungszwang grundrechtlich zulässig, jedoch nicht zu einem Preis von Null
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kritisierte das ursprünglich von der Kommission geplante Herkunftslandprinzip und forderte, daß Daseinsvorsorge, Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen von der Richtlinie ausgenommen werden. Europäischer
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kritisierte das ursprünglich von der Kommission geplante Herkunftslandprinzip und forderte, daß Daseinsvorsorge, Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen von der Richtlinie ausgenommen werden. Europäischer
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