16.12.21

Teil 2 „Fit-for-55“-Klimapaket: Gebäudeenergieeffizienz

Die EU-Kommission hat im Rahmen ihres „Fit-for-55“-Klimapakets einen Vorschlag zur Neufassung der Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie [(EU) 2010/31, cepAnalyse 06/2017] vorgelegt, die sie bereits in ihrer Mitteilung „Renovierungswelle für Europa“ (cepAnalyse 04/2021) angekündigt hatte. Sie soll nicht-wirtschaftliche Hindernisse für energetische Gebäuderenovierung beseitigen und privatwirtschaftliche Investitionen anregen. Ziel ist es, die CO2-Emissionen des Gebäudesektors bis 2050 auf null zu senken.

Energieeffizienz-Klassen

Die Energieeffizienz-Klassen werden neu eingeteilt. Null-Energie-Gebäude erfüllen die anspruchsvollste Klasse A, wohingegen 15% des Gebäudebestands eines Mitgliedstaates mit der schlechtesten Energieeffizienz der „Klasse G“ zugeordnet werden.

Renovierungspflichten und Renovierungspass

Gebäude der Klasse G müssen bis 2027 bei Nichtwohngebäuden und bis 2030 bei Wohngebäuden auf mindestens Klasse F verbessert werden. Ein „Renovierungspass“ für Gebäude soll Eigentümern künftig die Planung und schrittweise Renovierung hin zu einem emissionsfreien Zustand erleichtern.

Emissionsfreie Neubauten

Ab 2030 müssen alle neuen Gebäude „emissionsfrei“ sein, d.h. wenig Energie verbrauchen und diesen Energiebedarf mit erneuerbarer Energie decken. Für neue öffentliche Gebäude gilt dies bereits ab 2027.

Energieausweise

„Energieausweise“ über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sollen fundiertere Informationen enthalten und besser verständlich sein. Sie sind vorzulegen, wenn Gebäude größeren Renovierung unterzogen werden, zur Miete oder zum Verkauf angeboten und Mietverträge verlängert werden. Die Vorlagepflicht wird auf alle öffentlichen Gebäude ausgedehnt.

Saubere Mobilität: Ladesäulen und Fahrradstellplätze

Vorgaben zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Wohn- und Geschäftsgebäuden werden verschärft, indem u.a. Schwellenwerte für die verpflichtende Installation von Ladesäulen abgesenkt und bisherige Verpflichtungen zum Legen von Leerrohren in eine Pflicht zur Vor-verkabelung abgeändert werden. Auch werden Vorgaben für mehr Fahrradabstellplätze eingeführt.

Nationale Renovierungspläne

Die nationalen Pläne für die Gebäuderenovierung werden vollständig in die integrierten nationalen Energie- und Klimapläne (INEK-Pläne) integriert. Diese müssen Fahrpläne für den schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung fossiler Brennstoffe zum Heizen und Kühlen bis spätestens 2040 sowie einen Plan für die Umstellung des nationalen Gebäudebestands auf emissionsfreie Gebäude bis 2050 enthalten.

Dr. Martin Menner, cep-Experte für EU-Energieeffizienzpolitik