27.06.17

PRESSEINFORMATION 58/2017

Harmonisierung für Funkfrequenz-Nutzungsrechte

Die EU-Kommission will die Vorschriften für die Nutzung von Funkfrequenzen weiter harmonisieren.

Aus Sicht des cep ist der Kommissionsvorschlag kontraproduktiv. Angesichts der vagen Befugnis der EU-Kommission, Durchführungsmaßnahmen zu den „Modalitäten der Anwendung“ für die Frequenznutzungsrechte zu erlassen, besteht die Gefahr, dass diese Auflagen später von der Kommission harmonisiert werden. Positiv heben die Experten des cep in ihrer Analyse hervor, dass das geplante Verfahren der gegenseitigen Kontrolle („Peer Review“) als Instrument der unverbindlichen Koordinierung durchaus sachgerecht ist – auch weil es zu Recht auf verbindliche europäische Beschlussmöglichkeiten verzichtet. Darüber hinaus regt das cep an, die lange Mindestlaufzeit von 25 Jahren für befristete harmonisierte Frequenznutzungsrechte zu streichen, weil sie in der technologisch dynamischen Telekommunikationsbranche zu einer ineffizienten Verteilung der Nutzungsrechte führen könnte. Zu den wettbewerbsbedingten Auflagen schlägt des cep vor, dass dafür die nationalen Regulierungsbehörden eine Marktdefinition und -analyse vornehmen sollten.

Hintergrund

Die EU-Kommission will den Regulierungsrahmen für die Telekommunikationsbranche (Rahmen-, Genehmigungs-, Zugangs- und Universaldienstrichtlinie) überarbeiten, in einer neuen Richtlinie zusammenfassen und so ein „kohärentes Binnenmarktkonzept“ für die Funkfrequenzpolitik schaffen, damit die EU bei neuen Technologien wie dem schnellen Mobilfunkstandard 5G weltweit führend sein kann.

Die Aufgabe der nationalen Regulierungsbehörden (NRBs) besteht dabei in deren Verantwortung für die Festlegung des Auswahlverfahrens für die Zuteilung von individuellen Frequenznutzungsrechten, der Geltungsdauer von individuellen Frequenznutzungsrechten sowie deren Verlängerung oder Übertragung. Außerdem stellen sie Kriterien für die Zulässigkeit der Bieter auf sowie Parameter der wirtschaftlichen Bewertung von individuellen Frequenznutzungsrechten.

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