14.02.17

PRESSEINFORMATION 17/2017

Fragwürdige Regulierung von TK-Netzbetreibern

Die EU-Kommission will die marktmachtunabhängige („symmetrische“) Regulierung von TK-Netzbetreibern ausweiten, um den Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität zu beschleunigen. Auch will sie die Großhandelspreise für Telefonate begrenzen. 

Aus Sicht des cep aber ist die symmetrische Zugangsregulierung der TK-Netzbetreiber sachwidrig. Besser wäre eine marktmachtabhängige und geographisch ausdifferenzierte Regulierung und eine konsequente Anwendung des Wettbewerbsrechts, so die Autoren der jüngsten cep-Kurzanalyse, für die außerdem ungewiss ist, ob diese Regulierung den Ausbau von schnellen Netzen überhaupt begünstigt.

Mit einer Höchstgrenzen für die Terminierungsentgelte sollen darüberhinaus indirekt die Preise für Telefonate gesenkt werden. „Solche EU-weite Höchstgrenzen für Terminierungsentgelte stellen eine politisch gelenkte Preissetzung dar und verstoßen gegen das Grundrecht der unternehmerischen Freiheit und gegen das Eigentumsrecht“, erklärt dazu Bert Van Roosebeke vom cep.

Hintergrund:

Die Europäische Kommission will den EU-Regulierungsrahmen für die Telekommunikationsbranche – Rahmen- , Genehmigungs-, Zugangs- und Universaldienstrichtlinie – überarbeiten. Laut Kommission hat die bisherige Zugangsregulierung nicht ausreichend zu Netzinvestitionen beigetragen. Deshalb werden die bisherigen vier Richtlinien in einer neuen Richtlinie zusammengefasst. Diese Richtlinie soll dann umfassend den Betrieb von TK-Netzen und das Angebot von TK-Dienstleistungen regeln. Besonders relevant sind die Vorschriften für die „asymmetrische“ Regulierung des Zugangs zu Netzinfrastrukturen von TK-Netzbetreibern mit beträchtlicher Marktmacht, die „symmetrische“ – marktmachtunabhängige – Zugangsregulierung und die Regulierung von Terminierungsentgelten sowie die Aufsicht über die Telekommunikationsbranche.

„Symmetrische Zugangsregulierung“ meint die Verpflichtung für TK-Netzbetreiber – unabhängig davon, ob sie über eine beträchtliche Marktmacht verfügen –, anderen Unternehmen der Telekommunikationsbranche („TK-Unternehmen“) gegen Entgelt Zugang zur eigenen Infrastruktur zu gewähren. Terminierungsentgelte sind Vorleistungsentgelte, die sich TK-Netzbetreiber für die Zustellung von Anrufen ins jeweils andere Netz gegenseitig in Rechnung stellen.

cepAnalyse Regulierung von TK-Netzbetreibern ohne Marktmacht