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im Themenbereich Binnenmarkt & Wettbewerb:

Dr. Matthias Kullas

Fachbereichsleiter

+49 761 38693-236

kullas(at)cep.eu

Dr. Anja Hoffmann, LL.M. Eur.

Wissenschaftliche Referentin

+ 49 761 38693-247

hoffmann(at)cep.eu

Binnenmarkt & Wettbewerb

Der Binnenmarkt ist die tragende Säule der Europäischen Union. Ein großer Teil der EU-Vorschriften betrifft die vier Grundfreiheiten, auf denen der Binnenmarkt basiert: freier Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr. Damit der Binnenmarkt seine positive Wirkung entfalten kann, bedarf es einheitlicher Wettbewerbsvorschriften. Das cep begleitet fortlaufend die EU-Vorhaben zur Vollendung des Binnenmarkts und zum Wettbewerbsrecht.

Binnenmarktnotfallinstrument (cepAnalyse zu COM(2022) 459)

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Kaskaden von Krisen führen immer häufiger zu Engpässen bei der Versorgung mit relevanten Waren und Dienstleistungen. Die Kommission will mit dem sogenannten Binnenmarktnotfallinstrument (BMNI) gegensteuern. Staatliche Eingriffe sollen künftig die Verfügbarkeit auch in angespannten Lagen sicherstellen. Das Centrum für Europäische Politik (cep) rügt den EU-Plan als in weiten Teilen juristisch angreifbar.

Teil 3: Regulatorische und finanzielle Belastungen durch EU-Gesetzgebung in vier Mitgliedstaaten – eine vergleichende Untersuchung

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Deutsche Familienunternehmen ächzen unter den Lasten einer EU-Bürokratie, die von Ineffizienzen geprägt ist - einerseits durch die Vorgaben der Europäischen Union selbst, andererseits durch die wenig praxistaugliche Umsetzung und Handhabung in den Mitgliedstaaten.

Gesetz über digitale Dienste Teile I-III (cepAnalysen zu COM2020 825)

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Online-Plattformen werden häufig zur Verbreitung von Terrorpropaganda und Hassrede missbraucht. Anbietern wie Facebook kommt bei der Bekämpfung illegaler Inhalte eine Schlüsselrolle zu. Mit dem Gesetz für digitale Dienste (DSA) will die Kommission den Binnenmarkt stärken und ein sicheres, transparentes Online-Umfeld schaffen.

Marktmissbrauch und Digital Markets Act (cepInput)

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Techgiganten wie Google, Amazon oder Facebook beherrschen den globalen Internetmarkt. Das Wettbewerbsrecht genügt nicht, um Machtmissbrauch zu verhindern. Die Kommission hat daher im vergangenen Dezember ein Gesetz über digitale Märkte, den Digital Markets Act (DMA), vorgelegt. Das Gesetz soll verhindern, dass Betreiber großer Plattformen den Wettbewerb einschränken oder unfaire Konditionen durchsetzen.

Für mehr Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Souveränität der EU (cepAdhoc)

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Die EU steht geo- und industriepolitisch unter Zugzwang. Sie droht, von den USA und China abgehängt zu werden. Die Kommission hat daher in der vergangenen Woche drei Gesetzentwürfe sowie eine Mitteilung vorgelegt. Sie sollen Europas Souveränität, Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz stärken. Das Centrum für Europäische Politik (cep) hält die Vorschläge für zu kleinteilig und bürokratisch.

Digital Markets Act - Teil II: Durchsetzung und Verfahren (cepAnalyse zu COM2020_842)

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Der zweite Teil der cepAnalyse zum Digital Markets Act untersucht Durchsetzung und Verfahren des geplanten Gesetzes. Die Durchsetzung auf EU-Ebene vermeidet eine abweichende Anwendung des DMA in den einzelnen Mitgliedstaaten. Um zügige Verfahren zu gewährleisten, sollten die nationalen Behörden bei der Anwendung des DMA aber mit einbezogen werden. 

Produkthaftung (cepAnalyse zu COM(2022) 495)

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Mehr Rechte im Schadensfall: Die Kommission hat eine Neufassung der Produkthaftungsrichtlinie vorgelegt. Im Fokus steht die Anpassung der aus 1985 stammenden Richtlinie an Digitalisierung und Kreislaufwirtschaft. So soll Software künftig EU-weit als Produkt gelten. Das Centrum für Europäische Politik (cep) sieht Rechte von Geschädigten gestärkt, warnt jedoch im Detail vor Rechtsunsicherheit und Unschärfen.

Teil 2: Regulatorische und finanzielle Belastungen durch EU-Gesetzgebung in vier Mitgliedstaaten - eine vergleichende Untersuchung

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Arbeitsverträge, Verdienstnachweise, Atteste: Deutsche Familienunternehmen ächzen unter den Lasten einer Bürokratie, die Ineffizienzen erzeugt – zum einen durch die Vorgaben der Europäischen Union selbst, zum anderen durch die wenig praxistaugliche Umsetzung und Handhabung in Deutschland, aber auch durch unterschiedliche Regeln in einzelnen Mitgliedstaaten. Das zeigt sich nicht zuletzt am Beispiel der Entsendung von Arbeitnehmern über Landesgrenzen hinweg.

Digital Markets Act - Teil I: Pflichten für Online Plattformen (cepAnalyse zu COM2020_842)

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Techgiganten wie Google, Amazon oder Facebook beherrschen den globalen Internetmarkt. Das Wettbewerbsrecht genügt nicht, um Machtmissbrauch zu verhindern. Die EU-Kommission hat daher im vergangenen Dezember ein Gesetz für digitale Dienste, den Digital Markets Act, vorgelegt. Das Gesetz soll verhindern, dass Betreiber großer Plattformen den Wettbewerb einschränken oder unfaire Konditionen durchsetzen.

Teil 1: Regulatorische und finanzielle Belastungen durch EU-Gesetzgebung in vier Mitgliedstaaten – eine vergleichende Untersuchung

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Deutsche Familienunternehmen ächzen unter den Lasten einer EU-Bürokratie, die von Ineffizienzen geprägt ist – einerseits durch die Vorgaben der Europäischen Union selbst, andererseits durch die wenig praxistaugliche Umsetzung und Handhabung in Deutschland. Das zeigt sich am Beispiel der so genannten A1-Bescheinigung. Das Centres for European Policy Network (cep) hat gemeinsam mit der Prognos AG Berlin und dem Centre for Industrial Studies Mailand an einer Studie der Stiftung Familienunternehmen mitgewirkt.

Lieferkettenrichtlinie (cepAnalyse zu COM(2022) 71)

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Gut gemeint, nicht gut gemacht: Die Europäische Union will Unternehmen verpflichten, Menschenrechte und Umwelt in EU und Drittstaaten zu schützen - vom Rohstoff bis zum Produkt und dessen Entsorgung, in der gesamten Wertschöpfungskette. Das Centrum für Europäische Politik (cep) kritisiert den Richtlinienentwurf der Kommission als zu unscharf.

Europas Umgang mit den Rohstoffen der Zukunft (cepInput)

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Der Ausbau von Zukunftstechnologien schafft einen enormen Bedarf an unverzichtbaren Rohstoffen. Die Europäische Union steht vor der Herausforderung, die Versorgungslage mit diesen kritischen Materialien zu sichern. Das Centrum für Europäische Politik (cep) gibt in einem Input Empfehlungen für eine zukünftige EU-Rohstoffpolitik.

Chip-Gesetz (cepAnalyse)

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Die Europäische Union will die Produktion hochmoderner Computerchips in der EU massiv ausbauen. Ziel ist es, durch eigene Forschung und Produktion die Abhängigkeit von Staaten wie den USA, Taiwan und Südkorea zu reduzieren. Das Centrum für Europäische Politik bezweifelt, dass das Gesetz diese Wirkung haben wird, und fürchtet einen milliardenschweren Subventionswettlauf. Das cep hatte bereits im vergangenen März vor einem industriepolitischen Irrweg gewarnt.

Farmer Crisis (cepAdhoc)

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In den letzten Wochen haben gewalttätige Proteste von Landwirten Europa erschüttert. In einer Zeit, in der der Sektor durch den Krieg in der Ukraine, steigende Kraftstoff- und Düngemittelpreise und zunehmende Einfuhren ukrainischer Agrar- und Lebensmittelprodukte nach Europa schwer getroffen wurde, gehen die europäischen Landwirte gegen gesetzliche Auflagen und niedrige Einkommen vor.

Drittstaatliche Subventionen (cepAnalyse)

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Ob bei öffentlichen Aufträgen, Unternehmensaufkäufen oder in der Produktion: Sogenannte drittstaatliche Subventionen verschaffen insbesondere chinesischen Unternehmen innerhalb des EU-Binnenmarktes teils massive Wettbewerbsvorteile gegenüber europäischen Konkurrenten. Brüssel will deshalb in Kürze gegensteuern. Das Centrum für Europäische Politik (cep) hält solche Maßnahmen für überfällig, warnt jedoch vor Verstößen gegen das Rechtssicherheitsprinzip.

EU-Lieferkettenrichtlinie (cepAdhoc)

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Keine Kinderarbeit, keine Umweltschäden beim Fördern von Rohstoffen: Am 23. Februar hat die Kommission den Entwurf einer Lieferkettenrichtlinie vorgelegt. Diese soll Unternehmen dazu verpflichten, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Lieferkette zu kontrollieren und mögliche Verletzungen abzustellen. Das Centrum für Europäische Politik (cep) zweifelt an der Wirksamkeit und Effizienz dieser Richtlinie.

Quo vadis, Europa? (cepStudie)

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Klimakatastrophen, fehlende Rohstoffe, mangelhafte Digitalisierung: Europa steht vor einer schweren Zukunft. Politischer Einfluss, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und äußere Sicherheit sind bedroht. Während die Zeit drängt, antwortet Brüssel mit bürokratischer Regulierung. Das Centrum für Europäische Politik (cep) fordert eine strategische und pragmatische Industriepolitik, um nicht gegenüber den USA und China zurückzufallen.

Teil 4: Regulatorische und finanzielle Belastungen durch EU-Gesetzgebung in vier Mitgliedstaaten – eine vergleichende Untersuchung

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Deutsche Familienunternehmen leiden unter den Folgen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie verursacht unnötige Kosten und stiftet Verwirrung, weil nicht überall in der EU gleiche Regeln gelten. Das ist das Ergebnis einer empirischen Studie, erstellt vom Centres for European Policy Network (cep) und der Prognos AG im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen.

 

EU-Maßnahmen gegen ausländische Subventionen (cepInput)

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Die EU-Kommission will Unternehmen aus Drittstaaten künftig strenger auf verbotene Staatshilfen überprüfen. Im Fokus steht besonders China. Am Mittwoch legt die EU-Kommission eine neue Verordnung vor. Das Centrum für Europäische Politik (cep) fordert Brüssel zu einheitlichem Handeln auf.

Unzulässigkeit der Datenübermittlung in die USA (cepStudie)

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Zahlreiche Unternehmen aus der EU übermitteln nach wie vor illegal personenbezogene Daten in die USA. Das ist das Ergebnis einer Studie des Centrums für Europäische Politik (cep), in der die Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil vom Juli 2020 untersucht werden.

Staatliche Beihilfen zur Milderung des COVID-19 induzierten Wirtschaftsabschwungs (cepInput)

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Ein von der EU-Kommission veröffentlichter Befristeter Rahmen legt die Bedingungen fest, die COVID-19-bezogene staatliche Beihilfemaßnahmen erfüllen müssen, um nicht gegen EU-Recht zu verstoßen. Ein cepInput bewertet die Folgen für den Wettbewerb im Binnenmarkt, die sich aus den im Befristeten Rahmen enthaltenen Bedingungen für Beihilfemaßnahmen ergeben.

Weißbuch zur künstlichen Intelligenz (cepAnalyse zu Weißbuch COM(2020) 65)

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Die EU-Kommission schlägt verbindliche rechtliche Anforderungen für risikoreiche Anwendungen der künstlichen Intelligenz (KI) vor, die von KI-Entwicklern und -nutzern in der gesamten EU einzuhalten sind. Eine cepAnalyse bewertet die Herangehensweise des Weißbuchs der Kommission.

Haftung für illegale Online-Inhalte (cepStudie)

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Die EU-Kommission hat angekündigt, die Haftungsregeln für digitale Dienstleistungen und Produkte zu überarbeiten. Konkrete Vorschläge sollen im 4. Quartal 2020 veröffentlicht werden.

Europäische Strategie zur künstlichen Intelligenz (cepAdhoc)

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Die EU-Kommission arbeitet an einer Europäischen Strategie zur künstlichen Intelligenz (KI) und hat dazu ein Weißbuch veröffentlicht. Das cep hat die Pläne schon vor der Veröffentlichung bewertet.

Ethische Richtlinien für Künstliche Intelligenz der EU und der OECD (cepInput)

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Sowohl die EU als auch die OECD haben in diesem Jahr eigene Ethik-Leitlinien für die Entwicklung Künstlicher Intelligenz (KI) vorgelegt. Ein cepInput vergleicht die beiden Leitlinien.

Ethik-Leitlinien für KI (cepAnalyse zur EU-Mitteilung)

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Die EU-Kommission will die Entwicklung "vertrauenswürdiger" und "menschzentrierter" künstlicher Intelligenz (KI) in der EU fördern. Dazu soll KI unter anderem ethische Regeln einhalten. Um dies zu gewährleisten, hat eine unabhängige "Hochrangige Expertengruppe " im Auftrag der Kommission unverbindliche "Ethik-Leitlinien" entwickelt, an die sich Entwickler und Nutzer von KI EU-weit halten sollen.

Bekämpfung von Desinformation (cepAnalyse)

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Die EU will besser insbesondere über das Internet verbreitete Desinformationen bekämpfen. Grundlage dafür ist eine gemeinsame Mitteilung der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik.

Künstliche Intelligenz für Europa – Säule 3: Rechtsvorschriften und ethische Regeln für KI (Mitteilung)

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Die EU fördert die Entwicklung und Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI). In ihrer KI-Strategie setzt sie sich auch mit den Herausforderungen und Risiken auseinander und fordert, dass KI „vertrauenswürdig“ sein muss. Dafür soll sie angemessenen Rechtsnormen unterworfen sein und ethischen Regeln folgen.  

Künstliche Intelligenz für Europa – Säule 2: Anpassung der Bildungs- und Sozialsysteme (Mitteilung)

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Die EU will die Entwicklung und Nutzung künstlicher Intelligenz (KI) fördern. Eine aus drei Säulen bestehende "KI-Strategie" fordert von den Mitgliedstaaten u.a., ihre Bildungs- und Sozialsysteme an die neue Arbeitswelt anzupassen.

Künstliche Intelligenz für Europa – Säule 1: Investitionen in KI (Mitteilung)

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Die EU will die Entwicklung und Nutzung künstlicher Intelligenz (KI) fördern, um die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU sicherzustellen. Dazu hat die EU-Kommission zwei Mitteilungen einschließlich eines „koordinierten Plans“ vorgelegt, in denen sie eine aus drei Säulen bestehende „KI-Strategie“ vorschlägt.

Schutz von Hinweisgebern (Richtlinie)

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In der EU sollen Whistleblower besser geschützt werden und dadurch die Durchsetzung des EU-Rechts verbessert werden. Dazu will die EU-Kommission mit einer Richtlinie Mechanismen schaffen, die bei Verstößen gegen bestimmtes EU-Recht Hinweisgeber durch Mindeststandards vor Vergeltungsmaßnahmen schützen.

Online-Plattformen (Verordnung)

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EU-weit sollen Transparenzpflichten für Online-Plattform- und Suchmaschinenbetreiber sowie Rechtsbehelfsmöglichkeiten für Online-Händler eingeführt werden. Die EU-Kommission will dies mit einer Verordnung regeln.

Unlautere Handelspraktiken (Richtlinie)

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Mit Mindeststandards sollen Kleinst-, kleine und mittlere Lieferanten im Lebensmittelhandel vor unlauteren Handelspraktiken geschützt werden. Hierzu hat die EU-Kommission eine Richtlinie vorgeschlagen. Bislang gibt es EU-weit keine einheitlichen Regelungen zum Umgang mit unlauteren Handelspraktiken.

Gegenseitige Anerkennung von Waren (Verordnung)

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Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung im Warenverkehr der EU soll gestärkt werden. Ein Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zielt darauf ab, dass Waren, die bereits in einem Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, in anderen Mitgliedstaaten nicht vorschnell wegen abweichender Produktvorschriften verboten oder eingeschränkt werden können.

Die Europapolitik der GroKo

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Das cep hat den Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD aus ordnungspolitischer Sicht bewertet. In einem cepAdhoc wurden die Vereinbarungen zur Stabilisierung der Eurozone, zum EU-Haushalt, zur Gesundheitspolitik, zum Klima und zu Europas Wettbewerbsfähigkeit unter die Lupe genommen und als weder stringent noch mutig empfunden.

Zentrales digitales Zugangstor (Verordnung)

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Die EU-Kommission will ein Online-Portal einrichten, über das Informationen bereitgestellt werden, die Bürger und Unternehmen benötigen, um grenzüberschreitende Tätigkeiten in der EU durchzuführen. Zudem sollen sie über das Portal auf Online-Verwaltungsverfahren der Mitgliedstaaten zugreifen und diese auch durchführen können. Bestimmte Verwaltungsverfahren der Mitgliedstaaten sollen außerdem digitalisiert werden.

Discriminatory national restrictions in the internal market

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53 Einzel- und Großhandelsunternehmen in 22 EU-Mitgliedstaaten wurden befragt, ob und durch welche Maßnahmen sie beim Handel von Waren im EU-Binnenmarkt behindert werden. Unternehmen aus dem EU-Ausland wurden zudem gefragt, ob sie durch nationale Gesetze oder nationale Behörden gegenüber heimischen Unternehmen diskriminiert werden.

"Ermittlungsinstrument" für den Binnenmarkt (Verordnung)

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Die EU-Kommission soll künftig Unternehmen zur Herausgabe von Informationen verpflichten können. Sie will so eine bessere Durchsetzung des EU-Rechts und eine bessere Vorbereitung gesetzgeberischer Maßnahmen gewährleisten. Damit könnten dann auch Binnenmarktverstöße der Mitgliedstaaten leichter ermittelt und belegt werden.

Privatsphäre und elektronische Kommunikation (Verordnung)

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Die EU-Kommission will mit einer Verordnung die Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation und die Daten der Endnutzer effektiver schützen und zugleich deren freien Verkehr gewährleisten. Die angestrebte Kohärenz mit der Datenschutzgrundverordnung wird aus cep-Sicht dabei aber nicht erreicht. Dies schafft Rechtsunsicherheit, die die EU als Standort für die Datenwirtschaft schwächt.

Elektronische Dienstleistungskarte (E-Card) (Richtlinie/Verordnung)

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Die EU-Kommission will mit der Einführung einer elektronischen Dienstleistungskarte (E-Card) die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen erleichtern. Mit diesem freiwilligen elektronischen Nachweis soll bürokratischer Aufwand für Dienstleister aus dem EU-Ausland reduziert und der Binnenmarkt gestärkt werden. Für das cep ist dies fraglich und die E-Card EU-rechtswidrig, da in Teilen unverhältnismäßig.

EU-Datenschutzrecht

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Ab dem kommenden Jahr ersetzt die Datenschutzgrundverordnung die bisherige allgemeine EU-Datenschutzrichtlinie. Das cep gibt einen Überblick über die wichtigsten Rechtsakte im EU-Datenschutzrecht, darunter auch die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation.

Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (Richtlinie)

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Die EU-Kommission will durch Einschränkungen des Urheberrechts die Nutzung von geschützten Inhalten im öffentlichen Interesse erleichtern. Gleichzeitig will sie eine faire Vergütung von Rechteinhabern und Presseverlagen gewährleisten.

Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (Verordnung)

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Die EU-Kommission will die Zusammenarbeit der nationalen Verbraucherschutzbehörden bei der Bekämpfung von grenzüberschreitenden Verstößen gegen EU-Verbraucherschutzgesetze verbessern. Aus Sicht des cep sollten dabei allerdings aufwendige Kooperationspflichten nur bei Verstößen gelten, die den Binnenmarkt spürbar beeinträchtigen können.

Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung (Verordnung)

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Die EU-Kommission plant, Geoblocking und andere Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder der Niederlassung zu verbieten, um den grenzüberschreitenden Online-Handel mit Waren oder Dienstleistungen zu verbessern. Aus Sicht des cep werden die Verbote nur selten dazu führen, dass Kunden mehr grenzüberschreitend einkaufen.

Digitaler Binnenmarkt: Schwerpunkte der IKT-Normung (Mitteilung)

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Die EU-Kommission will die Normung in der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) vorantreiben. Dabei konzentriert sie sich auf die „Schwerpunkte“ Cloud Computing, Internet der Dinge, Mobilfunktechnologie der 5. Generation, Cybersicherheit und Datentechnologien. Aus Sicht des cep ist die Setzung von Schwerpunkten sinnvoll.

Grenzüberschreitende Paketzustelldienste (Verordnung)

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Um die grenzüberschreitende Paketzustellung zu verbessern, schlägt die EU-Kommission einheitliche Informationspflichten für Zustelldienste vor. Darüber hinaus sind Meldepflichten über Tarife und Endgebühren für Universaldienstanbieter, eine „Erschwinglichkeitsbewertung“ dieser Tarife durch die Regulierungsbehörden, sowie Netzzugangsverpflichtungen der Universaldienstanbieter gegenüber Dritten vorgesehen.

Vertragsrecht für die Bereitstellung digitaler Inhalte (Richtlinie)

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Die EU-Kommission will neben dem Online-Warenhandel auch den Markt für digitale Inhalte ankurbeln und sicherstellen, dass auch diese grenzüberschreitend bereitgestellt und bezogen werden können. Mit der Richtlinie will sie die Gewährleistungs- und weitere Verbraucherrechte bei Verträgen über bereitgestellte digitale Inhalte weitgehend vollharmonisieren und hierdurch Rechtsunsicherheiten beseitigen und den Absatz digitaler Inhalte fördern.

Grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhalten (Verordnung)

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Abonnements von Filmen und anderen Online-Inhalten sollen auch bei vorübergehenden Aufenthalten im EU-Ausland genutzt werden dürfen. Dies sieht ein Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhalten vor. Bisher verhindern dies u.a. nationale Urheberrechte und Lizenzen.

Digitale Binnenmarktstrategie – Säule 3 (Mitteilung)

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EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat die Verwirklichung eines digitalen Binnenmarkts zu einer Priorität seiner Amtszeit erklärt. Die Kommission will die EU mit der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt zum Vorreiter der Digitalwirtschaft machen. Eine maßgebliche Säule dieser Strategie ist der Aufbau einer „Datenwirtschaft“ (Big Data, Cloud-Dienste, Internet der Dinge).

Digitale Binnenmarktstrategie – Säule 2 (Mitteilung)

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Die EU-Kommission skizziert in ihrer Strategie für einen digitalen Binnenmarkt zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der europäischen Digitalwirtschaft. Diese cepAnalyse befasst sich mit der zweiten Säule der Strategie (digitale Netze und Dienste), in der es u.a. um eine Reform der Telekommunikationsvorschriften, die Überprüfung der Vorschriften für audiovisuelle Mediendienste, Online-Plattformen sowie die Behandlung illegaler Inhalte im Internet geht.

Digitale Binnenmarktstrategie – Säule 1 (Mitteilung)

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Die Europäische Kommission will die Vertragsrechte beider Parteien bei Online-Käufen EU-weit harmonisieren. Zudem will sie Gesetzesvorschläge zur Verhinderung von „ungerechtfertigtem Geoblocking“ vorlegen. Geoblocking ist eine technische Maßnahme der Online-Händler, mit der die Möglichkeiten des grenzüberschreitenden Online-Einkaufs für Nutzer an einem bestimmten geografischen Standort eingeschränkt werden.

Braucht TTIP Investitionsschutzvorschriften?

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Die im Rahmen des Freihandels- und Investitionsschutzabkommens TTIP zwischen der EU und den USA angedachten Schiedsgerichte sind gegenwärtig Gegenstand heftiger Kontroversen. Das cep geht der Frage nach, welche Investitionsschutzvorschriften wirklich benötigt werden.

Ausnahmen vom Urheberrecht

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Die Europäische Kommission hat für Ende dieses Jahres eine Reform des EU-Urheberrechts angekündigt. Dabei sollen die Unterschiede in den nationalen Urheberrechtsregelungen durch harmonisierte Ausnahmen reduziert werden. Das cep untersucht die Vor- und Nachteile von Urheberrechtsausnahmen, die für die Mitgliedstaaten verpflichtend sind.

Unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgung (Mitteilung)

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Die Kommission will unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette eindämmen. Sie will die Wirksamkeit der freiwilligen Supply Chain Initiative (SCI) überprüfen und mehr Unternehmen und Verbände zu einem Beitritt animieren. Außerdem soll der Austausch über die nationalen Rechtsvorschriften gegen unlautere Handelspraktiken zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden. Die mit der Durchsetzung der nationalen Rechtsvorschriften betrauten Behörden sollen „effektiv“ zusammenarbeiten. Die Kommission will die Entwicklung der nationalen Durchsetzungsmaßnahmen bewerten.

Aktionsplan zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum (Mitteilung)

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Die Kommission möchte die Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum verbessern. Rechte am geistigen Eigentum, z.B. Patente oder Urheberrechte, stellen sicher, dass Unternehmen, Erfinder und Urheber den Ertrag ihrer Investitionen, Erfindungen und Werke erhalten können. Zur besseren Durchsetzung dieser Rechte plant die Kommission zusammen mit der „Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums“ zehn nicht-legislative Maßnahmen, um die gewerbsmäßige Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum zu unterbinden.

Schutz geografischer Angaben für nicht-landwirtschaftliche Produkte (Grünbuch)

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Die Kommission erörtert, ob und wie geografische Angaben für nicht-landwirtschaftliche Produkte EU-weit geschützt werden können. Eine geschützte geografische Angabe besteht aus einer Produktbezeichnung, die die geografische Herkunft eines Produkts enthält. Eine geschützte geografische Angabe kann von allen Produzenten verwendet werden, sofern deren Produkte aus dem angegebenen geografischen Herkunftsort stammen und die Produkte festgelegte Produkteigenschaften - z.B. Qualitätsmerkmale, Produktionsmethoden oder ein "Ansehen" - besitzen, die auf diesen Herkunftsort zurückgehen. Insbesondere erörtert die Kommission, ob geschützte geografische Angaben in ein zentrales Register eingetragen werden könnten, das z.B. von der Kommission verwaltet wird.

Sicherheit von Touristenunterkünften (Grünbuch)

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Die Kommission will sich einen Überblick über die nationalen Sicherheitsbestimmungen für Touristenunterkünfte verschaffen. Sie will mit dem vorliegenden Grünbuch ihre Vorstellungen und Erwägungen darlegen, wie das Vertrauen der Anbieter und Verbraucher, ggf. auch durch Folgemaßnahmen auf EU-Ebene, gesteigert werden kann. Zudem will die Kommission weitere Informationen über die Sicherheit von Touristenunterkünften sammeln, indem sie eine öffentliche Konsultation durchführt.

Gewährleistungsrecht für den Online-Warenhandel (Richtlinie)

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Online-Händler verzichten aus Kostengründen auf grenzüberschreitende Warenangebote, Verbraucher schrecken aus Rechtsunsicherheit vom Online-Einkauf im Ausland zurück. Dies will die EU-Kommission mit einer Richtlinie ändern. Durch weitgehende Vollharmonisierung des Gewährleistungsrechts für Online-Warenkäufe will sie Rechtsunsicherheiten im grenzüberschreitenden Online-Handel beseitigen und diesen fördern.

Berücksichtigung langfristiger Aktionärsinteressen (Richtlinie)

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Die Kommission will, dass sich Entscheidungen der Aktiengesellschaft stärker an ihrer langfristigen Leistungsentwicklung orientieren und weniger an kurzfristigen Aktienkursbewegungen. Hierzu schlägt sie Maßnahmen vor, die zu einer stärkeren Berücksichtigung der Aktionärsinteressen bei Entscheidungen der Aktiengesellschaft führen sollen.

Societas Unius Personae (SUP) (Richtlinie)

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Die Kommission will die Gründung einer neuen Gesellschaftsform namens „Societas Unius Personae (SUP)“ ermöglichen. Eine SUP ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Geschäftsanteil, der einem einzigen Gesellschafter gehört. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die SUP in ihren Rechtsordnungen einzuführen.

Paketzustellung im europäischen Online-Handel (Mitteilung)

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Die EU-Kommission will den grenzüberschreitenden Online-Handel in der EU durch verbesserte Paketzustellbedingungen fördern.

Schutz von Geschäftsgeheimnissen (Richtlinie)

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Die Kommission will den Schutz von Geschäftsgeheimnissen in den Mitgliedstaaten angleichen. Die vorgeschlagene Richtlinie enthält insbesondere einheitliche Definitionen für Geschäftsgeheimnisse sowie für deren rechtswidrige Erlangung, Nutzung und Offenlegung sowie Möglichkeiten, Rechtschutz gegen die Rechtsverletzung zu erhalten.

Vertragliche Verbraucherrechte (Richtlinie)

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Die EU-Kommission schlägt vor, die Richtlinien über Haustürgeschäfte, missbräuchliche Vertragsklauseln, Fernabsatzverträge sowie den Verbrauchsgüterkauf zu überarbeiten und in einer Richtlinie zusammenzufassen. Kern des Kommissionvorschlags ist der Übergang von der Mindest- zur Vollharmonisierung von vertraglichen Verbraucherrechten.

Vertikale Beschränkungen und offene Online-Marktplätze

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Gegenwärtig wird diskutiert, ob Markenhersteller gegen europäisches und deutsches Wettbewerbsrecht verstoßen, wenn ihre Online-Vertriebsbedingungen den Verkauf über offene Online-Marktplätze ausschließen. Hintergrund der Diskussion ist, dass einige Markenhersteller ihren Händlern untersagt haben, ihre Artikel über solche Plattformen zu verkaufen.

Standard-Mehrwertsteuererklärung für Unternehmen (Richtlinie)

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Grundsätzlich muss jedes steuerpflichtige Unternehmen eine Mehrwertsteuererklärung abgeben. Die Kommission will eine EU-weit verbindliche Standard-Mehrwertsteuererklärung einführen. Diese besteht aus einem Standardformular, harmonisierten Steuerzeiträumen und Fristen für die Abgabe der Mehrwertsteuererklärung sowie harmonisierten Vorschriften zur Korrektur der Mehrwertsteuererklärung.

E-Rechnung und durchgängige e-Vergabe öffentlicher Aufträge (Richtlinie)

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Die Kommission strebt an, dass alle Phasen der öffentlichen Auftragsvergabe durchgängig elektronisch erfolgen und hierfür die Software-Systeme EU-weit kompatibel sind. Speziell für die elektronische Rechnungsstellung soll eine verbindliche europäische Norm entwickelt werden.

Pauschal- und Bausteinreisen (Richtlinie)

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Die Kommission will den Verbraucherschutz für Reisende harmonisieren. Dazu werden Buchungen im Reisebüro und Online-Buchungen gleichgestellt.

Kollektiver Rechtsschutz: Vertretungs- und Sammelklagen (Empfehlung)

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Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, Kollektivklagen einzuführen. Kollektivklagen sind Klagen, bei denen mehrere Betroffene gemeinsam klagen oder eine Behörde oder Einrichtung in Vertretung für sie klagt. Kollektivklagen sollen die Durchsetzung von Rechtsansprüchen erleichtern, insbesondere wenn Individualklagen für Betroffene zu teuer sind.

Schadensersatzklagen im Wettbewerbsrecht (Richtlinie)

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Das EU-Wettbewerbsrecht wird durchgesetzt von Wettbewerbsbehörden, die Wettbewerbsverstöße feststellen und ggf. Bußgelder erlassen sowie von Geschädigten durch Schadensersatzklagen vor nationalen Gerichten. Mit der Richtlinie will die Kommission einerseits sicherstellen, dass durch Wettbewerbsverstöße Geschädigte in der gesamten EU ihr Recht auf einen vollständigen Schadensersatz durchsetzen können. Andererseits will sie die Durchsetzung durch Schadensersatzklagen und die Durchsetzung durch Wettbewerbsbehörden aufeinander abstimmen.

Dienstleistungen in Seehäfen (Verordnung)

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Die Europäische Kommission will in wichtigen Seehäfen der EU den Wettbewerb bei Hafendienstleistungen erhöhen, indem die Dienstleistungsfreiheit nun auch auf Hafendienste ausgeweitet wird. Außerdem will sie die Finanzbeziehungen zwischen Behörden und Hafendienstleistern transparenter gestalten und die Autonomie der Hafenleitung bei der Festsetzung von Infrastrukturgebühren stärken, um die Bedingungen für Investitionen zu verbessern.

Marktüberwachung von Produkten (Verordnung)

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Die Europäische Kommission hat ein „Produktsicherheits- und Marktüberwachungspaket“ vorgeschlagen, das insbesondere einen Verordnungsvorschlag über die Sicherheit von Verbraucherprodukten und einen Verordnungsvorschlag zur behördlichen Marktüberwachung von Produkten enthält. Durch den Verordnungsvorschlag zur Marktüberwachung will die Kommission die Verbreitung von Produkten, die Risiken für schützenswerte Rechtsgüter wie Gesundheit, Sicherheit, Verbraucher- oder Umweltschutz darstellen, durch eine effiziente und EU-weit einheitliche Marktüberwachung vermeiden.

Sicherheit von Verbraucherprodukten (Verordnung)

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Die Europäische Kommission hat ein „Produktsicherheits- und Marktüberwachungspaket“ vorgeschlagen, das insbesondere einen Verordnungsvorschlag über die Sicherheit von Verbraucherprodukten und einen Verordnungsvorschlag zur behördlichen Marktüberwachung von Produkten enthält. Durch den Verordnungsvorschlag zur Produktsicherheit sollen die verschiedenen Regeln zur Sicherheit von Verbraucherprodukten vereinfacht werden. Gleichzeitig soll gewährleistet werden, dass diese Produkte sicher sind.

Grenzüberschreitende Insolvenzen (Verordnung)

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Die Kommission überarbeitet den Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Insolvenzen. Ziel ist ein (möglichst) einheitliches Insolvenzverfahren unter Anwendung jeweils nur eines (nationalen) Insolvenzrechts.

Unternehmensinsolvenzen (Mitteilung)

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Die Kommission erwägt eine Teilharmonisierung der mitgliedstaatlichen Insolvenzordnungen. Dadurch sollen Unternehmen bevorzugt saniert statt liquidiert werden und Unternehmer eine „zweite Chance“ erhalten.

Berichtspflichten zu „Diversität“ und „nichtfinanziellen Risiken“ (Richtlinie)

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Die EU-Kommission möchte die soziale Verantwortung der Unternehmen stärken und die Unternehmen gleichzeitig zu mehr Transparenz verpflichten. Dafür sollen mittlere und große Unternehmen zum einen weitreichenden Berichtspflichten über nichtfinanzielle Risiken unterliegen. Zum anderen sollen Unternehmen verpflichtet werden, über ihre Diversitätspolitik bei der Besetzung von Leitungs- und Aufsichtsorganen zu berichten.

Unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette (Grünbuch)

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Die Kommission will unlautere Handelspraktiken bekämpfen, indem sie inhaltliche Anforderungen an Verträge zwischen Unternehmen der Lieferkette stellt. Unlautere Handelspraktiken resultieren aus ungleicher Verhandlungsmacht und ungleichen Informationsständen der Vertragsparteien.

Binnenmarkt für grüne Produkte (Mitteilung)

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Die Europäische Kommission will die Verbreitung ökologischer Produkte und umweltfreundlicher Unternehmenspraktiken durch mehr Transparenz und Einheitlichkeit bei der Kennzeichnung von Umweltleistungen stärken. Die Kommission empfiehlt, dass Unternehmen im Rahmen einer freiwilligen dreijährigen Testphase die von ihr entwickelten Methoden eines „Umweltfußabdrucks von Produkten“ und eines „Umweltfußabdruck von Organisationen“ anwenden.

Paketzustellung (Grünbuch)

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Die Kommission will den grenzüberschreitenden Online-Handel stimulieren und erwägt, zu diesem Zweck den Markt für Paketzustellungen zu regulieren.

Reform des Beihilfenrechts (Mitteilung)

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Die Kommission möchte das Beihilfenrecht reformieren. Insbesondere möchte die Kommission Beihilfen künftig so ausrichten, dass sie das Wirtschaftswachstum in den Mitgliedstaaten stärker fördern. Dies soll zum einen der Umsetzung der Wachstumsstrategie „Europa 2020“ dienen. Zum anderen sollen die Mitgliedstaaten durch die neu ausgerichteten Beihilfen bei der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte unterstützt werden.

Europäische Verbraucheragenda (Mitteilung)

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Mit der Europäischen Verbraucheragenda umreißt die Kommission ihre mittelfristige Strategie für die EU-Verbraucherpolitik bis 2014.

Handelspolitische Nutzung der öffentlichen Auftragsvergabe (Verordnung)

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Die Kommission will den Zugang europäischer Anbieter zu öffentlichen Aufträgen in Drittstaaten verbessern. Um ihre Verhandlungsposition gegenüber Drittstaaten zu verbessern, möchte sie die Möglichkeiten erweitern, Anbieter aus Drittstaaten von der Auftragsvergabe in der EU auszuschließen.

Datenschutz (Verordnung)

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Mit der Datenschutz-Grundverordnung will die Kommission das EU-Datenschutzrecht grundlegend  reformieren. Die Grundverordnung zielt im Wesentlichen auf eine EU-weite Vollharmonisierung der Datenschutzstandards und sucht dabei den technischen Herausforderungen des Internet-Zeitalters gerecht zu werden. Sie soll die bisherige Datenschutzrichtlinie (RL 95/45/EG) ersetzen.

Schlüsseltechnologien (KET) (Mitteilung)

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Die Europäische Kommission identifiziert sechs für die Wirtschaft der EU essentielle Schlüsseltechnologien (Key Enabling Technologies, KET) und stellt eine Strategie vor, wie die KET-Förderung durch die EU und die Mitgliedstaaten besser koordiniert und effizienter eingesetzt werden kann. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen auf die der Grundlagenforschung nachgelagerten Phasen der Technologieentwicklung (technologische Forschung, Produktdemonstration, wettbewerbsfähige Fertigung). Hierdurch soll die Kluft zwischen dem Aufbau von KET-Grundlagenwissen und dessen Vermarktung überwunden werden.

Auftragsvergabe in besonderen Sektoren (Richtlinie)

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Die Kommission hat einen Richtlinienvorschlag veröffentlicht, der die aktuell geltende Sektorenrichtlinie (2004/17/EG) ersetzen soll. Ziel der neuen Richtlinie ist es, die Rechtsunsicherheit bei der Auftragsvergabe zwischen öffentlichen Auftraggebern und deren Zusammenarbeit zu beseitigen. Zudem soll KMU der Zugang zu Aufträgen erleichtert werden. Die Auftragsvergabe soll auch zukünftig für die Erreichung sozial- und umweltpolitischer Ziele genutzt werden können.

Erneute Kfz-Zulassung (Verordnung)

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Auch wenn ein Kraftfahrzeug in einem Mitgliedstaat bereits zugelassen ist, müssen z. B. Grenzpendler oder grenzüberschreitend tätige Mietwagenunternehmen das Kfz oft erneut in dem Mitgliedstaat zulassen, in dem es genutzt wird. Die Kommission schlägt nun vor festzulegen, in welchem Mitgliedstaat ein Kfz zugelassen sein muss, die Verfahren zur erneuten Zulassung zu verkürzen und den Datenaustausch zwischen nationalen Zulassungsbehörden zu vereinfachen.

Öffentliche Auftragsvergabe (Richtlinie)

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Die Kommission hat einen Richtlinienvorschlag veröffentlicht, der die aktuell geltende Vergaberichtlinie (2004/18/EG) ersetzen soll. Ziel der neuen Richtlinie ist es, die Rechtsunsicherheit bei der Auftragsvergabe zwischen öffentlichen Stellen und deren Zusammenarbeit zu beseitigen. Zudem soll KMU der Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtert werden. Wie bisher soll die öffentliche Auftragsvergabe auch zukünftig für die Erreichung sozial- und umweltpolitische Ziele genutzt werden können.

Karten-, Internet- und mobile Zahlungen (Grünbuch)

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Die Kommission strebt einen vollständig integrierten Zahlungsverkehrsmarkt in der EU an. In ihrem Grünbuch zeigt sie Handlungsoptionen für die Marktintegration auf.

Abschlussprüfung (Verordnung)

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Die Kommission will den Wettbewerb auf dem Abschlussprüfermarkt forcieren und die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer stärken.

Aktionsplan Online-Handel (Mitteilung)

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Die Kommission will durch gezielte Maßnahmen den Abbau von Hindernissen im digitalen Binnenmarkt forcieren. Sie stellt dazu einen Aktionsplan vor.

Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (Verordnung)

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Die Kommission hat eine Verordnung für geringfügige Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) vorgelegt. Mit der Verordnung will die Kommission Beihilfen für die Erbringung von DAWI bis zur Höhe von 500.000 Euro über einen Zeitraum von drei Steuerjahren von der Genehmigungspflicht befreien. Diese geringfügigen Beihilfen (De-minimis-Beihilfen) sind aus Sicht der Kommission unbedenklich. Denn sie gelten als Maßnahmen, die den Wettbewerb nicht verfälschen und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten nicht beeinträchtigen.

Binnenmarkt für geistiges Eigentum (Mitteilung)

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Die Kommission will ein EU-einheitliches Schutzrecht für geistiges Eigentum schaffen. Digitale Geschäftsmodelle sollen dabei einbezogen werden. Die Kommissionspläne sehen im Kern die Einführung eines EU-einheitliches Patentschutzes einschließlich eines europäischen Patentgerichtssystems, die Modernisierung des EU-Rechtsrahmens für Urheberrechte sowie Verbesserungen bei der Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie vor.

Europäische Normung (Verordnung)

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Die Kommission schlägt eine Verordnung vor, mit der der Rechtsrahmen zur europäischen Normung reformiert werden soll, um ein effizientes und dem neuesten Stand der Technik entsprechendes europäisches Normungssystem zu schaffen. Europäische Normung ist die Festlegung technischer oder qualitätsbezogener Spezifikationen durch anerkannte europäische Normungsorganisationen. Der Rechtsrahmen soll auf Dienstleistungen ausgeweitet werden.

Zollvergünstigungen für Entwicklungsländer (Verordnung)

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Die EU gewährt seit 1971 Entwicklungsländern reduzierte Importzölle, damit sie sich am Weltmarkt besser behaupten und wirtschaftlich entwickeln können. Grundlage ist das „Schema allgemeiner Zollpräferenzen“ (APS). Die Kommission will das derzeitige System der Zollvergünstigungen überarbeiten und Vergünstigungen für eine Vielzahl von Ländern streichen, die ihrer Ansicht nach international hinreichend konkurrenzfähig sind.

Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung (Verordnung)

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Die Kommission schlägt zwei Verordnungen zur Einführung eines einheitlichen Patentschutzes in 25 Mitgliedstaaten vor. An der Verstärkten Zusammenarbeit dieser Mitgliedstaaten nehmen Italien und Spanien nicht teil. Die Patentverordnung eröffnet die Möglichkeit, einem Europäischen Patent, das ein „Bündel“ mehrerer nationaler Patente darstellt, einheitlichen Schutz in den 25 Mitgliedstaaten zu verleihen (“Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung“). Die Übersetzungsverordnung enthält Übersetzungsvorschriften für das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung.

Corporate Governance (Grünbuch)

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Laut Kommission gefährden kurzfristiges Denken und übermäßig riskantes Handeln ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und die Finanzmarktstabilität. Verantwortlich zeichnet sie insbesondere die mangelnde Beteiligung der Aktionäre an Unternehmensentscheidung sowie die Intransparenz der Tätigkeit von Vermögensverwaltern und Beratern. Schließlich diskutiert die Kommission Fragen der Frauenförderung und fordert eine Frauenquote.

Öffentliches Auftragswesen (Grünbuch)

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Zum Grünbuch über das öffentliche Auftragswesen, das 114 Fragen enthält, können Bürger, Organisationen und Behörden bis zum 18. April 2011 in einer Konsultation Stellung nehmen. Die Kommission will Instrumentarien und Methoden des öffentlichen Auftragswesens reformieren, um die Vergabeverfahren besser zu gestalten und öffentliche Gelder effizienter einzusetzen. Bei der Auftragsvergabe sollen außerdem „politische Ziele“, wie beispielsweise Innovationsförderung, berücksichtigt werden können. 

Handelspolitik (Mitteilung)

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Die Kommission stellt handelspolitische Maßnahmen vor, die dazu beitragen sollen, die Wachstums- und Beschäftigungsziele der Strategie Europa 2020 zu erreichen. Besonders wichtig ist der Kommission eine stärkere Öffnung der Auslandsmärkte für Dienstleistungen, Investitionen und öffentliches Auftragswesen. Die zukünftige Handelspolitik der EU soll zudem grundsätzlich auf „umweltgerechtes Wachstum“ sowie die „Erreichung der Klimaziele“ ausgerichtet werden.

Binnenmarktakte (Mitteilung)

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Die Kommission will mit der Binnenmarktakte („Single Market Act“) – als Komponente der Wirtschaftsstrategie „Europa 2020“ für nachhaltiges Wachstum und mehr Beschäftigung – den Binnenmarkt neu beleben. Sie macht 50 konkrete Vorschläge – legislativer und nicht-legislativer Natur –, die bis 2012 verabschiedet werden sollen. Angestrebt wird „eine Vervollständigung und Vertiefung des Binnenmarktes und eine volle Ausschöpfung seiner Möglichkeiten“, um in den nächsten zehn Jahren ein Potentialwachstum in Höhe von jährlich 4% des BIP zu erreichen.

Innovationsunion (Mitteilung)

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„Große Herausforderungen“ (z. B. Klimawandel, Energieknappheit und demografischer Wandel) können nach Ansicht der Kommission nur durch Forschung und Innovation erfolgreich überwunden werden. Die Kommission will daher die Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation verbessern sowie die Innovationstätigkeit koordinieren und gezielt fördern. Neben der Errichtung eines „Europäischen Forschungsraumes“ propagiert sie die Verwendung der (vorkommerziellen) öffentlichen Auftragsvergabe für die Innovationsförderung. Zur erfolgreichen Bewältigung „großer Herausforderungen“ sollen „Europäische Innovationspartnerschaften“ ins Leben gerufen werden.

Abschlussprüfung (Grünbuch)

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Die Kommission legt ein Grünbuch vor, um im „allgemeinen Kontext der Finanzmarktreform“ die künftige Rolle und den Umfang der Abschlussprüfung zu diskutieren. Governance-Regeln und eine verbesserte Aufsicht sollen zu mehr Wettbewerb und zu erhöhter Finanzmarktstabilität beitragen.

EU-Patent (Verordnung)

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Das EU-Patent soll als dritte Option neben dem nationalen und dem europäischen Patent eingeführt werden und Patentschutz für die gesamte EU gewähren. Gleichzeitig soll ein europäisches Patentgerichtssystem geschaffen werden. Ziel des EU-Patents ist es, Antragstellern EU-weiten Patentschutz einfacher und kostengünstiger als bislang zu ermöglichen. Mit einem Gericht für europäische Patente und EU-Patente sollen Rechtsstreitigkeiten zu Patenterteilung und Patentverletzungen einheitlich und kalkulierbarer gelöst werden, indem Parallelverfahren vor nationalen Gerichten vermieden werden.

Horizontale Leitlinien (Mitteilung)

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Im Rahmen von horizontalen Vereinbarungen kooperieren Unternehmen als Wettbewerber miteinander auf der gleichen Wertschöpfungsstufe. Die Leitlinien sollen Unternehmen die Selbsteinschätzung erleichtern, ob von ihnen angestrebte horizontale Vereinbarungen gegen das Kartellverbot des Art. 101 Abs. 1 AEUV verstoßen und ob eine Freistellung in Betracht kommt. Sie enthalten allgemeine und vereinbarungsspezifische Erläuterungen zur Prüfung gängiger horizontaler Vereinbarungen für Waren und Dienstleistungen. Die Neuauflage der Leitlinien greift außerdem wettbewerbsrechtlich relevante Ausführungen zum „Informationsaustausch“ zwischen Unternehmen auf.

Steinkohleförderung

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Die bisherige EU-Steinkohleverordnung, die Subventionen für den Steinkohlebergbau gestattet, tritt zum 31. Dezember 2010 außer Kraft. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Nachfolgeverordnung würde Stilllegungsbeihilfen nur noch bis zum 1. Oktober 2014 erlauben. Die für Oktober 2014 bis Ende 2018 vereinbarten deutschen Stilllegungsbeihilfen in Höhe von ca. 2,35 Mrd. Euro würden nicht mehr gezahlt, nur noch die weiterhin zulässigen Beihilfen zur Deckung außergewöhnlicher Kosten in Höhe von 3,03 Mrd. Euro.

GVO für Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen (Verordnung)

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Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen können eine Auslagerung von FuE-Tätigkeiten, die Zusammenarbeit bei FuE sowie die gemeinsame Vermarktung von zusammen entwickelten Erzeugnissen vorsehen. Dadurch können sie die Effizienz steigern, Kosten senken und den Ideen- und Erfahrungsaustausch intensivieren. Die Neufassung der Gruppenfreistellungsverordnung für Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen sieht als neue Freistellungsvoraussetzung vor, dass alle Parteien vor Beginn der FuE-Arbeiten die ihnen zustehenden oder ausstehenden Rechte des geistigen Eigentums offenlegen müssen. Ferner erweitert die Kommission die „Kernbeschränkungen“ sowohl für den Passivvertrieb als auch für den aktiven Vertrieb.

Gruppenfreistellungsverordnung für Spezialisierungsvereinbarungen (Verordnung)

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Spezialisierungsvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen über die Bedingungen, unter denen sie sich auf die Produktion von Waren oder Dienstleistungen spezialisieren. Die Neufassung der Gruppenfreistellungsverordnung sieht für Spezialisierungsvereinbarungen über Zwischenprodukte eine zweite Marktanteilsschwelle vor, welche für die nachgelagerte Produktion gilt. Ferner präzisiert die Kommission die Definition des „potenziellen Wettbewerbs“ und stellt klar, dass Spezialisierungen auch dann freigestellt sein können, wenn die Produktion von einer Vertragspartei nur „teilweise“ eingestellt wird.

Wirtschaftspolitische Leitlinien zu Europa 2020 (Empfehlung)

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Im Rahmen der Strategie Europa 2020 haben die Mitgliedstaaten unter anderem eine stärkere Koordinierung ihrer Wirtschaftspolitiken vereinbart. Darauf aufbauend empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten Leitlinien, um die Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten zu harmonisieren. Die Mitgliedstaaten sollen den Leitlinien bei der Ausgestaltung ihrer Wirtschafts- und Fiskalpolitik Rechnung tragen und nationale Reformprogramme konzipieren, die mit den Leitlinien im Einklang stehen.

Europäisches Normungssystem (Konsultation)

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Die Kommission überprüft die Verfahren zur Erstellung von europäischen Normen hinsichtlich ihrer Effizienz und Transparenz. Ziel der Überprüfung ist die Erarbeitung eines Reformvorschlags („Standardisation Package“), der eine effizientere und transparentere europäische Normung ermöglicht. Darüber hinaus möchte die Kommission den Zugang zu Normen für KMU erleichtern und mithin die Innovationsfähigkeit europäischer Unternehmen erhöhen.

"Best Practices" bei Kartell- und Missbrauchsverfahren (Leitlinien)

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„Best Practices“ stellen Leitlinien dar, die aus Sicht der Kommission die beste Vorgehensweise eines europäischen Kartell- und Missbrauchsverfahrens (Missbrauch von Marktmacht) beschreiben. Die Kommission möchte mit den vorgelegten Leitlinien die Transparenz und Vorhersehbarkeit dieses Verfahrens erhöhen und so zu dessen reibungslosem Ablauf beitragen.

Strategie "Europa 2020" (Mitteilung)

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Die Strategie „Europa 2020“ – als Nachfolgerin der gescheiterten Lissabon-Strategie – soll die EU „in eine intelligente, nachhaltige und integrative Wirtschaft“ verwandeln, die „durch ein hohes Beschäftigungs- und Produktivitätsniveau sowie einen ausgeprägten sozialen Zusammenhalt geprägt“ ist. Die Kommission gibt darin fünf Kernziele vor, die bis 2020 erreicht werden sollen, indem intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum oberste Priorität eingeräumt wird. Der Europäische Rat hat drei der fünf Kernziele im Wesentlichen bestätigt, die anderen beiden hingegen stark abgeschwächt. Ferner schlägt die Kommission sieben Leitinitiativen vor, die „für die EU und für die Mitgliedstaaten bindend" seien und von der Kommission und den Mitgliedstaaten verfolgt werden sollen. Die Zielerreichung will die Kommission anhand von Berichten der Mitgliedstaaten überwachen.

Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor (Verordnung/Leitlinie)

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Vertikale Vereinbarungen sind Absprachen zwischen Unternehmen auf unterschiedlichen Ebenen derselben Produktions- und Vertriebskette. Solche Absprachen sind grundsätzlich verboten, doch sieht der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Ausnahmen diesem Verbot vor. Über deren Vorliegen befindet die Kommission. In einer Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor (EG) Nr. 1400/2002 sowie in Leitlinien hat sie dargelegt, wann sie von einer wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit solcher Vereinbarungen ausgeht. Die Verordnung verliert ihre Gültigkeit am 31. Mai 2010. Ende Dezember hat die Kommission einen Entwurf über eine Folge-Verordnung sowie einen Entwurf über neue Leitlinien vorgelegt.

Ausbau öffentlich-privater Partnerschaften (PPP) (Mitteilung)

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Die Kommission möchte, dass öffentlich-private Partnerschaften vermehrt genutzt werden, um private Mittel für öffentliche Investitionsvorhaben zu mobilisieren. Sie möchte daher den Abbau von Hemmnissen für PPPs in den Mitgliedstaaten und der EU vorantreiben und PPPs durch EU-Finanzmittel unterstützen.

Lebensmittelversorgung (Mitteilung)

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Die Lebensmittelversorgungskette umfasst Rohstoffe anbauende Betriebe, mit Rohstoffen handelnde Börsenmakler, verarbeitende Unternehmen (Erzeuger) und Lebensmitteleinzelhändler. Die Kommission kritisiert die fehlende „Widerstandsfähigkeit“ gegen stark ansteigende Rohstoffpreise („Agrarpreisschocks“). Sie hält eine „besser funktionierende“ Lebensmittelversorgungskette für „dringend“ erforderlich, um bei der wirtschaftlichen Erholung eine „Eskalation“ der Preise zu vermeiden. In einer Mitteilung hat sie daher Maßnahmen vorgestellt, mittels derer dies ihrer Meinung nach zu erreichen ist. Unter anderem will sie für die Marktakteure Standardverträge ausarbeiten, deren Verwendung freiwillig ist.

Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen (Verordnung)

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Vertikale Vereinbarungen sind Absprachen zwischen Unternehmen auf unterschiedlichen Ebenen der Produktions- und Vertriebskette. Solche Absprachen sind grundsätzlich verboten, doch sieht der EG-Vertrag Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot vor. Über deren Vorliegen befindet die Kommission. In einer Gruppenfreistellungsverordnung (EG) Nr. 2760/1999 sowie in Leitlinien hat sie dargelegt, wann sie von einer wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit solcher Vereinbarungen ausgeht. Die Verordnung verliert ihre Gültigkeit am 31. Mai 2010. In diesem Sommer hat die Kommission einen Entwurf über eine Folge-Verordnung sowie einen Entwurf über neue Leitlinien vorgelegt und diese zur Konsultation gestellt. Sie möchte mit den Entwürfen insbesondere den jüngeren Entwicklungen hinsichtlich des Online-Handels Rechnung tragen.

Die europäische Beihilfenkontrolle auf dem Prüfstand

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In der EU besteht grundsätzlich ein Beihilfenverbot. Der EG-Vertrag sieht jedoch Ausnahmetatbestände vor, über deren Vorliegen die Kommission befindet. Im Mai legte die Kommission in einem Konsultationspapier dar, nach welchen Grundsätzen sie prüft, ob staatliche Beihilfen mit dem europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar sind (Abwägungsprüfung). Das cep nimmt dieses Papier zum Anlass, die Vergabe staatlicher Beihilfen und die europäische Beihilfenkontrolle kritisch zu diskutieren.

Verwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI) (Mitteilung)

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Der öffentliche Sektor verfügt über zahlreiche Informationen wie Statistiken, Satellitenbilder oder Rechtsvorschriften („Public Sector Information“ – PSI), die als Ausgangsmaterial für Produkte und Dienste privater Anbieter wie Navigationssysteme, Wettervorhersagen oder Finanzdienstleistungen dienen können. Durch die PSI-Richtlinie 2003/98/EG sollen Hindernisse, die der privatwirtschaftlichen Nutzung von PSI im Binnenmarkt entgegenstehen, abgebaut werden. Die Kommission berichtet in ihrer Mitteilung über die bisherigen Auswirkungen der PSI-Richtlinie und zeigt Möglichkeiten auf, wie das wirtschaftliche Potential der Weiterverwendung von PSI besser ausgeschöpft werden kann.

Jahresabschluss von Kleinstunternehmen (Richtlinie)

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Die Europäische Kommission will die Verwaltungslast von Kleinstunternehmen verringern. Sie schlägt daher eine Änderungsrichtlinie vor, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen soll, Kleinstunternehmen von der Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses auszunehmen.

Behinderungsmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen (Mitteilung)

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Die Mitteilung setzt den "more economic approach" im Wettbewerbsrecht in abgeschwächter Form fort: Die Kommission will von Behinderungsmissbrauch ausgehen, wenn ein bestimmtes Verhalten eines marktbeherrschenden Unternehmens "marktverschließende Wirkungen" hat.

Fremdbesitzverbot von Apotheken

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rechtssache C-172/02 „DocMorris“ die Frage zu beantworten, ob die Vorschriften über die Niederlassungsfreiheit für Kapitalgesellschaften dem deutschen Fremdbesitzverbot für Apotheken entgegenstehen. Hintergrund des Verfahrens ist die im Saarland der Kapitalgesellschaft DocMorris erteilte Genehmigung zum Betrieb einer Apotheke, die mit dem deutschen Apothekengesetz nicht vereinbar ist.

Europäische Strategie für gewerbliche Schutzrechte (Mitteilung)

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Patente sind für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren, von entscheidender Bedeutung. Die Zahl der weltweit erteilten Patente steigt aber so rapide an, dass es schon heute sehr schwierig ist, die jeweils geschützten Rechtpositionen korrekt zu ermitteln. Hinzu kommen die Koordinationsprobleme zwischen immer mehr Patentinhabern. Die EU-Kommission setzt sich daher für eine restriktivere Patentvergabe und eine Annäherung der Vergabekritierien auf internationaler Ebene ein. Vor allem aber drängt die Kommission auf die Schaffung von Gemeinschaftspatenten und einer EU-weiten Patentgerichtsbarkeit.

Gesundheitsdienstleistungen (Richtlinie)

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Die EU-Kommission legt einen Richtlinienvorschlag vor, der klare Regeln für die geplante Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen im EU-Ausland schaffen soll. Patienten sollen, in der Regel ohne Erlaubnis der Krankenkasse, im Ausland dieselben Leistungen in Anspruch nehmen können wie auch im Inland. Die Kosten solcher Behandlungen müssen bis zur Höhe einer vergleichbaren Behandlung im Inland erstattet werden. Weiterhin will die EU-Kommission einheitliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die medizinische Versorgung vorschreiben.

Europäische Privatgesellschaft (Verordnung)

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Mit der Verordnung will die EU die Europäische Privatgesellschaft (Societas Privata Europaea, SPE) einführen. Die SPE ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, bei der die Anteilseigner ein Gründungskapital von mindestens einem Euro einbringen müssen und nur bis zur Höhe des gezeichneten Kapitals haften. SPE können in allen Mitgliedstaaten unter gleichen Bedingungen gegründet werden und unterliegen dabei nur geringen Anforderungen. Auch die Sitzverlegung der SPE in einen anderen Mitgliedstaat ist jederzeit und ohne vorherige Auflösung möglich. Die Unternehmenssatzung können die Gründer relativ frei gestalten.

Small Business Act (Mitteilung)

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Die Kommission möchte das Umfeld für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verbessern. So sollen KMU von Bürokratiepflichten entlastet und durch Subventionen gefördert werden. Hierzu werden zehn Grundsätze angeführt, die sich u. a. mit Insolvenzen, Umweltauflagen, Beihilfemöglichkeiten, Kapitalaufstockungen und dem Zugang zu Märkten innerhalb und außerhalb der EU befassen. Die Folgen für die Bürokratiebelastung von KMU sollen zukünftig im Gesetzgebungsverfahren systematisch berücksichtigt werden.

Kosmetische Mittel (Verordnung)

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Nach Ansicht der EU-Kommission haben die Mitgliedstaaten die bestehende Richtlinie über kosmetische Mittel sehr unterschiedlich umgesetzt. Die damit verbundenen Behinderungen des Binnenmarktes sollen mit dem Vorschlag für eine Verordnung über kosmetische Mittel beseitigt werden. Wer künftig Kosmetika herstellt oder im Binnenmarkt vertreibt, muss eine „verantwortliche Person“ benennen, die eine Produktinformationsdatei für die Marktüberwachung betreibt. Diese Datei soll auch einen - nun einheitlichen - Sicherheitsbericht mit Sicherheitsbewertung über das kosmetische Mittel enthalten. Bestimmte Stoffe, die bisher gänzlich verboten sind, sollen künftig unter strengen Auflagen verwendet werden dürfen. Zur Entlastung der betroffenen Unternehmen soll das Verfahren zur Notifizierung neuer Produkte vereinfacht werden. Der Verbraucherschutz soll u.a. durch die Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums verbessert werden.

Sicherheitsvorschriften für Kraftfahrzeuge (Verordnung)

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Die Kommission schlägt neue EU-weite Sicherheits- und Umweltvorschriften für Kraftfahrzeugen vor. Die Zahl der Verletzten und Todesopfer im Straßenverkehr soll ebenso gesenkt werden wie Lärm- und CO2-Emissionen verringert werden sollen. Ziel ist es außerdem, die Wettbewerbsfähigkeit der Automobilindustrie zu stärken.

Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie

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Im Rahmen der Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie sollen die Prinzipien der Entsorgungsautarkie und der Entsorgungsnähe von Abfällen zur Beseitigung auf gemischte Siedlungsabfälle zur Verwertung ausgedehnt werden. Mitgliedstaaten hätten dadurch die Option, die Abfallverbringung in andere Mitgliedstaaten zu untersagen.

Schadenersatzklagen bei Verstößen gegen Wettbewerbsrecht (Weißbuch)

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Ein verbesserter Rechtsrahmen für die Durchsetzung privater Schadenersatzansprüche soll die öffentliche Verfolgung von Wettbewerbsverstößen ergänzen. Die EU-Kommission schlägt in ihrem Weißbuch vor, neben Einzelklagen auch Verbands- und Gruppenklagen einzuführen. Bereits im Jahre 2005 hatte sie in einem Grünbuch zu Schadenersatzklagen auf unzureichende Vorschriften der Mitgliedstaaten hingewiesen.

Verbraucherbarometer (Mitteilung)

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Mit Hilfe eines „Verbraucherbarometers“ will die Kommission die Leistungsfähigkeit bestimmter Produkt- und Dienstleistungsmärkte untersuchen. Sie geht davon aus, dass die Bürger von Märkten Ergebnisse erwarten, die Verbraucherinteressen optimal entsprechen und zugleich sozialverträglich sind. Das Verbraucherbarometer soll als Ausgangsbasis dienen, um gegen festgestellte „Marktstörungen“ anschließend durch Regulierung, Wettbewerbsrecht oder verbraucherpolitische Maßnahmen vorzugehen. Zusammen mit der Mitteilung hat die EU-Kommission ein erstes Verbraucherbarometer vorgelegt. Darin stellt sie Ergebnisse von Verbraucherbefragungen und Preisrecherchen auf einigen Märkten dar, ohne daraus aber konkrete Schlüsse zu ziehen.

Wettbewerbsfähigkeit der Metallindustrie (Mitteilung)

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Metall- und Rohstoffpreise steigen seit Jahren stark an. Gleichzeitig verschärft sich der internationale Wettbewerb. Der Weltmarktanteil der europäischen Metallindustrie ist seit Jahren rückläufig. Die Umwelt- und Klimaschutzziele der EU bringen weitere Herausforderungen. Um die Verlagerung energieintensiver Produktionen in andere Erdteile zu vermeiden, erwägt die Kommission die kostenlose Zuteilung von Emissionsrechten. Sie ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, Initiativen zur gemeinsamen Stromerzeugung und langfristigen Stromversorgungsverträgen zu prüfen. Um die Erfüllung von Umweltschutzvorgaben zu fördern, Wissens- und Technologietransfer und damit Innovationen in der Metallindustrie zu unterstützen, will die EU ferner Subventionen bereitstellen. Zudem will die EU-Kommission auf internationaler Ebene versuchen, protektionistisches Verhalten von Nicht-EU-Staaten einzudämmen.

Leitmarktinitiative für Europa (Mitteilung)

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In der Mitteilung KOM(2007) 860 benennt die EU-Kommission sechs Leitmärkte, von denen sie sich ein besonderes Entwicklungspotential erhofft. Betroffen sind Unternehmen der Branchen: elektronische Gesundheitsdienste, Schutztextilien, nachhaltiges Bauen, Recycling, biobasierte Produkte und erneuerbare Energien.

Halbzeitbewertung der KMU-Politik (Mitteilung)

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In der Mitteilung KOM(2007) 592 evaluiert die EU-Kommission ihre Politik für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nachdem diese im Rahmen der aktualisierten Lissabon-Strategie 2005 überarbeitet wurde. Seitdem zielt die "zeitgemäße KMU-Politik" der EU auf die stärkere Berücksichtigung der KMU in der gemeinschaftlichen Politik. Die Kommission skizziert in der Mitteilung fünf Schlüsselbereiche ihrer bisherigen KMU-Politik und bekennt sich zur "Agenda für bessere Rechtssetzung". Sie betont dabei den angestrebten Abbau bürokratischer Hindernisse.

Halbzeitbilanz zur Industriepolitik (Mitteilung)

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In der Mitteilung KOM(2007) 374 nimmt die EU-Kommission eine Halbzeitbewertung ihrer Industriepolitik vor und unterbreitet verschiedene Initiativen, mit denen die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung unterstützt werden soll.

Oberste Priorität räumt die Kommission der Vereinfachung und Verbesserung des Regulierungsrahmens ein. Daneben stellt sie unterschiedliche, sowohl  branchenübergreifende als auch sektorspezifische Initiativen vor, die zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit führen sollen.

Insgesamt will die Kommission ihre bisherige Industriepolitik fortsetzen, allerdings ergänzt um eine Reaktion auf die Klimaziele, insbesondere die Verringerung des CO2-Ausstoßes.

Sport (Weißbuch)

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Mit dem Weißbuch Sport betritt die Europäische Kommission Neuland. Es ist das erste grundlegende Papier der Kommission zum Thema Sport, mit dem sie die Anwendung des EU-Rechts im Sportbereich sowie künftige sportbezogene Maßnahmen auf EU-Ebene darstellen will. Betroffen vom Weißbuch Sport sind Sportverbände und -organisationen sowie – insbesondere was die Dopingbekämpfung angeht – die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten. Im Weißbuch äußert sich die Kommission zur gesellschaftlichen Rolle des Sports, zu dessen wirtschaftlicher Dimension, aber auch zur Organisation des Sports.

Ein Binnenmarkt für die Bürger (Mitteilung)

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In der Mitteilung „Ein Binnenmarkt für die Bürger – Zwischenbericht für die Frühjahrstagung 2007 des Europäischen Rates“ stellt die Kommission ihre Vision des Binnenmarktes vor und versucht aufzuzeigen, wie sich diese Vision erreichen lässt. Der Mitteilung fehlt aber die erforderliche Klarheit.

Nachprüfungsverfahren bei öffentlicher Auftragsvergabe (Richtlinie)

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Die EU-Kommission will mit der geplanten Änderungsrichtlinie die Überprüfbarkeit bei öffentlicher Auftragvergabe optimieren.

 

 

 

 

 

Liberalisierung des Marktes für Postdienstleistungen (Richtlinie)

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Ab Anfang 2009 sollen die europäischen Postmärkte geöffnet und alle Briefmonopole aufgehoben werden. Ein Richtlinien-Vorschlag der EU-Kommission regelt die bevorstehende Liberalisierung und sieht Mechanismen zur Finanzierung der Grundversorgung mit Postdiensten vor.

 

 

Sicherheit der Lieferkette (Verordnung)

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Mit der geplanten Verordnung will die EU-Kommission die Sicherheit sowohl des inländischen als auch des grenzüberschreitenden landgebundenen Güterverkehrs vor terroristischer Bedrohung verbessern. Demnach soll ein Status „zuverlässiges Unternehmen“ eingeführt und Mindestanforderungen an „zuverlässige Unternehmen“ definiert werden. Die Verordnung gilt für alle Unternehmen in der gesamten Lieferkette. Dazu zählen die Vorbereitung und Versendung von Gütern am Herstellungsort, der Gütertransport, die Güterspedition und der Betrieb von Umschlag- und Lagereinrichtungen.

Anwendung Technischer Vorschriften im Binnenmarkt (Verordnung)

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Öffentlich loben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Vorteile des uneingeschränkten Warenverkehrs innerhalb der EU, zuhause nutzen sie dennoch jedes Mittel, um ihre eigenen Produkte vor Konkurrenz zu schützen. Sie berufen sich dann meist auf eine Ausnahmeregel im EU-Recht, laut der sie die Einfuhr von Produkten blockieren dürfen, falls diese eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, Gesundheit oder Umwelt bedeuten.

Bisher mussten sie aber keinen Nachweis für die Gefährlichkeit der Produkte liefern. Industriekommissar Günter Verheugen gab nun seine Pläne bekannt, nach denen die Beweislast bei den schützenden Staaten liegen soll. Somit müssten die Länder belegen, dass das entsprechende Produkt wirklich eine Gefährdung darstellt

Detektionstechnologien und ihre Anwendung (Grünbuch)

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Das Grünbuch soll die Zusammenarbeit von öffentlichem und privatem Sektor im Bereich der Sicherheit verbessern, um den Mitgliedstaaten die Auswahl der besten auf dem Markt vorhandenen Ausrüstung zum niedrigst möglichen Preis zu ermöglichen.

Alkoholbesteuerung (Richtlinie)

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Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Richtlinie zur EU-weiten Annäherung der Verbrauchsteuersätze auf Alkohol zielt ab auf die Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen und auf die Bekämpfung des Alkoholschmuggels. Die geplante Anhebung der Mindeststeuersätze auf Alkohol und alkoholische Getränke betrifft vor allem die Getränkeindustrie sowie Verbraucher.

Bewirtschaftungsplan für Scholle und Seezunge (Verordnung)

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Die EU Kommission will mit einem langfristigen Bewirtschaftungsplan für die Nordsee den Bestand der beiden Fischarten sichern. Dabei setzt sie vor allem auf die Festlegung von Fangquoten, versäumt es aber, zusätzlich die Mindestmaschengröße der Netze zu erhöhen.

Der Bewirtschaftungsplan will die nachhaltige Nutzung der Schollen- und Seezungenbestände in der Nordsee unter wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Aspekten sicherstellen. Von dieser geplanten Maßnahme sind Unternehmen und Beschäftigte im Fischereisektor sowie Verbraucher betroffen. 

Mehrwertsteuer bei Kleinsendungen (Richtlinie)

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Die Richtlinie soll mehr Übersichtlichkeit und mehr Rechtssicherheit schaffen, indem sie die Richtlinie 78/1035/EWG und die sie ändernden Rechtsakte zusammenfasst.

Von dem Gesetzesvorhaben betroffen sind Empfänger von privaten Warensendungen aus Drittländern.

 

 

Steuerbefreiungen bei Einreisen in die EU (Richtlinie)

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Mit dieser Richtlinie sollen die Regelungen zur Befreiung von Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern für Waren, die von Reisenden aus Drittländern in die EU eingeführt werden, geändert werden. Dies betrifft vor allem privat Reisende sowie Grenzarbeitnehmer und Personen mit Wohnsitz im Grenzgebiet.

 

 

Unternehmensstatistik (Verordnung)

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Junge aufstrebende Unternehmen haben anderes zu tun, als Statistiken zu erstellen. Die Europäische Kommission ist anderer Meinung: Qualifizierte Mitarbeiter sollen ihre Zeit damit verbringen, die Stunden von Teilzeitkräften und Aushilfen in ganze Stellen umzurechnen.

Eine neue Verordnung will EU-weit Unternehmensstatistiken grundlegend neuregeln und erheblich ausweiten. Davon sind alle Unternehmen und Gewerbetreibenden betroffen, insbesondere auch Anbieter von Dienstleistungen.

Dienstleistungen im Binnenmarkt (Richtlinie)

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Mit der Dienstleistungsrichtlinie soll ein funktionierender Binnenmarkt für grenzüberschreitende Dienstleistungen geschaffen werden. Davon sind alle Unternehmen, Gewerbetreibenden und Verbraucher betroffen. Einzelstaatlicher Protektionismus wird durch die Richtlinie reduziert, auch wenn dies in sehr viel geringerem Umfang geschieht, als im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission geplant.

Verbraucherpolitische Strategie der EU (2007-2013) (Mitteilung)

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Mit dieser Mitteilung beabsichtigt die Kommission, die Rechte der Verbraucher durch eine Voll-Harmonisierung der europäischen Verbraucherschutzvorschriften auf hohem Niveau zu stärken. Zudem soll für „grundlegende Dienstleistungen“ ein erschwinglicher Zugang für alle sichergestellt werden. Überdies wird in der Mitteilung die Einführung von Verbraucher-Sammelklagen in Erwägung gezogen.

Betroffen von den Plänen der Kommission sind alle Verbraucher sowie Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen.

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