Publikationsarchiv

 

In diesem Archiv finden Sie alle Veröffentlichungen des cep | Centrum für Europäische Politik der letzten Jahre:

cepAdhoc: Pointierte Stellungnahme zu aktuellen Fragen der EU-Politik

cepAnalyse: Übersichtliche Ausarbeitungen – mit Kurzdarstellung sowie ökonomischer und rechtlicher Evaluierung – zu konkreten EU-Vorhaben (Verordnung, Richtlinie, Grünbuch, Weißbuch, Mitteilung) mit 2-seitiger Kurzfassung (Executive Summary)

cepInput: Impuls zu aktuellen Herausforderungen der EU-Politik

cepStudie: Umfassende Untersuchung zu volkswirtschaftlich und rechtlich relevanten Fragestellungen der EU

2008

Der wichtigste Anwendungsfall für grenzüberschreitende außervertragliche Schuldverhältnisse sind Straßenverkehrsunfälle mit internationaler Beteiligung. Derzeit ist es oft schwierig, das Recht zu bestimmen, nach dem solche Fälle beurteilt werden sollen. Das internationale Privatrecht der Staaten führt hier manchmal zu widersprüchlichen Lösungen. Die „Rom II“-Verordnung beseitigt durch weitgehende Vereinheitlichung Widersprüche zwischen den Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten.

Sie erlaubt ferner Vereinbarungen der Betroffenen über das anzuwendende Recht und sieht dort, wo solche Vereinbarungen fehlen, klare Regeln und Rangfolgen zur Bestimmung des anzuwendenden Rechts vor. Damit entfallen auch Möglichkeiten für Kläger, das jeweils vorteilhafteste Recht zu wählen (so genanntes „forum shopping“).

2008

Bereits über 30 Staaten unterhalten Staatsfonds als Instrument zur Anlage von staatlichen Finanzmitteln. Das Vermögen dieser Staatsfonds beträgt in etwa ein Siebtel des Vermögens aller privaten Investmentfonds weltweit.

Die Kommission reagiert mit ihrer Mitteilung auf die Befürchtung, dass Investitionen von Staatsfonds zunehmend politisch motiviert sind. Sie spricht sich aber für den Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit aus und lehnt Sonderregelungen für Staatsfonds ab. Stattdessen strebt die Kommission einen freiwilligen Verhaltenskodex auf internationaler Ebene an, der Anforderungen an die Verwaltung und Transparenz von Staatsfonds stellt.

2008

Die Kommission schlägt vor, Obergrenzen für Emissionen von Treibhausgasen ab 2013 unmittelbar auf EU- Ebene festzulegen. Nationale Zuteilungspläne sollen dann wegfallen. Bereits seit 2005 existiert ein europäisches System zum Handel mit Emissionsrechten. Über dieses System sollen die Betreiber von Kraftwerken und großen Industrieanlagen bis 2020 ihren Ausstoß an Treibhausgasen um ein Fünftel reduzieren. Das System wird u.a. auf die chemische Industrie und die Luftfahrt ausgedehnt. Mitgliedstaaten mit geringem Pro-Kopf-Einkommen und höheren Wachstumschancen sollen zusätzliche Zertifikate erhalten, damit Belastungen abgefedert werden.

2008

Betreiber großer Industrieanlagen müssen bereits jetzt Rechte erwerben, damit sie Treibhausgase ausstoßen dürfen. Benötigen sie diese Rechte nicht länger, dürfen sie damit handeln. Die EU-Kommission stellt nun neben den Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus großen Industrieanlagen feste Quoten für Emissionen aus anderen Quellen. Es bleibt jedem Mitgliedstaat überlassen, mit welchen Mitteln er die vorgegebene Quote erreicht.

2008

Die EU-Kommission hat angesichts der jüngsten Kapitalmarktkrise am 27. Februar 2008 eine Mitteilung zur Zukunftsfähigkeit des europäischen Finanzsystems vorgelegt. Damit soll die Diskussion des Europäischen Rates über Risiken für die Stabilität des europäischen Finanzsystems bei der Frühjahrstagung am 13. und 14. März 2008 vorbereitet werden.

2008

Die Europäische Kommission hat am 23. Januar 2008 eine Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien vorgelegt. EU-weit sollen Unternehmen und Endverbraucher bis zum Jahr 2020 mindestens 20% ihres Energiebedarfs durch erneuerbare Energien decken. Dies betrifft vor allem Energieunternehmen, insbesondere Erzeuger erneuerbarer Energien, sowie Autofahrer und Hauseigentümer.

2008

In ihrem Weißbuch zu den Hypothekarkreditmärkten stellt die Kommission Maßnahmen vor, die zur Vollendung des Binnenmarktes für Hypothekarkredite beitragen sollen. Die Maßnahmen haben Folgen für Kreditinstitute, Finanzdienstleister und Kreditnehmer.

2008

Mit dem Verordnungsvorschlag sollen CO2-Grenzwerte für PKW festgelegt werden. Dies betrifft vor allem PKW-Hersteller, deren Zulieferer und letztlich alle Käufer von Neuwagen.

2008

In der Mitteilung KOM(2007) 860 benennt die EU-Kommission sechs Leitmärkte, von denen sie sich ein besonderes Entwicklungspotential erhofft. Betroffen sind Unternehmen der Branchen: elektronische Gesundheitsdienste, Schutztextilien, nachhaltiges Bauen, Recycling, biobasierte Produkte und erneuerbare Energien.

2008

EU-weit sollen nach einem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission Nährwertangaben auf Lebensmitteln verpflichtend werden. Betroffen vom Vorschlag der Kommission sind Hersteller, Verarbeiter und Händler von Lebensmitteln sowie die Verbraucher.