04.07.18

PRESSESTATEMENT 65/2018

Rechtsstaatlichkeit in Polen

Seit heute, 4.7.2018, gilt in Polen ein neues Gesetz über das Oberste Gericht des Landes. Dieses Gesetz ist Teil der Reform der Justiz in Polen, die von der EU-Kommission und Experten des Europarats scharf kritisiert wird. Wegen des neuen Gesetzes hat die EU-Kommission am Montag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet.

Zur Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit in Polen, insbesondere zur Reform der Justiz, erklärt Urs Pötzsch, Jurist am cep:

„Darf ein Mitgliedstaat der EU die Auslieferung einer Person an Polen im Rahmen des Europäischen Haftbefehls verweigern angesichts der Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz in Polen? Um diese Frage geht es derzeit in einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (Rechtssache C-216/18 PPU).

Dieses Gerichtsverfahren verdeutlicht: Die Unabhängigkeit der Justiz in den Mitgliedstaaten ist kein rein innerstaatliches Thema, sondern hat eine europäische Dimension. Wenn Behörden und Gerichte der Mitgliedstaaten einander nicht mehr vertrauen, kommt die Zusammenarbeit in der EU zum Erliegen. Eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten ist aber eine wesentliche Voraussetzung für offene Grenzen in der EU. Dieser Zusammenhang sollte allen politischen Akteuren bewusst sein, wenn über die Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit in der EU diskutiert wird.“

Für Nachfragen steht Ihnen Urs Pötzsch (poetzsch(at)cep.eu, 0761/38693-246) zur Verfügung.