04.07.18
PRESSESTATEMENT 65/2018
Zur Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit in Polen, insbesondere zur Reform der Justiz, erklärt Urs Pötzsch, Jurist am cep:
„Darf ein Mitgliedstaat der EU die Auslieferung einer Person an Polen im Rahmen des Europäischen Haftbefehls verweigern angesichts der Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz in Polen? Um diese Frage geht es derzeit in einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (Rechtssache C-216/18 PPU).
Dieses Gerichtsverfahren verdeutlicht: Die Unabhängigkeit der Justiz in den Mitgliedstaaten ist kein rein innerstaatliches Thema, sondern hat eine europäische Dimension. Wenn Behörden und Gerichte der Mitgliedstaaten einander nicht mehr vertrauen, kommt die Zusammenarbeit in der EU zum Erliegen. Eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten ist aber eine wesentliche Voraussetzung für offene Grenzen in der EU. Dieser Zusammenhang sollte allen politischen Akteuren bewusst sein, wenn über die Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit in der EU diskutiert wird.“
Für Nachfragen steht Ihnen Urs Pötzsch (poetzsch(at)cep.eu, 0761/38693-246) zur Verfügung.