16.07.20
PRESSEINFORMATION 50/2020
| Institution/Agenda | cep-Statement | Ansprechpartner |
Dienstag, 21.07.2020 | cepInput: Advertising for Pharmacies Der EuGH verhandelt derzeit über französische Regelungen zur Apothekenwerbung. Das Urteil wird Auswirkungen über Frankreich hinaus haben, da auch andere Mitgliedstaaten die Werbung für Apotheken einschränken oder verbieten. Das cep bearbeitet die Fragen des EuGH-Verfahrens, vergleicht die vorhandenen Regelungen in Frankreich mit denen in Italien und Deutschland und liefert damit auch einen Beitrag zur Reformdiskussion in Frankreich. | Die französischen Regelungen führen zu einem faktischen Totalverbot von Apothekenwerbung. Der EuGH sollte seiner Vanderborght-Rechtsprechung folgen, in der er das totale Werbeverbot für Leistungen der Mund- und Zahnversorgung als eine ungerechtfertigte Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit ansah. Entsprechend müsste er auch ein totales Werbeverbot für Apotheken als ungerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs ansehen. | Dr. Patrick Stockebrandt Fachbereichsleiter +49 761 38693-231 |
Mittwoch, 22.07.2020 | Brüssel: Wöchentliche Kommissionsitzung u.a. Gezielte Änderungen der Finanzmarktregulierung in Folge der Covid-19 Krise |
| Dr. Bert Van Roosebeke Fachbereichsleiter +49 761 38693-230 |