EU-Pressethemen und cep-Ansprechpartner für die Zeit vom 13.07.-17.07.2020: Rechtsgrundlage des EU-Wiederaufbaufonds, Prioritäten der deutschen Ratspräsidentschaft, neuer langfristiger EU-Haushalt
| Institution/Agenda | Ansprechpartner |
Dienstag, 14.07.2020 | cepAdhoc: Rechtsgrundlage des EU-Wiederaufbau-Fonds Der cepAdhoc untersucht die Rechtsgrundlage des EU-Wiederaufbau-Fonds sowie die Frage, ob sich die EU sich in der geplanten Höhe verschulden darf. | Dr. Anja Hoffmann Dr. Martina Anzini + 49 761 38693-240 presse(at)cep.eu |
Mittwoch, 15.07.2020 | Brüssel: Wöchentliche Kommissionsitzung u.a. Weitere Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie | Harald Händel Leiter Kommunikation +49 761 38693-220 presse(at)cep.eu |
Brüssel: Videokonferenz der EU-Minister für europäische Angelegenheiten u.a. Prioritäten der deutschen Ratspräsidentschaft | |
Donnerstag, 16.07.2020 | Brüssel: Videokonferenz der EU-Gesundheitsminister | Dr. Patrick Stockebrandt Fachbereichsleiter +49 761 38693-231 presse(at)cep.eu |
Luxemburg: EuGH-Urteil im Fall Facebook Ireland und Schrems (Rechtssache C-311/18) Maximilian Schrems beanstandet vor dem irischen Datenschutzbeauftragten die Übermittlung seiner personenbezogenen Daten durch Facebook Ireland Ltd an Facebook Inc. in den USA. Der Datenschutzbeauftragte solle alle Datenübermittlungen zwischen den beiden Unternehmen aussetzen. In dem Verfahren stehen die EU-Standardvertragsklauseln und möglicherweise der EU-US Privacy Shield auf dem Prüfstand. Der EuGH entscheidet u.a. darüber, ob die Übermittlung personenbezogener Daten auf dieser Grundlage die in der EU-Grundrechtecharta verbürgten Grundrechte auf Achtung des Privatlebens, auf Schutz personenbezogener Daten und auf einen wirksamen Rechtsbehelf verletzt. Generalanwalt Saugmandsgaard Øe hält die EU-Standardvertragsklauseln für gültig. Die EU-Datenschutzaufsichtsbehörden müssen Datenübermittlungen jedoch aussetzen, wenn die EU-Standardvertragsklauseln nicht eingehalten werden. Der Generalanwalt hat zudem die Kritik des cep an der Rechtmäßigkeit des EU-US Privacy Shield bestätigt, hält eine Entscheidung darüber vorliegend aber nicht für entscheidungserheblich (näher cepAktuell vom 19.12.2019). Auch wenn der EuGH dem Generalanwalt folgt, könnte es zu Einschränkungen von Datentransfers aus der EU an bestimmte US-Unternehmen kommen, deren Datenbestände dem Zugriff durch US-Behörden unterliegen. Mit Spannung ist zu erwarten, ob der EuGH sich auch zum Privacy Shield äußern wird. | Dr. Anja Hoffmann +49 761 38693-220 presse(at)cep.eu |
Freitag, 17.07.2020 | Brüssel: Sondertagung Europäischer Rat u.a. Aufbauplan Covid-19-Krise Neuer langfristiger EU-Haushalt | Prof. Dr. Lüder Gerken Vorstand +49 761 38693-220 presse(at)cep.eu |
Brüssel: Videokonferenz der EU-Arbeits- und Sozialminister | Lavinia Petrache +49 761 38693-246 presse(at)cep.eu |