21.03.18
Kombinierter Verkehr: EU will Schiene und Wasserstraßen stärken
Zudem war bisher laut cep eine Voraussetzung, dass die Hauptlaufstrecke auf Schiene, Binnenwasserstraße oder See mindesten 100 Kilometer Luftlinie lang sein musste. Dies gelte nun nur noch für Hauptlaufstrecken auf dem Wasser, zu denen es keine wirtschaftliche Alternative auf der Straße gebe. Auch bei Teilstrecken auf der Straße gab sich die EU bisher restriktiver: nur Straßen-Teilstrecken auf Fahrten zum nächstgelegenen geeigneten Umschlagterminal. Nun dürfe jede Straßen-Teilstrecke 150 Kilometer oder 20 Prozent der KV-Gesamtstrecke betragen. Zudem werden laut cep künftig eigenständige elektronische Nachweise akzeptiert statt der bisher nötigen gestempelten Beförderungspapiere. ...weiterlesen