05.10.17

Schleppende Brexit-Verhandlungen

Es ist mehr als unwahrscheinlich, dass sich die Staats- und Regierungschefs der EU am 19. Oktober dafür aussprechen werden, die Verhandlungen über die künftigen Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zu beginnen.

Denn sowohl die Kommission als auch das Europäische Parlament sehen derzeit keine „ausreichenden Fortschritte“ bei der Frage über die finanziellen Verpflichtungen Londons und der Rechte von EU-Bürgern in Großbritannien.

Spannend ist, ob sich der Europäische Rat auf seiner Tagung am 19. Oktober zu Theresa Mays Vorschlag äußern wird, einen zeitlich befristeten „Übergangszeitraum“ von etwa zwei Jahren zur vereinbaren. Am einfachsten wäre dies mit einer einstimmigen Entscheidung aller Mitgliedstaaten unter Art. 50 Abs. 3 EUV zu erreichen. Das Europäische Parlament wäre nicht beteiligt.

Damit bliebe das Vereinigte Königreich zwei Jahre länger – also bis zum 30.03.2021 – Vollmitglied der EU, müsste den EU-Haushalt mitfinanzieren und wäre an der EU-Gesetzgebung im gewohnten Umfang beteiligt. Dass der EU-Rat eine solche Entscheidung bereits im Oktober trifft, ist eher unwahrscheinlich. Damit würde sich der Druck auf London, sich in Fragen der finanziellen Verpflichtungen und der Rechte der EU-Bürger zu bewegen, wieder verringern.