10.06.16
PRESSEINFORMATION 62/2016
Für folgende Themen stehen in der kommenden Woche unsere EU-Experten als Gesprächspartner bereit:
Woche vom 13.06.-17.06.2016 | Agenda/ Institution | cep-Statement | Ansprechpartner |
Montag, 13.06 – Dienstag 14.6.2016 | Europäische Kommission: Tagung des Europäischen Forums für Stromregulierung, Florenz Themen: Elektrizitätsbinnenmarkt, grenzüberschreitender Stromhandel, Tarifierung des grenzüberschreitenden Stromaustauschs, Verwaltung knapper Verbindungskapazitäten usw. | Der grenzüberschreitende Stromhandel macht die Stromversorgung in den teilnehmenden Mitgliedstaaten günstiger und sicherer. Dabei wird zum einen der Wettbewerb unter den europäischen Stromerzeugern erhöht, was zu niedrigeren Strompreisen führt. Zum anderen können die von wetterabhängigen erneuerbaren Energien ausgehenden Schwankungen des Stromangebots über mehrere Mitgliedstaaten besser ausgeglichen werden. | Dr. Moritz Bonn Umwelt, Energie, Klima, Verkehr
+49/761/38693-249
|
Montag, 13.06.2016
| Veröffentlichung der neuen cepAnalyse zu Energieabkommen | Die Europäische Kommission will Vereinbarkeit zwischenstaatlicher Abkommen (ZSA) mit EU-Recht sicherstellen. Bisher verstoßen laut EU-Kommission 17 zur Zeit geltende ZSA gegen EU-Recht. Der Kommissionsvorschlag führt allerdings zu einem schwerwiegenden Eingriff in die Souveränität der Mitgliedstaaten. | Dr. Götz Reichert, LL.M. Umwelt, Energie, Klima, Verkehr
+49/761/38693-235 |
Inkrafttreten: Verordnung 598/2014 lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf EU-Flughäfen |
| Dr. Götz Reichert, LL.M. Umwelt, Energie, Klima, Verkehr
+49/761/38693-235 | |
Dienstag, 14.06.2016 | Europäisches Parlament: ECON (Ausschuss für Wirtschaft und Währung) Finanzdienstleistungen für Privatkunden (Grünbuch) | Die Europäische Kommission will Hemmnisse bei grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungen für Privatkunden abbauen und hat dazu ein Grünbuch vorgelegt.
Das cep begrüßt den Abbau von Hemmnissen für das grenzüberschreitende Angebot oder die grenzüberschreitende Inanspruchnahme von Finanzdienstleistungen für Privatkunden. Das führt zu intensiverem Wettbewerb, mehr Innovation und niedrigeren Preisen. Kritisch sieht das cep einzelne Elemente des Berichtsentwurfs des Europäischen Parlaments: Nur der Vergleichbarkeit wegen sollten Produkte nicht standardisiert werden. Auch sollte die Weigerung eines Finanzdienstleisters, seine Dienstleistung an Bürger außerhalb des eigenen Landes anzubieten, nicht pauschal als Diskriminierung gesehen werden. Solches Verhalten kann durchaus überzeugende Gründe haben. | Dr. Bert Van Roosebeke Finanzmärkte
+49/761/38693-230 |
Donnerstag, 16.06.2016 | Luxemburg: Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 17.6): u.a. zu Fortschritten bei den Beratungen über die Richtlinie über die Barrierefreiheit | Gemeinsame EU-Standards für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen gewährleisten die einheitliche Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der EU. Dazu hatte die Kommission im Dezember einen Vorschlag für eine Richtlinie vorgelegt, der jetzt in Rat und Parlament diskutiert wird. | Matthias Dauner Arbeit & Soziales
+49/761/38693-245
|
Freitag, 17.06.2016
| Es tritt in Kraft:
Richtline 2014/56/EU Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen
Verordnung 537/2014 spezif. Abschlussprüfung bei Unternehmen |
| Dr. Bert Van Roosebeke Finanzmärkte
+49/761/38693-230
|
Luxemburg: Rat Wirtschaft und Finanzen: Abstimmung über Prospektverordnung | Die Europäische Kommission will Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt vereinfachen. Sie hat vorgeschlagen, den Verwaltungsaufwand bei der Erstellung von Prospekten zu verringern. Das cep kritisiert, dass Mitgliedstaaten inländische Emission von bis zu 10 Mio. Euro von der Prospektpflicht befreien können. Das verzerrt den Wettbewerb. Die Vorgabe, dass in Prospekten nur die „wesentlichen“ Risikofaktoren aufgenommen werden dürfen, erhöht für Emittenten die Rechtsunsicherheit. Das cep begrüßt die Korrekturen des Rates in diesen beiden Punkten. Das cep veröffentlicht dazu eine cepAnalyse am Montag, 20.06.2016. | Philipp Eckhardt Finanzmärkte
+49/761/38693-241
| |
Tagung des Rates "Wirtschaft und Finanzen“
u.a. zu "Fahrplan" für die Stärkung der Bankenunion der EU sowie zu eingeleiteten Defizitverfahren gegen Zypern, Irland und Slowenien. |
| Dr. Bert Van Roosebeke Finanzmärkte
+49/761/38693-230 | |
EU-Verfahren gegen Polen
| Im Streit um die Justizreform in Polen erhöht die EU-Kommission den Druck auf die Regierung in Warschau. | cepAdhoc: EU-Rechtsstaatsmechanismus vor der Bewährungsprobe „Der Rechtsstaatsmechanismus verleiht der EU keine neuen Befugnisse zur Durchsetzung der gemeinsamen Werte. Es handelt sich um ein rein politisches Instrument, dessen Erfolg maßgeblich von der Kooperationsbereitschaft des jeweiligen Mitgliedstaats abhängt. Um politischen Druck erzeugen zu können ist es daher wichtig, dass notfalls auch das Verfahren nach Artikel 7 EUV eingeleitet werden kann, das eine Verhängung von Sanktionen vorsieht.“ | Urs Pötzsch EU-Verträge & -Institutionen
+49/761/38693-246 |
23.6.2016 Austritt Großbritanniens aus der EU: Kann die Europäische Union einen Brexit überstehen?
| Am 23. Juni stimmen die Briten darüber ab, ob ihr Land Mitglied der Europäischen Union bleiben soll oder nicht. | Der wichtigste Grund für die EU, nach einem Brexit eine harte Haltung zu zeigen, liegt außerhalb Großbritanniens: die Gefahr eines Dominoeffekts. In den Niederlanden und Dänemark, aber auch in Frankreich gibt es bereits Forderungen nach Austrittsreferenden. "Insbesondere die Nicht-Euro-Länder in der EU werden sich sehr genau ansehen, welchen Deal die Briten bekommen", sagt Bert Van Roosebeke. Er sieht auch die Gefahr, dass sich die Schotten als Folge eines Brexit für die Abspaltung vom Mutterland entscheiden könnten. | Dr. Bert Van Roosebeke Finanzmärkte
+49/761/38693-230 |