cepMonitor: Langfristige Investmentfonds (ELTIF) (Verordnung)
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische langfristige Investmentfonds
Zuletzt aktualisiert: 19. Mai 2015
ERLASSEN:
Inkrafttreten: 08.06.2015 |
25.06.2013 Verordnungsvorschlag COM(2013) 462 |
16.04.2014 EP: 1. Lesung |
24.06.2014 Rat: Allgemeine Ausrichtung |
04.12.2014 Kommission, Rat und EP: Trilogergebnis |
---|---|---|---|---|
Zulassung von ELTIF und ihren Verwaltungsgesellschaften | Als ELTIF können nur solche AIF zugelassen werden, die (Art. 3 Abs. 1)
Nur nach der AIFM-Richtlinie zugelassene Verwaltungsgesellschaften („AIF-Manager“) dürfen ELTIF verwalten und vertreiben. Sie benötigen hierfür eine zusätzliche Genehmigung der für den ELTIF zuständigen Behörde. (Art. 4 Abs. 2) Die Zulassung als ELTIF ist in allen EU-Staaten gültig („EU-Pass“) (Art. 3 Abs. 2 UAbs. 2). |
Wie Kommission. Nur nach der AIFM-Richtlinie zugelassene Verwaltungsgesellschaften („AIF-Manager“) dürfen ELTIF verwalten und vertreiben. Sie benötigen hierfür eine zusätzliche, aber vereinfachte Genehmigung der für den ELTIF zuständigen Behörde. (Art. 4 Abs. 2) Wie Kommission. |
Wie Kommission. Wie Kommission. Zusätzlich: EU-AIF, deren Rechtsform ein internes Management erlaubt und deren Management von der Verwaltung durch einen externen AIFM absieht, benötigen eine Zulassung als ELTIF und als AIFM (neuer Art. 4 Abs. 5). Wie Kommission. |
Wie Kommission. Wie Rat. Wie Kommission. |
Verbotene Tätigkeiten eines ELTIF | Ein ELTIF darf nicht (Art. 8 Abs. 2, Art. 12 Abs. 4):
– – |
Ein ELTIF darf nicht (Art. 8 Abs. 2, Art. 12 Abs. 4):
– Die ESMA legt in technischen Standards fest, welche Derivate der Risikoabsicherung dienen (neuer Art. 8 Abs. 2a). |
Ein ELTIF darf nicht (Art. 8 Abs. 2, Art. 12 Abs. 4):
Die Beschränkung bei Pensionsgeschäften sowie bei Wertpapierleih- und Wertpapierverleihgeschäften gilt nur, sofern mehr als 10% der Vermögenswerte des ELTIF betroffen sind (Art. 8 Abs. 2 lit. c). Wie EP. |
Wie Rat.
Wie Rat. Wie EP. |
„Qualifiziertes Portfoliounternehmen“ | „Qualifizierte Portfoliounternehmen“ sind alle Unternehmen außer AIF und OGAW-Investmentfonds, die die folgenden Bedingungen alle erfüllen (Art. 10):
|
„Qualifizierte Portfoliounternehmen“ sind alle Unternehmen außer AIF und OGAW-Investmentfonds, die die folgenden Bedingungen alle erfüllen (Art. 10):
|
„Qualifizierte Portfoliounternehmen“ sind alle Unternehmen außer AIF und OGAW-Investmentfonds, die die folgenden Bedingungen alle erfüllen (Art. 10):
|
„Qualifizierte Portfoliounternehmen“ sind alle Unternehmen außer AIF und OGAW-Investmentfonds, die die folgenden Bedingungen alle erfüllen (Art. 10):
|
Anlagepolitik von ELTIF | Ein ELTIF muss mindestens 70% des beschafften Kapitals in langfristige „zulässige Anlagewerte“ investieren. Das sind (Art. 8. Abs. 1, Art. 9, Art. 12 Abs. 1, Begründung S. 11)
– – –
Ein ELTIF darf maximal 30% des beschafften Kapitals in „liquide Anlagewerte“ investieren. Das sind liquide Anlagen, in die OGAW Investmentfonds üblicherweise investieren (Art. 8 Abs. 1), insbesondere Aktien, Geldmarktinstrumente, OGAW-Anteile und Sichteinlagen mit einer Höchstlaufzeit von zwölf Monaten (Art. 50 Abs. 1 der OGAW-Richtlinie). Die Quoten von 70% und 30% gelten ab dem in den Vertragsbestimmungen oder der Satzung des ELTIF festgelegten Datum, jedoch spätestens sechs Jahre nach Zulassung des ELTIF (Art. 15 Abs. 1 lit. a). – |
Wie Kommission. Das sind (Art. 8. Abs. 1, Art. 9, Art. 12 Abs. 1, Begründung S. 11)
Ein ELTIF muss jedoch mindestens 60% des beschafften Kapitals in Eigenkapital- oder eigenkapitalähnliche Instrumente, Schuldtitel von und Kredite an qualifizierte Portfoliounternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaats investieren (Art. 12 Abs. 1). „Infrastrukturen“ sind physische oder immaterielle Organisationsstrukturen und Anlagen, die für die Aktivität einer Gesellschaft oder eines Unternehmens notwendig sind (neuer Art. 2 Abs. 6e).
Wie Kommission. Die Quoten von 70% und 30% gelten ab dem in den Vertragsbestimmungen oder der Satzung des ELTIF festgelegten Datum, jedoch spätestens fünf Jahre nach Zulassung des ELTIF oder nach Ablauf der Hälfte der Laufzeit des ELTIF. je nachdem welches Datum früher liegt (Art. 15 Abs. 1 lit. a). Erträge aus Investitionen, die vor dem Laufzeitende der Laufzeit fällig werden, müssen entweder in qualifizierte Portfoliounternehmen oder in hochliquide Aktiva investiert werden (neuer Art. 16 Abs. 3a). |
Wie Kommission. Das sind (Art. 8. Abs. 1, Art. 9, Art. 12 Abs. 1, Begründung S. 11)
– “Realvermögenswerte“ sind physische oder immaterielle Vermögenswerte, die eine Rendite abwerfen. Darunter fallen u.a. (Art. 2 Abs. 3a)
Wie Kommission. Wie Kommission. – |
Wie Kommission. Das sind (Art. 8. Abs. 1, Art. 9, Art. 12 Abs. 1, Begründung S. 11)
– “Realvermögenswerte“ sind Vermögenswerte, die eine Rendite abwerfen können Darunter fallen u.a. (Art. 2 Abs. 3a)
Wie Kommission. Wie EP. – |
Diversifizierungs- und Konzentrationsregeln | Ein ELTIF muss sein Anlagekapital streuen. Hierfür gelten folgende Höchstsätze (Art. 12 Abs. 2-5):
– – Ein ELTIF darf (Art. 13)
|
Ein ELTIF muss sein Anlagekapital streuen. Hierfür gelten folgende Höchstsätze (Art. 12 Abs. 2-5):
– Verstößt ein ELTIF-Manager gegen die Diversifizierungsregeln und ist dieser Verstoß nicht dem Manager anzulasten, gewährt ihm die zuständige Behörde eine Frist von sechs Monaten zur Wiedereinhaltung der Regeln (neuer Art. 12a). Wie Kommission. |
Ein ELTIF muss sein Anlagekapital streuen. Hierfür gelten folgende Höchstsätze (Art. 12 Abs. 2-5):
Der Höchstsatz von 5% in „sonstige Anlagen“ eines einzelnen Emittenten kann auf 25% erhöht werden, sofern Anleihen einer Bank mit Sitz in einem Mitgliedstaat erworben wer-den und die Bank einem Gesetz unterworfen ist, das den Anleiheinhaber besonders schützt (Art. 12 Abs. 5a). Verstößt ein ELTIF-Manager gegen die Diversifizierungsregeln und ist dieser Verstoß nicht dem Manager anzulasten, muss er innerhalb eines „angemessenen Zeitraums“ die Regeln wieder einhalten (neuer Art. 12a). Ein ELTIF darf (Art. 13)
|
Ein ELTIF muss sein Anlagekapital streuen. Hierfür gelten folgende Höchstsätze (Art. 12 Abs. 2-5):
Wie Rat. Wie Rat. Wie Kommission. |
Beschränkungen bei der Kreditaufnahme | Ein ELTIF darf Kredite aufnehmen, sofern diese (Art. 14)
|
Ein ELTIF darf Kredite aufnehmen, sofern diese (Art. 14)
|
Ein ELTIF darf Kredite aufnehmen, sofern diese (Art. 14)
|
Ein ELTIF darf Kredite aufnehmen, sofern diese (Art. 14)
|
Laufzeit von ELTIF und Rücknahme von ELTIF-Anteilen | Ein ELTIF hat immer eine feste Laufzeit (Art. 16 Abs. 1 UAbs. 2). – Der Anleger kann vor Laufzeitende keine Rücknahme seiner ELTIF-Anteile verlangen (Art. 16 Abs. 1 UAbs. 1). – – Die Laufzeit des ELTIF muss „lang genug sein“, um den Lebenszyklus eines jedes Vermögenswerts im Portfolio „ab-zudecken“ (Art. 16 Abs. 2). Die Einzelheiten legt die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) in Form technischer Standards fest (Art. 16 Abs. 6). |
Ein ELTIF hat entweder eine feste Laufzeit oder nicht (Art. 16 Abs. 1a). Hat ein ELTIF eine feste Laufzeit kann es diese jedoch vorübergehend verlängern. Dafür muss der ELTIF jedoch Regeln festlegen. (Art. 16 Abs. 1a) Der Anleger kann vor Laufzeitende keine Rücknahme seiner ELTIF-Anteile verlangen, sofern (Art. 16 Abs. 1b)
Richtet sich ein ELTIF auch an Kleinanleger, können alle Anleger vor Laufzeitende eine Rücknahme der Anteile verlangen, jedoch (Art. 16 Abs. 1b):
Sieht ein ELTIF ein Recht auf regelmäßige Rücknahme vor, muss er in den für die Rücknahme vorgesehenen Zeiträumen eine Liquiditätsreserve vorhalten. Die ESMA erarbeitet technische Standards zur „Struktur der Liquiditätsreserve“ (neuer Art. 12 Abs. 2a). Im Wesentlichen wie Kommission. |
Wie Kommission. Wie EP (Art. 16 Abs. 1b). Wie Kommission. – – Wie Kommission. |
Wie Kommission. Wie EP. (Art. 16 Abs. 1 UAbs. 2). Wie Kommission. ELTIF können Anlegern vor Laufzeitende eine Rücknahme der Anteile ermöglichen, jedoch (Art. 16 Abs. 1a)
Sieht ein ELTIF ein Recht auf Rücknahme vor, muss er der zuständigen Behörde bei der Zulassung und während der kompletten Laufzeit des ELTIF darlegen können, dass er über ein angemessenes Liquiditätsmanagementsystem und ein System zum Monitoring der Liquidität verfügt, die mit der Rücknahmepolitik übereinstimmen (Art.16 Abs. 1a lit. b). Im Wesentlichen wie Kommission. |
Vorkehrungen für den Vertrieb an Kleinanleger | Der Vertrieb eines ELTIF an Kleinanleger ist nur unter den folgenden Voraussetzungen möglich (Art. 24):
– – – – – |
Der Vertrieb eines ELTIF an Kleinanleger ist nur unter den folgenden Voraussetzungen möglich (Art. 24):
– – – – – |
Der Vertrieb eines ELTIF an Kleinanleger ist nur unter den folgenden Voraussetzungen möglich (Art. 24):
ELTIF-Manager müssen vor dem Vertrieb eines ELTIF an Kleinanleger ein internes Bewertungsverfahren zu dem ELTIF durchführen, um dessen Geeignetheit für Kleinanleger zu prüfen (neuer Art. 23a). Vertreibt ein ELTIF-Manager einen ELTIF direkt an Kleinanleger muss er von diesem Informationen zu seinen Kenntnissen, seiner finanziellen Situationen, seiner Fähigkeit Verluste zu verkraften und seinen Anlagezielen einholen. (neuer Art. 23.b). Hat der ELTIF eine Laufzeit von über 10 Jahren muss der ELTIF-Manager bzw. der Vertreiber des ELTIF den Kleinanleger warnen, dass das Produkt möglicherweise nicht für ihn geeignet ist (neuer Art. 23b). Liegt der Bestand an Anlagen in Finanzinstrumenten ‑ außer solchen, die als Sicherheiten gestellt wurden ‑ eines Kleinanleger unter 500.000 Euro, muss der ELTIF-Manager bzw. der Vertreiber des ELTIF, nachdem er das interne Bewertungsverfahren abgeschlossen und den Anleger angemessen beraten hat, sicherstellen, dass der Anleger nicht mehr als 10% seines verfügbaren Bestandes in ELTIFs investiert, wobei die minimale Anlagesumme in einen ELTIF 10.000 Euro beträgt (Art. 24 Abs. 1-ac). Beim Vertrieb eines ELTIF an Kleinanleger gelten besondere Regeln für die Verwahrstelle. Diese muss u.a. eine Bank oder eine Wertpapierfirma sein und ist nicht von Haftung befreit im Fall des Verlustes von Finanzinstrumenten. (neuer Art. 23c) |
Wie Rat.
Wie Rat. Wie Rat. Wie Rat. Im Wesentlichen wie Rat. Wie Rat. |
Inkrafttreten und Anwendung | Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und wird ab diesem Zeitpunkt angewandt (Art. 31). |
Wie Kommission. |
Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und wird ab sechs Monate nach diesem Zeitpunkt angewandt (Art. 31). |
Wie Rat. |
Nächste Schritte im EU-Gesetzgebungsverfahren:
Das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.