Europäische Einlagensicherung

Die geplante EU-Verordnung für ein Europäisches Einlagenversicherungssystem (EDIS) hat eine kontroverse Debatte entfacht. Zentraler Bestandteil ist die Schaffung eines gemeinsamen Einlagensicherungsfonds für die Euro-Zone zur grenzüberschreitenden Einlegerentschädigung bei Bankinsolvenzen.

cepInput

Aus Sicht des cep darf die geplante EDIS-Verordnung nicht auf die Binnenmarktkompetenz (Art. 114 AEUV) gestützt werden. Auf die Kompetenzergänzungsklausel (Art. 352 AEUV) lässt sie sich nur stützen, wenn sie das Vertrauen der Einleger innerhalb der Euro-Zone insgesamt stärkt. Ob das aber der Fall ist, kann nicht zuverlässig im Voraus abgesehen werden. In jedem Fall erfordert die Kompetenzergänzungsklausel Einstimmigkeit im Rat; jeder Mitgliedstaat besitzt also ein Vetorecht.