Jahresabschluss von Kleinstunternehmen (Richtlinie)

Die Europäische Kommission will die Verwaltungslast von Kleinstunternehmen verringern. Sie schlägt daher eine Änderungsrichtlinie vor, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen soll, Kleinstunternehmen von der Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses auszunehmen.

cepAnalyse

Kleinstunternehmen von der Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses auszunehmen, wird den Besonderheiten dieser Unternehmen gerecht. Die vorgeschlagene Richtlinie ist grundsätzlich geeignet, die Verwaltungslasten von Kleinstunternehmen zu senken, führt aber zu geringeren Einsparungen, als die Kommission erwartet. Die verursachten Wettbewerbsverzerrungen sind gering und vertretbar.