07.09.23

PFAS-Verbot: Konsultation bis 25. September 2023

Deutschland und vier weitere Staaten haben bei der EU-Chemikalienagentur (ECHA) ein umfassendes EU-Verbot langlebiger per- und polyfluorierter Alkylsubstanzen (PFAS) vorgeschlagen. Betroffene Unternehmen können ihre Stellungnahme hierzu im ECHA-Konsultationsverfahren bis 25. September 2023 abgeben.

PFAS bezeichnet eine Gruppe von über 10.000 Stoffen, die sehr langlebig und schwer abbaubar sind („Ewigkeits-Chemikalien“). Aufgrund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften werden PFAS vielseitig z.B. zur Beschichtung von Metallen, Kunststoffen, Papier und Textilien sowie in Pflanzenschutzmitteln, Feuerlöschmitteln und Ski-Wachsen eingesetzt. Allerdings wirken bestimmte PFAS nachweislich oder vermutlich toxisch, krebserregend, erbgutschädigend, frucht- und entwicklungsschädigend sowie auf das Hormonsystem. Vor diesem Hintergrund werden die Vor- und Nachteile des vorgeschlagenen PFAS-Verbots sehr kontrovers diskutiert. Da das EU-Recht die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von PFAS umfassend beschränken soll und Übergangsfristen nur für wenige Verwendungen geplant sind, wären die meisten PFAS 18 Monate nach Inkrafttreten der Beschränkung verboten.

Zum cepDossier 2/2023