09.04.24

Der neue EU-Asyl- und Migrationspakt droht seine Ziele zu verfehlen

Mit der Abstimmung vom 10. April 2024 bestätigt das Europäische Parlament den Kompromiss des EU-Trilogs vom 20. Dezember 2023 zur Revision der Migrations- und Asylpolitik.

Leider bleibt die Grundlage der Einigung im alten "Dublin-System" verankert:

  • Die Erstaufnahmeländer bleiben für Grenzkontrollen und (vorläufige) Aufnahmeverfahren zuständig,

  • das Prinzip der verbindlichen Umsiedlung zwischen allen EU-Ländern (mit fairer Solidarität und europäischer Mitverantwortung für die Asylpolitik) wird ignoriert,

  • Einseitig angebotene Asylbeiträge der Mitgliedstaaten tragen nicht zu den Kosten der Erstaufnahme bei, sondern verstärken die Kontrolle der EU-Außengrenzen,

  • Haftzentren außerhalb der EU, die ausschließlich der Rückführung von Migranten dienen, nehmen zu, mit oder ohne Abkommen mit den Rückkehrländern.

Die EU braucht eine Asylpolitik, die sich nicht nur auf die innere Sicherheit konzentriert, sondern ein umfassendes, langfristiges und rechtlich tragfähiges Projekt beinhaltet, das auch die wirtschaftliche Entwicklung der Herkunftsländer der Migranten und den Bedarf an Arbeitskräften in vielen Sektoren der europäischen Länder berücksichtigt. Der verabschiedete EU-Pakt geht auf diese Bedürfnisse nicht ein, sondern scheint allein von momentanen Wahlkampfinteressen der Parteien und Politiker diktiert zu sein.

Wenn dies die Antwort der EU auf die Asyl- und Migrationsfrage ist, kann man sich leicht vorstellen, dass sie sich schon bald nach den Europawahlen im Juni wieder mit dieser Frage beschäftigen muss.