28.05.18

Was nutzt die geplante Plastikabgabe?

Am 2. Mai hat die EU-Kommission einen Vorschlag für die Finanzierung des EU-Haushalt 2021-2027 vorgelegt. Für die Zeit nach dem Brexit sucht sie neue Finanzierungsquellen für den EU-Haushalt. Eine solche scheint sie nun mit Blick auf den Plastikmüll gefunden zu haben. So sollen die Mitgliedstaaten laut den Kommissionsvorschlägen künftig 80 Cent pro Kilo nicht-recyceltem Kunststoffverpackungsabfall in den EU-Haushalt einzahlen.

Mit der "Kunststoffabgabe" sollen gleich zwei Ziele auf einmal erreicht werden: erstens die Schließung der Finanzierungslücke, die durch den Austritt Großbritanniens aus der EU künftig gerissen wird, und zweitens die Schaffung von Anreizen zur ökologischeren Verwertung von Kunststoffabfällen.

Ob durch eine solche Plastikabgabe wirklich nennenswerte Einnahmen erzielt werden können, ist fraglich. Die Kommission rechnet mit einem Betrag zwischen 4 Mrd. und 8 Mrd. Euro. Dies wären etwa 2,75 % bis 5,5 % des EU-Haushalts. Widerstand ist dabei insbesondere aus den Mitgliedstaaten in Mittel- und Osteuropa zu erwarten, die derzeit noch recht geringe Recyclingquoten bei Kunststoffabfällen aufweisen und demnach künftig überproportional von der Plastikabgabe betroffen wären.

Ungeklärt ist zudem, welche Umweltwirkung denn genau durch die Plastikabgabe erreicht werden soll. Kunststoffabfälle belasten nämlich primär dann die Umwelt, wenn sie unachtsam entsorgt werden und in die Natur, vor allem in die Meeresumwelt, gelangen. Diese Abfälle können jedoch nur sehr schwer statistisch erfasst und damit schlecht bei der Ermittlung der nicht-recycelten Kunststoffabfälle miteinbezogen werden.

Hingegen können Kunststoffabfälle, die deponiert oder energetisch verwertet werden, leichter erfasst werden. Allerdings ist das Kunststoffrecycling nicht immer die ökologisch sinnvollste Verwertungsform. Die Plastikabgabe könnte also auch eine negative Lenkungswirkung haben, wenn sie die Mitgliedstaaten dazu veranlasst, bestimmte Kunststoffverpackungen unter sehr hohem Energieeinsatz zu recyceln, obwohl diese aus ökologischer Sicht besser zur Stromerzeugung verbrannt worden wären.

Hinzu kommt, dass die erst kürzlich reformierte Verpackungsrichtlinie 94/62/EG bereits ein für alle Mitgliedstaaten verbindliches Recyclingziel für Kunststoffverpackungen von 50% bis 2025 und von 55% bis 2030 vorgegeben hat. Dabei sollten die Mitgliedstaaten jedoch selbst entscheiden können, wie sie diese Zielvorgaben erreichen. Eine EU-weit einheitliche Plastikabgabe auf nicht-recycelte Kunststoffverpackungsabfälle widerspricht diesem Prinzip, indem sie den Mitgliedstaaten bereits ein EU-weites Instrument vorgibt und somit deren Handlungsspielraum bei der Festlegung eigener Maßnahmen zur Erreichung der Recyclingziele massiv einschränken würde.

Dr. Moritz Bonn, Energie | Umwelt | Klima | Verkehr, bonn@cep.eu