16.11.17
PRESSEINFORMATION 99/2017
Für die Zeit vom 20.11.-24.11.2017 stehen Ihnen unsere Wissenschaftler für folgende EU-Themen zur Verfügung:
| Institution/ Agenda | cep-Statement | Ansprechpartner |
Montag, 20.11.2017 | Tagung des Rates für Allgemeine Angelegenheiten (Artikel 50)
Abstimmung über Verlegung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) von London an andere Standorte innerhalb der EU im Zusammenhang mit dem Brexit | Deutschland bewirbt sich mit Bonn um die EMA (890 Beschäftigte) und mit Frankfurt um die EBA (189 Beschäftigte). Laut einer internen Befragung geben eine deutliche Mehrheit der EMA-Mitarbeiter (890 Personen) Amsterdam den Vorzug, vor Barcelona, Wien und Kopenhagen. Die EMA-Abstimmung wird zuerst erfolgen. Die Gewinner-Stadt darf bei der Abstimmung für die EBA dann aber nicht mehr gewählt werden. | Dr. Bert Van Roosebeke Fachbereichsleiter +49 761 38693-230
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| Brüssel: Rat Allgemeine Angelegenheiten (Institutionelle Fragen) Arbeitsprogramm 2018 Gedankenaustausch über das Arbeitsprogramm der Kommission für 2018 |
| Alle Fachbereiche Anfragen über die Pressestelle: +49 761 38693-220
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Dienstag, 21.11.2017
| Brüssel: Europäisches Parlament / Ausschüsse für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) und Recht (JURI) Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte Die gemeinsam zuständigen Ausschüsse stimmen heute (21.11.) über ihre Änderungsanträge zu dem bereits Ende 2015 veröffentlichten Kommissionsentwurf (COM (2015) 634) für eine Richtlinie ab, die das Vertragsrecht für „digitale Inhalte“ in ausgewählten Bereichen stärker harmonisieren soll. | Aus cep-Sicht ist eine verbesserte Abgrenzbarkeit zwischen den Vorschriften für Waren und digitalen Inhalten bzw. Diensten unverzichtbar. Ungelöst bleiben aber die Probleme, die sich bei der – nun erweiterten – Behandlung von Daten als „Gegenleistung“ stellen. Denn die Datenschutzgrundverordnung gilt – wie die Berichterstatter zu Recht klarstellen – unverändert auch für Verträge über digitale Inhalte. Auch weitere Kritikpunkte des Entwurfs (vgl. cepAnalyse) bleiben bestehen. | Dr. Anja Hoffmann Wissenschaftliche Referentin +49 761 38693-247
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| Brüssel: Europäisches Parlament / Rechtsausschuss (Juri) Abstimmung über einen Berichtsentwurf zum Verordnungsvorschlag über die grenzüberschreitende Verbreitung von Fernseh- und Radiosendungen Der Verordnungsvorschlag soll den grenzüberschreitenden Zugang zu Fernseh- und Radiosendungen über digitale Vertriebswege erleichtern.
| Das cep sieht die vom Berichterstatter vorgeschlagene zusätzliche Ausweitung des Ursprungslandprinzips kritisch, bei der das zeitlich von der herkömmlichen Fernseh- oder Radioausstrahlung unabhängige und zeitlich unbegrenzte Online-Stellen von Sendungen sowie das Online-Stellen ohne herkömmliche Ausstrahlung eingeschlossen werden soll. Schon die bisher vorgeschlagene geringere Ausweitung – bei der diese Formen nicht eingeschlossen waren – verstößt nach cep-Meinung bereits unverhältnismäßig gegen die Grundrechte der unternehmerischen Freiheit und des Eigentums von Rechteinhabern (siehe cepAnalyse). | Bastian Sattelberger +49 761 38693-248 |
| Veröffentlichung der cepAnalyse: Elektronische Mautsysteme Die EU-Kommission will mit dem europäischen elektronischen Mautsystem (EETS) dafür sorgen, dass elektronische Mauterfassungssysteme EU-weit interoperabel werden.
| Aus Sicht des cep erleichtern die Streichung rechtlicher Verpflichtungen und zusätzliche Wahlmöglichkeiten für EETS-Anbieter deren Markteintritt. Dies schafft ein breiteres Angebot an grenzüberschreitend interoperablen Lösungen. Die Verpflichtung für EETS-Anbieter, Pläne zur Ausweitung ihrer Dienste offenzulegen, könnte jedoch zu – wettbewerblich bedenklichem – aufeinander abgestimmtem Verhalten führen | Dr. Martin Menner Wissenschaftlicher Referent +49 761 38693-242
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