05.10.17

PRESSEINFORMATION 84/2017

EU-Pressethemen und cep-Ansprechpartner für die Zeit vom 09.10.-12.10.2017

Für die Zeit vom 09.10.-12.10.2017 stehen Ihnen unsere Wissenschaftler für folgende EU-Themen zur Verfügung:

 

Institution/ Agenda

cep-Statement

Ansprechpartner

Montag,

09.10.2017

Beginn der 5. Brexit-Verhandlungsrunde

 

Die Verhandlungen über die künftigen Beziehungen EU-UK sollen nach dem Willen der EU27 erst beginnen, wenn in den Austrittsverhandlungen „ausreichender Fortschritt“ erzielt wurde. Angesichts der bisherigen Verhandlungen ist allerdings kaum anzunehmen, dass in der letzten Runde der Austrittsverhandlungen vor dem EU-Gipfel am 19./20. Okt. 2017 der Durchbruch gelingt.  

Dr. Bert Van Roosebeke

Fachbereichsleiter

+49 761 38693-230

presse(at)cep.eu

 

 

Urs Pötzsch

+ 49 761 38693-246

presse(at)cep.eu

 

Luxemburg: Treffen der Eurogruppe

 

Vertiefung der WWU

 

Mögliche künftige Rolle und die möglichen künftigen Aufgaben des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)

Ergebnisse der Überwachungsmission nach Abschluss des Anpassungsprogramms in Portugal

 

Das cep steht dem geplanten Umbau des ESM zu einem Europäischen Währungsfonds (EWF) kritisch gegenüber. Durch den Umbau soll der EWF in die Lage versetzt werden, zukünftige Krisen ohne den IWF zu bewältigen. Ohne den IWF sind die Rettungsprogramme allerdings leichter politisch beeinflussbar.

Die diskutierte Überwachung der öffentlichen Haushalte der Euro-Staaten durch den EWF wird nicht zu einer besseren Durchsetzung der europäischen Haushaltsregeln führen.

Dr. Matthias Kullas

Fachbereichsleiter

+49 761 38693-236

presse(at)cep.eu

Dienstag,

10.10.2017

Veröffentlichung der cepAnalyse:

 

Europaweites Privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP)

 

Die EU-Kommission will ein Rahmenwerk für ein europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP) schaffen. Ein Binnenmarkt für die private Altersvorsorge soll den Wettbewerb fördern, Ersparnisse hin zu den Kapitalmärkten und weg von klassischen Spareinlagen bei Banken lenken und die Verbreitung privater Altersvorsorgeprodukte in der EU steigern.

Das cep hält es für fraglich, ob die PEPP-Verordnung einen Binnenmarkt für Altersvorsorgeprodukte ermöglichen wird. Nicht nur lässt die Verordnung die sozialpolitischen Unterschiede in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten unberührt. Auch die steuerrechtlichen Unterschiede, etwa ob eine Besteuerung in der Einzahlungs- oder erst in der Auszahlungsphase stattfindet, geht die EU-Kommission mit einer nur unverbindlichen Empfehlung unzureichend an.

 

Philipp Eckhardt

 

+49 761 38693-241

presse(at)cep.eu

 

 

Brüssel: Europäisches Parlament/ Rechtsausschuss (JURI)

 

Abstimmung über einen Berichtsentwurf zum Verordnungsvorschlag über die grenzüberschreitende Verbreitung von Fernseh- und Radiosendungen

Das cep begrüßt den Vorschlag des Berichterstatters sowie weiterer Abgeordneter, die obligatorische kollektive Rechtewahrnehmung auch auf grenzüberschreitende Weiterverbreitungen von Fernseh- und Hörfunksendungen über das offene Internet auszuweiten, wenn diese in einer kontrollierten Umgebung – etwa im Rahmen von Kunden-Abonnements – erfolgen.

zur cepAnalyse

Bastian Sattelberger

+49 761 38693-248

presse(at)cep.eu

 

Mittwoch, 11.10.2017

Brüssel: Wöchentliche Kommissionssitzung

 

Banking Union package

 

Die Kommission will die schleppenden Verhandlungen zur Europäischen Einlagensicherung wiederbeleben. Ihr Vorschlag sieht vor, die EU-Einlagensicherung zunächst auf reine Liquiditätshilfe zu begrenzen. Später soll das Einlagensicherungssystem auch Hilfezahlungen ermöglichen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, allerdings erst, wenn die Banken in Südeuropa ihre Bilanzen von notleidenden Krediten gereinigt haben.

Auch zur finanziellen Absicherung („Backstop“) des EU-Bankenabwicklungsfonds und zur Einführung von verbrieften Staatsanleihen (SBBs) will sich die Kommission äußern.

Das cep ist skeptisch, ob der Versuch der Kommission Früchte tragen wird. Die Risiken der jeweiligen Bankensektoren unterscheiden sich nach wie vor stark. Auch eine reine Liquiditätshilfe ist daher für die Banken vieler Staaten nicht ohne Risiko. Das gilt nicht nur für Deutschland, sondern auch für Länder wie Frankreich und die Niederlande, die von Privilegien im bestehenden System der Einlagensicherung profitieren.

 

Dr. Bert Van Roosebeke

Fachbereichsleiter

+49 761 38693-230

presse(at)cep.eu

 

Brüssel: Europäisches Parlament/ Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE)

 

e-Privacy Verordnung

 

Der LIBE-Ausschuss stimmt über die sehr kontrovers diskutierte ePrivacy Verordnung ab, die die im letzten Jahr beschlossene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergänzen soll.

Für das cep lässt der Kommissionsvorschlag die für unmittelbar geltendes Recht nötige Normenklarheit vermissen und ist damit rechtswidrig. Zahlreiche Unklarheiten machen ihre einheitliche Anwendung nahezu impraktikabel. Dass die Verordnung für die Datenverarbeitung weithin die Einwilligung der Endnutzer verlangt, stärkt zwar den Grundrechtsschutz. Das Einwilligungserfordernis ist jedoch nicht überall praktikabel. Insoweit müssen zusätzliche Ausnahmetatbestände geschaffen werden.

Mehr hierzu finden Sie auch in unserer cepAnalyse.

Philipp Eckhardt

 

+49 761 38693-241

presse(at)cep.eu

 

Donnerstag, 12.10.2017

Brüssel: Europäisches Parlament/ Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr (TRAN) 

 

2. Abstimmung über den Entwurf eines Berichts zum Verordnungsvorschlag über grenzüberschreitende Paketzustelldienste

Nachdem der Ausschuss sich bereits im Juli nicht auf einen gemeinsamen Berichtsentwurf einigen konnte, folgt jetzt der zweite Versuch. Strittiger Punkt ist unter anderem die Erschwinglichkeitsprüfung der Endverbrauchertarife. Sie werden vom cep abgelehnt.

Bastian Sattelberger

+49 761 38693-248

presse(at)cep.eu

 

 

Brüssel: Europäisches Parlament/ Rechtsausschuss (JURI) und Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO)

 

Abstimmung über die gemeinsamen Änderungsanträge zum Richtlinienvorschlag der Kommission über vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte

 

u.a. Vorschriften für digitale Inhalte, die in eine Ware integriert sind, bzw. die Dauer der Haftung der Anbieter.

 

Aus cep-Sicht ist es im Grundsatz sinnvoll, dass die Abgrenzung zu den für Waren geltenden Vorschriften vereinfacht werden soll und die Abhilfen bei Warenmängeln und defekten digitalen Inhalten generell mehr einander angeglichen werden. Sinnvoll ist auch die vorgeschlagene Klarstellung, dass die Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung unverändert auch für Verträge über digitale Inhalte gelten.

 

Dennoch dürften mehrere Kritikpunkte des Vorschlags (vgl. cepAnalyse) ungelöst bleiben.

Dr. Anja Hoffmann

 

+49 761 38693-247

presse(at)cep.eu