05.09.17

PRESSEINFORMATION 73/2017

EU-Vignetten und Mautgebühren

Die Erhebung von Straßennutzungsgebühren soll weiter EU-weit angeglichen werden

Die in Deutschland jüngst beschlossene „Pkw-Maut“ ist spätestens in 10 Jahren obsolet. Selbst wenn die nächste Bundesregierung an ihr festhalten sollte, dürfte sie in dieser Form nach den neuesten Plänen der EU-Kommission maximal bis 2027 beibehalten werden.

Die deutsche "Infrastrukturabgabe" für Pkw – umgangssprachlich "Pkw-Maut" – ist als zeitabhängige Vignettengebühr ausgestaltet (im Gegensatz zu einer streckenabhängigen Mautgebühr). Nach dem jüngsten Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Wegekosten-Richtlinie dürften EU-Mitgliedstaaten derartige Vignettengebühren ab Inkrafttreten der Richtlinie aber nicht mehr einführen. Vignettengebührensysteme, die zu diesem Zeitpunkt bereits eingeführt worden sind, sollen nur bis längstens Ende 2027 beibehalten werden. Sprich: Deutschland müsste seine zeitabhängige Infrastrukturabgabe spätestens Ende 2027 wieder abschaffen bzw. durch ein streckenabhängiges Mautsystem ersetzen. Allerdings verpflichtet der Vorschlag der EU-Kommission keinen EU-Mitgliedstaat dazu, überhaupt Straßennutzungsgebühren – Maut oder Vignetten – für Pkw, Lkw oder Busse einzuführen.

Das cep kritisiert in seiner jüngsten Analyse, dass die von der EU-Kommission vorgeschlagene pauschale Abschaffung von zeitabhängigen Vignettengebühren – wie der deutschen Infrastrukturabgabe – zugunsten streckenabhängiger Mautgebühren bis spätestens 2027 nicht damit zu rechtfertigen ist, dass dadurch – wie von der EU-Kommission angeführt – weder das Nutzerprinzip („wer Straßen nutzt, zahlt“) noch das Verursacherprinzip („wer verschmutzt, zahlt“) zwingend besser verwirklicht werden könnten. Denn Vor- und Nachteile von Vignetten- und Mautgebühren hängen von deren konkreten Ausgestaltungen ab. Zwar entsprechen in der Tat streckenabhängige Mautgebühren diesen Prinzipien in der Regel besser als zeitabhängige Vignettengebühren, weil letztere grundsätzlich weniger zielgerichtete Anreize für einen saubereren und effizienteren Verkehrsbetrieb setzen. Allerdings lösen Mautgebühren gerade deshalb auch in höherem Maße als Vignettengebühren unerwünschte Ausweichverkehre vor allem bei leichten Nutzfahrzeugen (Pkw und Kleintransportern) aus. Vignettengebühren sind zudem weniger aufwendig und können einfacher datenschutzfreundlich gestaltet werden. Auch lässt sich aus Sicht des cep das Verursacherprinzip noch besser als durch eine Maut durch eine Einbeziehung des Verkehrs in den Emissionshandel gestalten. Denn eine Maut hat keinen Einfluss auf die Fahrweise.

Bevor der Richtlinienvorschlag für die Mitgliedstaaten verpflichtend wird und von diesen in nationales Recht umzusetzen ist, müssen sich aber zunächst das Europäische Parlament und der Ministerrat auf eine gemeinsame Richtlinienversion einigen.

cepAnalyse EU-Vignetten und Mautgebühren