28.11.23

Presseinformation 72/2023

Klimageld: cep empfiehlt Pro-Kopf-Pauschale – mit Mitteln der EU

Berlin/Freiburg. Die Bepreisung von CO2-Emissionen gilt unter Ökonomen als Schlüssel zur Dekarbonisierung des Verkehrs- und Gebäudesektors. Um soziale Härten abzumildern, fordert das Centrum für Europäische Politik (cep) ein einkommensunabhängiges Pauschal-Klimageld – ab 2027 mitfinanziert aus Einnahmen der EU. Das Karlsruher Urteil zum Klimatransformationsfonds (KTF) mache dies notwendiger denn je.

„Es ist unerlässlich, künftig prioritär auf CO2-Bepreisung zu setzen. Ebenso unerlässlich ist es, die Einnahmen vollständig an die Bevölkerung zurück zu verteilen und so die Mehrkosten aus dem CO2-Preis für niedrige und mittlere Einkommensgruppen so gering wie möglich zu halten“, sagt cep-Ökonom Martin Menner, der die Chancen eines Klimageldes für einen klimapolitischen Neustart mit cep-Ökonom Jan Voßwinkel und cep-Jurist Götz Reichert untersucht hat. Eine Pro-Kopf-Pauschale sei administrativ am leichtesten umzusetzen und sorge für eine Netto-Entlastung bis weit in die Mittelschicht hinein.

„Das Klimageld hätte zusammen mit einer speziellen Entlastung von Härtefällen das Potenzial, die Akzeptanz der Bevölkerung für eine tragfähige Klimapolitik zu steigern“, betont Menner. In Deutschland wird die CO2-Bepreisung für Verkehr und Gebäude bereits umgesetzt. Ab 2027 soll sie EU-weit zur Anwendung kommen. „Spätestens nach diesem Übergang zum EU-Emissionshandel wird eine wirksame Entlastung der Bürger durch ein Klimageld essenziell, da es zu sehr hohen CO2-Preisen mit erheblichen Belastungen gerade niedriger und mittlerer Einkommen kommen kann“, erklärt Voßwinkel.

cep-Jurist Reichert plädiert dafür, zur Entlastung ab 2027 die Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel zu verwenden. „Dazu sollte Deutschland auf eine Klarstellung des EU-Rechts hinwirken, so dass ein Klimageld rechtssicher finanziert werden kann“, so Reichert.